Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue
Energieeinsparverordnung (EnEV
2014). Wer ein Gebäude teilweise oder ganz
verkaufen oder neu vermieten, verpachten oder
verleasen will muss die neuen Regeln beachten. Dazu
gehört auch, dass
in kommerziellen Immobilienanzeigen bestimmte
Energiekennwerte ggf. mit erscheinen und dass
Verkäufer und Vermieter ihren potenziellen Käufern
und Neumietern spätestens
bei der Besichtigung einen Energieausweis vorlegen.
Doch wie sieht die Praxis mitunter aus:

Im baden-württembergischen
Landkreis Böblingen sollen zwei Fälle von versuchtem
Betrug bekannt geworden sein, warnt die Energieagentur
Böblingen. Das Landratsamt berichtet in einer
Presseinformation wie Betrüger mit falschen Mahnungen
oder Bestell-Angeboten versuchten Immobilienanbieter und
Privatpersonen zur Zahlung zu bewegen.
Laut neuer
EnEV 2014
müssen in Anzeigen - bei Verkauf und Neuvermietung nun
ggf.
auch bestimmte Energiekennwerte erscheinen und bei
Wohnhäusern auch die
Energieeffizienzklasse - von A+ für sehr gut bis H für
sehr schlecht. Bei der Besichtigung müssen Verkäufer
und Vermieter ihren potenziellen Kunden einen gültigen
Energieausweis vorlegen, sonst drohen ihnen
Geldbußen.
Was passierte im Landkreis Böblingen? Wie das
Landratsamt am 7. August 2014 vermeldete wurden
Privatpersonen angerufen und nach dem Besitz eines
Energieausweises gefragt. Nachdem sie dem Anrufer
mitteilten, dass sie keinen Energieausweis für ihre
selbstgenutzte Immobilie besitzen, erhielten sie wenige
Tage später einen Brief. In diesem wurden sie
aufgefordert 99,90 Euro zur Bestellung eines
Energieausweises zu überweisen und eine Vollmacht zu
unterschreiben. Sie wandte sich an die Energieagentur
Kreis Böblingen und suchte Rat. „Bei genauer Kontrolle
des Absenders wurde schnell deutlich, dass es sich um
ein unseriöses Unternehmen handelt.“ erklärt Susann
Schöne, Klimaschutzmanagerin des Landkreises Böblingen.
Andere Betrüger behaupteten, sie kontrollieren die
Einhaltung der Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung
(EnEV). Sie verschicken Abmahnungen an
Immobilienanbieter, die in ihren Anzeigen keine Angaben
aus dem Energieausweis machten. Jeder der einen solchen
Brief bekommt, sollte deshalb den Absender genau prüfen,
warnt die Energieagentur Böblingen. Außerdem empfiehlt
sie, am Telefon keine persönlichen Daten preiszugeben.
Quelle und weitere Info:
www.ea-bb.de

"Die Vorlagepflicht des
Energieausweises bleibt ein Papiertiger!"
Zu dieser Schlussfolgerung gelangte das Bündnis
Energieausweis aufgrund einer Stichproben-Kontrolle im
September in Berlin, Stuttgart, Wiesbaden, Hannover,
München und Dresden.
Getarnt als potenzielle
Neumieter hätten die "EnEV-Detektive" des Bündnissen
insgesamt 77 angebotene Wohnungen besichtigt. Laut neuer
EnEV 2014
muss der Verkäufer oder Vermieter seinen potenziellen
Kunden
"spätestens bei der Besichtigung" einen gültigen
Energieausweis vorlegen sonst können ihnen
Geldbußen drohen.
Doch was stellten die
EnEV-Detektive laut dem Bericht des Bündnissen bei den
77 Wohnungen fest:
-
Lediglich 8
Energieausweise legten die Anbieter ohne
Nachfrage vor - wie es die Verordnung verlangt.
-
Bei 15 Wohnungen
zeigten die Vermieter den Energieausweis auf
Nachfrage der potenziellen Neumieter.
-
Jedoch bei 54
Wohnungen legten die Anbieter den potenziellen
Kunden auch auf Nachfrage keinen Energieausweis
vor.
Besonders bedenklich
erscheint dem Bündnis Energieausweis dieses Ergebnis, da
72 Prozent der besichtigten Wohnungen Maklern angeboten
hätten. „Die Stichprobe hat gezeigt, dass geltendes
Recht bisher nur mangelhaft umgesetzt wird. Insbesondere
das Desinteresse der Makler ist bedenklich, da diese als
professionelle Unterstützung für die Vermietung und
Verkauf engagiert werden“ betont Lukas Siebenkosten,
Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB). der
Mieterbund war an der Stichprobenkontrolle federführend
beteiligt.
Quelle und weitere Info:
www.mieterbund.de

Melita Tuschinski,
Redaktion
EnEV-online.de
EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Info-Broschüren (pdf)
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