Eines wissen wir heute
sicher: Am 8. Januar 2013 – wie es die
EU-Gebäuderichtlinie von 2010 eigentlich
forderte – ist unsere EnEV-Novelle ganz sicher nicht
in Kraft getreten!
Vielmehr verschiebt
sich der Termin immer weiter, was uns auch nicht
wundert, wenn wir uns an die früheren EnEV-Novellen
erinnern. War letzten Herbst für das Inkrafttreten
der EnEV-Novelle noch vom 1. Januar 2014 die Rede,
so hört man immer häufiger, dass es wohl eher der 1.
Juli 2014 sein könnte, bis die geänderte
Energieeinsparverordnung tatsächlich gilt.
Einen Grund zur Freude
haben wir – zumindest in der EnEV-online Redaktion:
Seit dem Vortrag von MR Peter Rathert in Stuttgart
im September 2012 haben wir in unseren Berichten
über die EnEV-Novelle sie stets als „EnEV 2014“
bezeichnet, denn es war abzusehen, dass es wohl noch
länger dauern wird bis sie in Kraft tritt. Nun
scheinen wir also Recht zu behalten!

EnEV 2014: Wie geht es weiter mit der EnEV-Novelle?
Was wir nicht
vergessen dürfen: Nicht nur die EnEV wird
novelliert, sondern zuerst muss die
Bundesregierung das
Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2009) ändern,
weil dieses erst die Voraussetzungen schafft,
damit der Bund die aktuelle EnEV ändern kann.
Erinnern wir uns, was bisher geschah:
-
16. Oktober
2012 - Referentenentwurf:
Die zuständigen Bundesministerien versenden die
Referentenentwürfe für die Novelle des
Energieeinspargesetzes (EnEG) und der
Energieeinsparverordnung (EnEV) an die
Vertreter der Länder, kommunalen Spitzenverbände
sowie an die betroffenen Wirtschaftsverbände.
-
Herbst 2012 –
EU-Notifizierung:
Die EnEV-Novelle ist eine technische Vorschrift
im Sinne von Artikel 8 der europäischen
Richtlinie über ein Informationsverfahren auf
dem Gebiet der Normen und technischen
Vorschriften (98/34/EG). Wenn eine solche
Vorschrift eine europäische Richtlinien nicht
genau umsetzt, muss die Regierung des Landes die
europäischen Partner über den Entwurf
informieren sowie auch eine Wartefrist
einhalten, bevor über sie die endgültige Fassung
der Vorschrift beschließt. Weil unsere
EnEV-Novelle nicht nur die
Europäische Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU)
sondern zusätzlich auch unsere nationalen Ziele
umsetzen soll, muss die Bundesregierung die
Frist von drei Monaten einhalten.
-
19. November
2012 – Anhörung in Berlin:
Die Vertreter der Länder, kommunaler
Spitzenverbände sowie betroffene
Wirtschaftsverbände tragen ihre Stellungnahmen
im Rahmen der Verbändeanhörung in Berlin vor.
Diese Sitzung war nicht öffentlich zugänglich,
doch dank Internet können Sie etliche dieser
Stellungnahmen oder Presseinformationen dazu
auch lesen und die unterschiedlichen Meinungen
auf diesem Weg kennenlernen. Lesen Sie dazu
unsere Nachricht „Referentenentwurf für die
EnEV-Novelle: Die Meinungen der Betroffenen im
Internet lesen“.

Die weiteren Schritte auf dem Weg zur EnEV-Novelle:
-
Regierungsentwurf:
Zurzeit schreiben die zuständigen Ressorts der
Bundesministerien den Referentenentwurf für die
EnEV-Novelle weiter und berücksichtigen ggf.
auch die vorgetragenen Meinungen der betroffenen
Kreise.
-
Beschluss des
Bundeskabinetts:
Das Kabinett der Bundesregierung soll im Februar
2013 in einer Sitzung voraussichtlich über den
Regierungsentwurf beschließen und diesen
Beschluss danach an den Bundesrat weiterleiten,
damit dessen Mitglieder zustimmen.
-
Beratung in den
Bundesrats-Ausschüssen:
Im Bundesrat sitzen die Vertreter der
Bundesländer. Weil die Länder die EnEV und auch
die kommende EnEV-Novelle umsetzen können sie
durch den Bundesrat ihre Meinungen einbringen.
Die Fachausschüsse befassen sich mit dem
Regierungsentwurf und geben Empfehlungen für
etwaige Änderungen. In einer Plenarsitzung
stimmen die Mitglieder des Bundesrates ab auch
anhand der Empfehlungen der Ausschüsse.
-
Bundesrat
stimmt mit Maßgaben zu:
Wenn der Bundesrat zwar zustimmt, jedoch noch
etliche Änderungen fordert, muss das
Bundeskabinett zunächst über diese beschließen,
bevor sie die geänderte Verordnung verkünden
kann. Die Zustimmung des Bundesrates wirkt nur,
wenn die geforderten Maßgaben erfüllt werden.
-
Verkündung im
Bundesgesetzblatt:
Die EnEV-Novelle wird im Bundesgesetzblatt des
Bundesanzeiger Verlags mit Sitz in Köln
verkündet, vermutlich wieder als
„Änderungsverordnung zur EnEV 2009“ was die
Arbeit mit diesem Original-Text nicht gerade
erleichtert. Doch die Bundesministerien haben zu
den letzten Fassungen jeweils konsolidierte
Texte herausgebracht und in EnEV-online.de
finden Sie auch die kommende EnEV als Html-Text
verlinkt.
-
Inkrafttreten in zwei Stufen:
Der aktuell bekannte Referentenentwurf von Mitte
Oktober 2012 schreibt soweit im
Artikel 3 (Inkrafttreten) zwei Stufen für
die Novelle vor:
- Ab dem ersten des dritten Monats nach der
Verkündung tritt die Novelle in Kraft mit
einigen Ausnahmen, die erst ab drei Monate
später gelten. Die zweite Frist bezieht sich auf
alle geänderten Berechnungs- und
Nachweis-Methoden sowie auf die
Darstellungs-Vorlagen, weil die
Software-Hersteller ihre Produkte entsprechend
anpassen müssen.
Wenn die Novelle beispielsweise im Oktober 2013
im Bundesgesetzblatt verkündet wird, tritt die
EnEV-Novelle ab 1. Januar 2014 teilweise in
Kraft.
Ab 1. März 2014 würden dann die komplette
EnEV-Novelle gelten, d.h. auch die geänderten
Berechnungs- und Nachweis-Methoden sowie die
Darstellungs-Vorlagen.
Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de
Quellen und weitere Informationen:
Referentenentwurf zur
EnEV-Novelle |
geltende EnEV 2009
EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Info-Broschüren (pdf)

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