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EnEV 2014 - neue Energieeinsparverordnung

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EnEV 2014: Was kommt wann? 23.09.2013

EnEV 2014: Aktueller Stand
Wann kommt die Novelle der Energieeinsparverordnung?


Der Bundesrat ist jetzt "am Zug" und der ist vom Ausgang der Bundestagswahl nicht betroffen. Vielmehr befasst sich der Umwelt-Ausschuss am 26. September 2013 mit dem Thema und am 11. Oktober 2013 könnten die Ländervertreter im Plenum darüber abstimmen. Wenn die weiteren Schritte reibungslos verlaufen könnte die EnEV 2014 möglichst ab April oder Mai nächsten Jahres gelten.

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EnEV 2014: Der Bundesrat ist "am Zug"

Wie Sie wissen, ist die Länderkammer (umgangssprachlich für "Bundesrat" in dem die Vertreter der Länderregierungen sitzen) nun dafür verantwortlich, wie es mit der Fortschreibung der Energieeinsparverordnung - der EnEV-Novelle - weitergeht.

Erinnern wir uns: Am 5. Juli 2013 hatte der Freistaat Bayern mit seinem Aufsetzungsantrag erreicht, dass das Thema "EnEV-Novelle" es doch noch auf die Tagesordnung des Bundesrats-Plenums schaffte.
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Bayern sei Dank: EnEV-Novelle nun doch auf der Tagesordnung des Bundesrat-Plenums am 5. Juli 2013

Doch obwohl Bayern auch schriftlich drängte "eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen" waren die Bundesrats-Mitglieder nicht geneigt in Sachen EnEV-Novelle "Nägel mit Köpfen zu machen". Der Grund: Der Umweltausschuss des Bundesrates hatte sich noch nicht mit dem Thema "EnEV-Novelle" befasst. Also beschlossen die Ländervertreter im Bundesrats-Plenum den Entwurf der Bundesregierung nochmals an die Ausschüsse zurückzusenden, obwohl die anderen drei zuständigen Ausschüsse (Bau, Wirtschaft und Finanzen) ihre Hausaufgaben recht ordentlich erledigt hatten.
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EnEV 2014 im Bundesrat: Was empfehlen die Fachausschüsse?

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EnEV 2014: Was empfehlen die Bundesrats-Ausschüsse soweit?

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrats-Plenum dem Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur EnEV-Novelle unverändert zuzustimmen gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Der federführende Bauausschuss (für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung) empfiehlt zusammen mit dem Wirtschaftsausschuss zahlreiche Änderungen des Kabinetts-Beschlusses zur EnEV-Novelle. Wir haben für Sie die wichtigsten Aspekte hier zusammengefasst:
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EnEV 2014 im Bundesrat: Was empfehlen die Fachausschüsse?

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EnEV 2014: Was könnte der Umwelt-Ausschuss empfehlen?

Am Donnerstag, am 26. September 2013 tagt nun der Umwelt-Ausschuss des Bundesrates auch zur EnEV-Novelle. Um 11:00 Uhr beginnt die 315. Sitzung und als 8. Punkt von insgesamt 11 Themen steht soweit auf dem Programm: "Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung".

Als Grundlage gilt zunächst die Drucksache 113/13 (Entwurf der Bundesregierung für die EnEV-Novelle vom 8. Februar 2013) sowie die Empfehlung des Unterausschusses dieses Ausschusses, der am 11. September 2013 speziell zum Thema "EnEV-Novelle" getagt hat. Diese Empfehlung für die Ausschusssitzung ist leider nicht amtlich nicht einsehbar. Wie wir erfahren haben, soll die Empfehlung des Umweltausschusses vom 26. September 2013 ab dem 1. Oktober 2013 auf den Webseiten des Bundesrates veröffentlicht sein.

Was könnte der Umweltausschuss letztendlich empfehlen? Wir haben aufgrund der Empfehlung dieses Ausschusses zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EEWärmeG 2013) spekuliert was die Ausschuss-Mitglieder diesmal empfehlen könnten:
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Umweltausschuss - Diskussion vertagt, Kritik zu erwarten

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EnEV 2014: Wie geht es weiter mit der EnEV-Novelle?

  • Bundesrat: Wie weiter oben berichtet wird der Umwelt-Ausschuss am 26. September 2013 sich mit der EnEV-Novelle befassen und eine Empfehlung ausarbeite. Danach werden die Bundesrat-Mitglieder im Plenum über die EnEV-Novelle abstimmen. Die nächste Gelegenheit bietet sich am 11. Oktober 2013 an. Noch steht die Tagesordnung nicht endgültig fest, wird jedoch vor der Sitzung auch im Internet veröffentlicht. Als Grundlage wird voraussichtlich der Entwurf der Bundesregierung für die EnEV-Novelle dienen sowie die Empfehlungen aller vier beteiligten Ausschüsse: Bau, Wirtschaft, Umwelt und Finanzen. Wenn es wie in den vergangenen EnEV-Novellierungsverfahren läuft, wird der Bundesrat der EnEV-Novelle mit bestimmten Maßgaben, d.h. mit Änderungs-Wünschen zum Entwurf der Bundesregierung, zustimmen. Wer die Debatte live miterleben will kann auf der Startseite www.bundesrat.de sich die Übertragung ansehen.

  • Bundeskabinett: Danach "liegt der Ball wieder im Feld" der Bundesregierung, die im Rahmen einer Kabinettssitzung darüber berät, ob und wie es weitergeht. Dieses könnte in der ersten November-Hälfte der Fall sein. Wenn die Bundesregierung den Bundesrats-Maßgaben zustimmt - wie sie es bisher immer getan hat - kann die Novelle im nächsten Schritt verkündet werden. Wenn sich die Bundesregierung jedoch weigert den Änderungs-Wünschen zuzustimmen, müsste das gesamte Novellierungs-Verfahren wieder aufgerollt werden, d.h. die zuständigen Bundesministerien müssen ein neuen Referentenentwurf ausarbeiten usw. Ganz zu schweigen wie sich solche Verzögerungen auf unsere Pflicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie auswirken würden. Der Bundesrat sitzt demnach in Sachen EnEV-Novelle offensichtlich "am längeren Hebel" was auch verständlich ist, denn die Bundesländer sind diejenigen die letztendlich dafür verantworten wie die EnEV 2014 in den nächsten Jahren in der Praxis umgesetzt wird.

  • Verkündung: Der nächste Schritt wäre die redaktionelle Aufbereitung für die Verkündung der Änderungsverordnung zur Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV 2014) im Bundesgesetzblatt des Bundesanzeiger Verlages in Köln. Wenn man die Zeit für die redaktionelle Aufbereitung einkalkuliert könnte die EnEV-Novelle - im besten Fall - im Dezember 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

  • Inkrafttreten: Je nachdem auf welche Fristen sich der Bundesrat und Bundesregierung für das Inkrafttreten der Novelle einigen könnte die EnEV 2014 ab April oder Mai 2014 gelten. Wobei wiederum, wie wir es auch von den bisherigen EnEV-Fassungen kennen, auch die verschiedenen, speziellen Übergangsfristen, sofern sie in der EnEV-Novelle verbleiben, eine entsprechende Rolle spielen würden.

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EnEV 2014: Wie würde die EU-Kommission reagieren?

Wie Sie wissen, ändert Deutschland zurzeit das Energiesparrechts für Gebäude, weil auch wir die EU-Gebäuderichtlinie von 2010 umsetzen müssen. Die europäischen Vorgaben umfassen auch verbindliche Fristen für die Umsetzung der einzelnen Paragraphen.
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EU-Richtlinie: Welche Fristen müssen Mitgliedsstaaten einhalten?

Die EU-Kommission hat Deutschland und vier anderen Staaten eine Frist gesetzt für die Mitteilung dass sie die EU-Richtlinie umgesetzt haben. Da das Verfahren hier bei uns in Deutschland - hoffentlich - kurz vor dem Abschluss steht dürfen wir hoffen, dass es nicht zu Strafmaßnahmen kommt. Denn anderenfalls könnte es teuer werden, wie der Online-Dienst EnBauSa.de neulich berichtete:
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EnBauSa.de -Verzögerung der EnEV-Novelle kann teuer werden

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Übergang von der EnEV 2009 zur EnEV 2014: 
Was sollten Fachleute und Auftraggeber wissen?

Der Übergang von einer EnEV-Fassung zur nächsten Mal immer eine kritische Zeit sowohl für Bauherrn also für Fachleute. Deshalb haben wir für Sie die wichtigsten Aspekte übersichtlich zusammengefasst.
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EnEV 2014: Was wollen Auftraggeber wissen? Antworten auf die häufigsten Fragen

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Rückblick Bundestagswahl: Was antworteten die Parteien
auf unsere Fragen zu EnEV-Themen ?

Anfang September fragten wir Parteien, die zur Bundestagswahl anstanden:

  1. Wie stehen Sie zum Entwurf der Bundesregierung für die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV)?

  2. Wie sehen Sie die Anforderungen im Baubestand für die nächsten 10 Jahre?

  3. Welche Möglichkeiten sehen Sie die beiden parallel laufenden Energie-Regelungen für Gebäude (EnEV und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz EEWärmeG) in naher Zukunft zusammenzuführen?

Lesen Sie die Antworten der Parteien, die uns geantwortet haben:
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Wahlprüfsteine: EnEV 2014, Altbau und EEWärmeG (Pdf, 5 Seiten)

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Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:
-> EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Info-Broschüren (pdf)

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