Der Bundesrat ist jetzt "am Zug" und der ist
vom Ausgang der Bundestagswahl nicht betroffen.
Vielmehr befasst sich der Umwelt-Ausschuss am 26.
September 2013 mit dem Thema und am 11. Oktober 2013
könnten die Ländervertreter im Plenum darüber
abstimmen. Wenn die weiteren Schritte reibungslos
verlaufen könnte die EnEV 2014 möglichst ab April
oder Mai nächsten Jahres gelten.

Wie Sie wissen, ist die
Länderkammer (umgangssprachlich für "Bundesrat" in dem
die Vertreter der Länderregierungen sitzen) nun dafür
verantwortlich, wie es mit der Fortschreibung der
Energieeinsparverordnung - der EnEV-Novelle -
weitergeht.
Erinnern wir uns: Am 5.
Juli 2013 hatte der Freistaat Bayern mit seinem
Aufsetzungsantrag erreicht, dass das Thema
"EnEV-Novelle" es doch noch auf die Tagesordnung des
Bundesrats-Plenums schaffte.
|
Bayern
sei Dank: EnEV-Novelle nun doch auf der Tagesordnung des
Bundesrat-Plenums am 5. Juli 2013
Doch obwohl Bayern auch
schriftlich drängte "eine sofortige Sachentscheidung
herbeizuführen" waren die Bundesrats-Mitglieder nicht
geneigt in Sachen EnEV-Novelle "Nägel mit Köpfen zu
machen". Der Grund: Der
Umweltausschuss des Bundesrates hatte sich noch nicht
mit dem Thema "EnEV-Novelle" befasst. Also beschlossen
die Ländervertreter im Bundesrats-Plenum den Entwurf der
Bundesregierung nochmals an die
Ausschüsse zurückzusenden, obwohl die anderen drei
zuständigen Ausschüsse (Bau, Wirtschaft und Finanzen)
ihre Hausaufgaben recht ordentlich erledigt hatten.
|
EnEV 2014 im Bundesrat: Was empfehlen die Fachausschüsse?

Der Finanzausschuss empfiehlt
dem Bundesrats-Plenum dem Kabinettsentwurf der
Bundesregierung zur EnEV-Novelle unverändert zuzustimmen
gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Der federführende Bauausschuss (für Städtebau,
Wohnungswesen und Raumordnung) empfiehlt zusammen mit
dem Wirtschaftsausschuss zahlreiche Änderungen
des Kabinetts-Beschlusses zur EnEV-Novelle. Wir haben
für Sie die wichtigsten Aspekte hier zusammengefasst:
|
EnEV 2014 im Bundesrat: Was empfehlen die Fachausschüsse?

Am Donnerstag, am 26.
September 2013 tagt nun der Umwelt-Ausschuss des
Bundesrates auch zur EnEV-Novelle. Um 11:00 Uhr beginnt
die 315. Sitzung und als 8. Punkt von insgesamt 11
Themen steht soweit auf dem Programm: "Zweite Verordnung
zur Änderung der Energieeinsparverordnung".
Als Grundlage gilt
zunächst die
Drucksache 113/13 (Entwurf der Bundesregierung für die
EnEV-Novelle vom 8. Februar 2013) sowie die
Empfehlung des Unterausschusses dieses Ausschusses, der
am 11. September 2013 speziell zum Thema "EnEV-Novelle"
getagt hat. Diese Empfehlung für die Ausschusssitzung
ist leider nicht amtlich nicht einsehbar. Wie wir
erfahren haben, soll die Empfehlung des
Umweltausschusses vom 26. September 2013 ab dem 1.
Oktober 2013 auf den Webseiten des Bundesrates
veröffentlicht sein.
Was könnte der
Umweltausschuss letztendlich empfehlen? Wir haben
aufgrund der Empfehlung dieses Ausschusses zur Änderung
des Energieeinsparungsgesetzes (EEWärmeG 2013)
spekuliert was die Ausschuss-Mitglieder diesmal
empfehlen könnten:
|
Umweltausschuss - Diskussion vertagt, Kritik zu erwarten

-
Bundesrat:
Wie weiter oben berichtet wird der
Umwelt-Ausschuss am 26. September 2013 sich mit
der EnEV-Novelle befassen und eine Empfehlung
ausarbeite. Danach werden die
Bundesrat-Mitglieder im Plenum über die
EnEV-Novelle abstimmen. Die nächste Gelegenheit
bietet sich am 11. Oktober 2013 an. Noch steht
die Tagesordnung nicht endgültig fest, wird
jedoch vor der Sitzung auch im Internet
veröffentlicht. Als Grundlage wird
voraussichtlich der Entwurf der Bundesregierung
für die EnEV-Novelle dienen sowie die
Empfehlungen aller vier beteiligten Ausschüsse:
Bau, Wirtschaft, Umwelt und Finanzen. Wenn es
wie in den vergangenen
EnEV-Novellierungsverfahren läuft, wird der
Bundesrat der EnEV-Novelle mit bestimmten
Maßgaben, d.h. mit Änderungs-Wünschen zum
Entwurf der Bundesregierung, zustimmen. Wer die
Debatte live miterleben will kann auf der
Startseite
www.bundesrat.de sich die Übertragung
ansehen.
-
Bundeskabinett:
Danach "liegt der Ball wieder im Feld" der
Bundesregierung, die im Rahmen einer
Kabinettssitzung darüber berät, ob und wie es
weitergeht. Dieses könnte in der ersten
November-Hälfte der Fall sein. Wenn die
Bundesregierung den Bundesrats-Maßgaben zustimmt
- wie sie es bisher immer getan hat - kann die
Novelle im nächsten Schritt verkündet werden.
Wenn sich die Bundesregierung jedoch weigert den
Änderungs-Wünschen zuzustimmen, müsste das
gesamte Novellierungs-Verfahren wieder
aufgerollt werden, d.h. die zuständigen
Bundesministerien müssen ein neuen
Referentenentwurf ausarbeiten usw. Ganz zu
schweigen wie sich solche Verzögerungen auf
unsere Pflicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie
auswirken würden. Der Bundesrat sitzt demnach in
Sachen EnEV-Novelle offensichtlich "am längeren
Hebel" was auch verständlich ist, denn die
Bundesländer sind diejenigen die letztendlich
dafür verantworten wie die EnEV 2014 in den
nächsten Jahren in der Praxis umgesetzt wird.
-
Verkündung:
Der nächste Schritt wäre die redaktionelle
Aufbereitung für die Verkündung der
Änderungsverordnung zur Energieeinsparverordnung
(kurz: EnEV 2014) im Bundesgesetzblatt des
Bundesanzeiger Verlages in Köln. Wenn man die
Zeit für die redaktionelle Aufbereitung
einkalkuliert könnte die EnEV-Novelle - im
besten Fall - im Dezember 2013 im
Bundesgesetzblatt verkündet werden.
-
Inkrafttreten:
Je nachdem auf welche Fristen sich der Bundesrat
und Bundesregierung für das Inkrafttreten der
Novelle einigen könnte die EnEV 2014 ab April
oder Mai 2014 gelten. Wobei wiederum, wie wir es
auch von den bisherigen EnEV-Fassungen kennen,
auch die verschiedenen, speziellen
Übergangsfristen, sofern sie in der EnEV-Novelle
verbleiben, eine entsprechende Rolle spielen
würden.

Wie Sie wissen, ändert
Deutschland zurzeit das Energiesparrechts für Gebäude,
weil auch wir die
EU-Gebäuderichtlinie von 2010 umsetzen müssen. Die
europäischen Vorgaben umfassen auch verbindliche Fristen
für die Umsetzung der einzelnen Paragraphen.
|
EU-Richtlinie:
Welche Fristen müssen
Mitgliedsstaaten einhalten?
Die EU-Kommission hat
Deutschland und vier anderen Staaten eine Frist gesetzt
für die Mitteilung dass sie die EU-Richtlinie umgesetzt
haben. Da das Verfahren hier bei uns in Deutschland -
hoffentlich - kurz vor dem Abschluss steht dürfen wir
hoffen, dass es nicht zu Strafmaßnahmen kommt. Denn
anderenfalls könnte es teuer werden, wie der
Online-Dienst EnBauSa.de neulich berichtete:
|
EnBauSa.de -Verzögerung der EnEV-Novelle kann teuer
werden

Der Übergang von einer
EnEV-Fassung zur nächsten Mal immer eine kritische Zeit
sowohl für Bauherrn also für Fachleute. Deshalb haben
wir für Sie die wichtigsten Aspekte übersichtlich
zusammengefasst.
|
EnEV 2014:
Was wollen Auftraggeber wissen? Antworten auf die häufigsten Fragen

Anfang September fragten
wir Parteien, die zur Bundestagswahl anstanden:
-
Wie stehen Sie zum
Entwurf der Bundesregierung für die Novelle der
Energieeinsparverordnung (EnEV)?
-
Wie sehen Sie die
Anforderungen im Baubestand für die nächsten 10
Jahre?
-
Welche
Möglichkeiten sehen Sie die beiden parallel
laufenden Energie-Regelungen für Gebäude (EnEV
und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz EEWärmeG) in
naher Zukunft zusammenzuführen?
Lesen Sie die
Antworten der Parteien, die uns geantwortet haben:
|
Wahlprüfsteine: EnEV 2014, Altbau und EEWärmeG
(Pdf, 5 Seiten)

Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de
Quellen und weitere Informationen:
EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Info-Broschüren (pdf)

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