Zur EnEV-Novelle ist nun der Bundesrat "am
Zug". Nachdem das Thema nun doch nicht in der
Plenar-Sitzung am 5. Juli 2013 besprochen wurde,
haben wir für Sie hier kurz zusammengefasst, was die
einzelnen Fachausschüsse des Bundestages entweder
bereits empfohlen haben oder - wie im Falle des
Umwelt-Ausschusses - wohl vorschlagen könnten.

Der Mitglieder des Finanzausschuss
haben dem
Bundesrats-Plenum soweit empfohlen dem Kabinettsentwurf der
Bundesregierung zur EnEV-Novelle unverändert zuzustimmen,
gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes - siehe
Bundesrats
Drucksache 113/1/13.
Hier ein
Auszug aus dem entsprechenden Text des Grundgesetzes:
„(2) Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen,
vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung,
… Rechtsverordnungen auf Grund von Bundesgesetzen, die
der Zustimmung des Bundesrates bedürfen ….“.
Das
geänderte Energieeinsparungsgesetz (EnEG
2013) ermächtigt die
Bundesregierung, auch dass sie die
Energieeinsparverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
ändert. Mit anderen Worten: der Bundestag kann hier
direkt kein Veto einlegen.
Indirekt haben allerdings
seit
Mai dieses Jahres die
überraschenden Bedenken der FDP-Fraktion
im
Bundestag zur Verschärfung des Energiestandards für
Neubauten sowie die daraus entsprungene Diskussion dazu
geführt, dass der Novellierungsprozess des EnEG und
dadurch auch der EnEV verzögert wurde.

Als bekannt wurde,
dass er Umweltausschuss des Bundesrates seine
Diskussion weit in den Herbst – nach der
Bundestagswahl – vertagt hatte, wird wohl manch
einer verstanden haben wieso die
Ausschuss-Mitglieder keine große Lust hatten sich
mit dem Thema "EnEV-Novelle" zu befassen: Ihren
ausführlichen, kritischen Empfehlungen zur Novelle
des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) war weder der
Bundestag gefolgt, noch hatte der Bundesrat seine
Schlüsselposition genutzt und den
Vermittlungsausschuss aufgerufen. Folglich wurde die
EnEG-Novelle verabschiedet, wie der Bundestag sie
beschlossen hatte.
In diesem Kontext macht es Sinn sich
nochmals anzusehen, was der Umweltausschuss des
Bundesrates zur EnEG-Novelle vorgeschlagen
hatte: Der Umweltausschuss
empfahl den Vermittlungsausschuss einzuberufen mit dem
Ziel, das geänderte Energieeinsparungsgesetz (EnEG) grundlegend
zu überarbeiten und zwar aus folgenden Gründen:
-
Der vorgelegte
Entwurf biete kaum ausreichende Antworten auf
die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und
sozialen Herausforderungen des Energieverbrauchs
im Gebäudebereich.
-
Die verschiedenen
parallelen energiesparrechtlichen Vorschriften
des Bundes - Energieeinsparungsgesetz (EnEG),
Energieeinsparverordnung (EnEV) und
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
- würden die Akzeptanz und Transparenz der der
Steigerung der Energieeffizienz erschweren und
teilweise sogar ins Gegenteil verkehren. Die
Bundesländer hätten dazu auch Vorschläge
eingereicht, die jedoch von der Bundesregierung
nicht berücksichtigt wurden.
-
Mit der neuen
Ermächtigung der Kontrolle im Neubau-Bereich zur
Überwachung der Einhaltung der
Rechtsverordnungen würde die Bundesregierung in
der Länderhoheit eingreifen. Auch wäre diese
Regelung nicht von der EU-Gebäuderichtlinie 2010
gefordert.
-
Elektrische
Speicherheizsysteme sollten wieder außer Betrieb
genommen werden wie es bisher der Fall war. Die
vom Deutschen Bundestag gestrichene
Verordnungsermächtigung solle demnach wieder
aufgenommen werden.
-
Das geänderte
Energieeinsparungsgesetz (EnEG) solle für alle Gebäude
(öffentliche und privatwirtschaftliche
Neubauten) einen
gemeinsamen Termin für die Definition der Anforderungen
an die Gesamtenergieeffizienz von
Niedrigstenergiegebäuden festlegen und zwar bis Ende
nächsten Jahres, d.h. bis zum 31. Dez. 2014.
-
Das Verbot von
elektrischen Speicherheizungen beizubehalten,
weil sie keinen Beitrag zur Energiewende leisten
würden durch die Aufnahme von überschüssigem
Wind- und Sonnenstrom.
-
Die neue Ermächtigung
zur Neubau-Kontrolle durch die Länder gänzlich
zu streichen, weil der Bund damit in
die Kompetenzen der Länder eingreife, denn für den
Vollzug der Energieeinsparverordnung seien Letztere nach
wie vor verantwortlich. Deshalb lehnte der
Umweltausschuss diese
Ermächtigung vollständig ab und wies auch darauf hin,
dass sie zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2010 nicht
notwendig sei.

Einen ausführlichen
Bericht finden Sie in unserem Kommentar:
Auf dem Weg zur EnEV 2014: Was empfehlen die
Fachausschüsse des Bundesrates?
Hier einen Überblick zu
den Änderungsempfehlungen des Bau- und
Wirtschaftsausschusses des Bundesrats:
NEUBAU:
-
Neubaustandard nur
moderat verschärfen ab 1. Januar 2016
-
Wärmeschutz der
Gebäudehüllen für bestimmte Räume über 4 Meter
(m) Höhe nicht verschärfen
-
Tageslichtabhängige Kontrolle im Referenzgebäude
präzisieren
-
Beim
Endenergiebedarf solare Strahlungsenergie,
Umgebungswärme und Umgebungskälte nicht
berücksichtigen
BAUBESTAND:
-
Beurteilung der
Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen
regeln
-
Berechnungsmethode
für „unbillige Härtefälle“ festlegen
-
Für Anbauten und
Umbauten die EnEV-Nachweisführung ändern
-
Bei Anbauten und
Umbauten alle betroffenen Außenbauteile sanieren
-
Bei
Nachrüstpflichten der obersten Geschossdecke den
Wärmeschutz nach Baunorm berechnen
-
Erlaubte
Wärmeleitfähigkeit bei eingeblasenen
Dämmschichten erhöhen
-
Niedrigeren
Wärmeschutz für Fenstertüren mit Klapp-, Falt-,
Schiebe oder Hebelmechanismus erlauben
ENERGIEAUSWEISE
KONTROLLE:
-
Registriernummer
für Energieausweise und Inspektionsberichte
online beantragen und Kontroll-Daten
elektronisch übermitteln
-
Bereits geprüfter
Energieausweise nicht nochmals prüfen
-
Kontrolldaten von
Energieausweisen zusätzlich auch zeitlich
unbegrenzt und nicht personenbezogen auswerten
-
Die Bundesländer
sollen erst ab März 2017 über ihre
Kontroll-Erfahrungen berichten
Einen ausführlichen
Bericht zu diesen Änderungsvorschlägen finden Sie in
unserem Kommentar:
Auf dem Weg zur EnEV 2014: Was empfehlen die
Fachausschüsse des Bundesrates?

Die EnEV-Novelle wird
zurzeit im Bundesrat diskutiert. Die nächste
Plenarsitzung wäre am 20. September 2013. Weil jedoch
der Umweltausschuss sich mit der EnEV-Novelle erst in
seiner Sitzung vom 26. September 2013 damit befassen
wird, kann das Bundesrats-Plenum sich erst in seiner
Sitzung vom 11. Oktober 2013 mit dem Thema befassen.
Wie wir es von bisherigen Abläufen kennen, wird der
Bundesrat der EnEV-Novelle höchstwahrscheinlich mit
Maßgaben - das heißt mit bestimmten Änderungen -
zustimmen. Danach ist wieder die Bundesregierung am Zug.
Wenn sie den Bundesrats-Maßgaben folgt – wie sie es
bisher bei jeder EnEV-Novelle getan hat - dauert es noch
einige Wochen, bis die geänderte Verordnung redaktionell
aufgearbeitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet
wird. Wir gehen davon aus, dass es wieder eine
Änderungsverordnung sein wird und wir werden in
EnEV-online für Sie den Volltext als Html-Version
veröffentlichen, damit Sie damit arbeiten können.
In der aktuellen Kabinettsfassung des EnEV-Entwurfs von
Anfang Februar dieses Jahres soll die Novelle ca. sechs
Monate nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Im besten
Fall würde die EnEV 2014 demnach noch bis Ende dieses
Jahres verkündet und würde ab Mitte nächsten Jahres -
tatsächlich als EnEV 2014 - gelten.
Wir halten Sie auf dem
Laufenden!

Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de
Quellen und weitere Informationen:
www.bundesrat.de
EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Info-Broschüren (pdf)

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