Diese Woche läuft die entscheidende Runde
in Sachen EnEV-Novelle: Die Vertreter der
Bundesländer werden in ihrer 915. Plenarsitzung am
Freitag, dem 11. Oktober 2013, darüber abstimmen wie
es weitergeht. Zur Debatte stehen der Entwurf der
Bundesregierung von Anfang Februar dieses Jahres
sowie eine ganze Reihe von Änderungswünschen dazu,
die die Fachausschüsse des Bundesrates beschlossen
haben. Alle warten gespannt auf die Vorschläge des
Umweltausschusses und dieser überrascht mit einem
praktischen Kompromiss für die Kennzeichnung des
Energiestandards im Energieausweis.

Wer die Diskussion am
Freitag direkt miterleben will kann die Beiträge live
auf der Startseite der Bundestags-Homepage
www.bundestag.de mitverfolgen. Man muss sich
allerdings gedulden: Die Sitzung beginnt um 9:30 Uhr und
umfasst soweit 30 Themen. Ziemlich am Schluss -
unter Top 27 - ist auch die "Zweite Verordnung zur
Änderung der Energieeinsparverordnung" - kurz:
EnEV-Novelle - auf dem Programm.
Als Grundlage und Hilfe
für die Diskussion dienen folgende
Bundesrats-Drucksachen:
-
der
Entwurf der Bundesregierung für die EnEV 2014
(Bundesrats-Drucksache 113/13),
-
die inzwischen
ersetzte
Empfehlung der Fachausschüsse ohne
Umweltausschuss vom 28. Juni 2013 (Drucksache
113/1/13),
-
die
Empfehlung aller vier beteiligten Fachausschüsse vom
1. Okt. 2013 (Drucksache 113/2/13),
-
einige
redaktionelle Korrekturen zur Empfehlung Nr. 11
des Umweltausschusses - eingereicht von der Freien
und Hansestadt Hamburg (Drucksache 113/3/13),

Über die Empfehlungen der
restlichen drei beteiligten Ausschüsse lesen Sie unseren
Beitrag "EnEV
2014 - Novelle im Bundesrat:
Was empfehlen die Fachausschüsse?". Wir berichten hier
insbesondere über einige Empfehlungen des
Umweltausschusses, der sich im September mit der
EnEV-Novelle befasst hat.

Einen erfreulichen
Vorschlag bringt der Umweltausschuss gleich zu Beginn:
Er fordert, dass in der EnEV 2014 im § 1 (Zweck und
Anwendungsbereich) sich die Bundesregierung verpflichtet
die noch parallel laufenden energiesparrechtlichen
Regelungen für Gebäude sinnvoll zusammenzuführen. Dafür
sollte die Ergänzung zum ersten Absatz der EnEV 2014
folgendermaßen lauten:
"Im Rahmen der dafür
noch festzulegenden Anforderungen an die
Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden
wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch
eine grundlegende Vereinfachung und Zusammenführung
der Instrumente, die die Energieeinsparung und die
Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden regeln,
anstreben, um dadurch die energetische und
ökonomische Optimierung von Gebäuden zu
erleichtern." ( siehe
Drucksache 113/2/13)
In seiner Begründung
erinnert der Umweltausschuss daran, dass der Bundesrat
bereits bei der diesjährigen Novellierung des
Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) am 20. März 2013 diese
Vereinfachung gefordert hatte. Die Gegenargumente der
Bundesregierung lässt der Ausschuss nicht gelten: Der
angegebene fachlich konsistenten Gleichlauf bei
Definitionen und Anwendungsbereich sei nicht
stichhaltig. Auch würden die parallelen
Nachweisverfahren nach der Energieeinsparverordnung
(EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) unnötige Planungs- und Bürokratiekosten
verursachen und den Bundesländern auch einen
zusätzlichen Vollzugsaufwand aufbürden.
Der Umweltausschuss bringt
auch einen konkreten Termin für dieses Vorhaben: Bis zum
Ende des Jahres 2016, wenn die Definition des
Niedrigstenergie Gebäudebestandes ohnehin eine Anpassung
der Energieeinsparverordnung erfordere sollte die
Gelegenheit genutzt werden die Energiesparvorschriften
zu koordinieren und letztendlich zusammenzuführen.

In der EnEV 2014 definiert
§ 10 die Nachrüstpflichten im Bestand. Der
Umweltausschuss des Bundesrates empfiehlt diese zu
erweitern: Eigentümer von Gebäuden dürften ihre
Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen
Brennstoffen beschickt werden, nach einem bestimmten
Zeitplan nicht mehr betreiben, je nach Alter des
Heizkessels:
-
Heizkessel bis Ende
1984 eingebaut oder aufgestellt -
ab 2015 nicht mehr betreiben.
-
Heizkessel im Jahr
1985 oder später eingebaut oder aufgestellt - nach
Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben.
-
Die bereits bestehende
Austauschpflichten für Heizungen, die vor dem
1. Oktober 1978 aufgestellt wurden soll weiterhin
bestehenden.
Wie begründet der
Ausschuss diese Forderungen? Nach einer 30-jährigen
Nutzungsdauer sei ein Heizsystem generell wirtschaftlich
zu ersetzen und deshalb sollte die bereits bestehende
Austauschpflichten wenigstens minimal und dynamisch der
technischen Entwicklung angepasst werden. Diese Regel
würde auf die gängige Kategorisierung für bestehende
Anlagen nach
DIN 4701 (Energetische Bewertung heiz- und
raumlufttechnischer Anlagen im Bestand), Teil 12
(Wärmeerzeuger und Trinkwassererwärmung)
zurückgreifen. Was die Kosten anbelangt geht der
Ausschuss davon aus, dass sich die geforderten Maßnahmen
innerhalb und 25 Jahren und ab einem Zinssatz von 2,5
Prozent amortisieren.

Wenn Sie sich mit dem
Energieausweis befassen, kennen Sie auch die neues
Diskussionen zu den Fragen wie die Energieeffizienz von
Gebäuden im Energieausweis kenntlich gemacht werden
sollte: durch ein farbiges Bandtacho oder durch
Klassen-Stufen?
Zu dieser Debatte haben
die Leser unseres Expertenportals EnEV-online.de in den
letzten Wochen auch im Rahmen einer Umfrage geantwortet.
Die Ergebnisse dazu finden Sie demnächst auf unserer
folgenden Webseite: "Energiekennzeichen
für Gebäude: Bandtacho oder Stufen im Energieausweis?"
Der Umweltausschuss des
Bundesrates schlägt einen "praktischen Mix" vor: Im
Energieausweis für Wohngebäude soll das farbige
Bandtacho auch die Effizienzklassen zusätzlich
darstellen. Dabei soll die Effizienzklasse des Gebäudes
einfach mit einer größeren Schrift kenntlich gemacht
werden. Sehen Sie sich dazu unsere Gegenüberstellung
(Pdf-Datei) an: "Kennzeichnung
der Energieeffizienz im Energieausweis: Ende 2009 Ende
2014 Entwurf der Bundesregierung und Vorschlag des
Umweltausschusses des Bundesrates"

Bild 1:
EnEV 2014: Aktuell geltende Verordnung -
Energieausweis für Wohngebäude mit Bandtacho, wie es die
aktuell geltende Verordnung (EnEV 2009) in der Anlage 6
(Muster Energieausweis) vorsieht.

Bild 2:
EnEV 2014: Entwurf Bundesregierung -
Energieausweis für Wohngebäude mit Bandtacho, wie es der
Entwurf der Bundesregierung für die Novelle der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in der Anlage 6
(Muster Energieausweis) vorschlägt.

Bild 3:
EnEV 2014: Empfehlung Umweltausschuss Bundesrat
Energieausweis für Wohngebäude mit Bandtacho und
Effizienzklassen, wie es der Umweltausschuss des
Bundesrates für die Novelle der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014) in der Anlage 6 (Muster Energieausweis)
empfiehlt.
Als Ergänzung zu der
Effizienzklassen-Neuerung schlägt der Umweltausschuss
vor in einer neuen 10. Anlage zur EnEV 2014 die
Effizienzklassen auch in einer Tabelle aufzuführen wie
folgt:
Energieeffizienzklasse |
Endenergie
[kWh/(m² a)] |
A+ |
< 30 |
A |
< 50 |
B |
< 75 |
C |
< 100 |
D |
< 130 |
E |
< 160 |
F |
< 200 |
G |
< 250 |
H |
> 250 |
Wie begründen die Experten
aus dem Umweltausschuss diesen Vorschlag? Die meisten
Bürger wüssten die angegebenen Verbrauchs- oder
Bedarfswerte im Energieausweis nicht einzuordnen.
Deshalb würden auch auf spezialisierten Internetportalen
oder Zeitungsanzeigen die Angaben zur Energieeffizienz
auch kaum veröffentlicht, auch weil der derzeitige
Bandtacho sich dafür nicht eigne.
Wenn man
Energieeffizienzklassen eingeführt, könnten auch die
Laien unmittelbar die energetische Qualität eines
Gebäudes beurteilen und die verschiedene Angebote auf
dem Wohnungsmarkt vergleichen. Dieses sei besonders
notwendig, weil Gebäude einen sehr hohen
Energieverbrauch hätten.
Parallel dazu hoffen die
Befürworter der Effizienzklassen, dass diese Transparenz
auch dazu führen würde, dass Verkäufer und Vermieter von
unsanierten Wohnhäusern diese energetisch verbessern
würden, weil die schlechte Qualität klar ersichtlich
sei.
Als Argument für die
Effizienzklassen führt der Ausschuss auch die
Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie von 2010 vor.
Diese fordert, dass die Energieausweise nicht nur
numerische Indikatoren umfassen sondern auch
transparente Indikatoren für die Gesamtenergieeffizienz
des Gebäudes. Dazu würde sich die Einteilung
in Effizienzklassen hervorragend eigenen, argumentiert
der Umweltausschuss.
Dass sie mit dieser
Meinung nicht allein sind beweise die Tatsache, dass 22
von den 28 EU-Mitgliedsstaaten solche Klassen (von A bis
H) bereits hätten. In den Internetportalen wäre die
Energieeffizienz dadurch auch als Suchkriterium möglich
und üblich. Zwar stimme auch die Aussage, dass Klassen
immer eine Vereinfachung darstellten, dass sie nicht
immer alle Details erfassen könnten. Die zusätzliche
Angaben im Energieausweis würden diese Mängel jedoch
weitestgehend abmildern, meint der Umweltausschuss. Im
Energieausweis würde ja auch in einem eigenen Kasten
klar und deutlich vermerkt, dass die angegebenen Werte
keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen
Energieverbrauch erlauben.
Der Umweltausschuss
empfiehlt auch das Baujahr eines Wohnhauses unbedingt
verpflichtend mit anzugeben. Aus der Effizienzklasse des
Gebäudes kombiniert mit dem Baujahr könnte ein viel
besseres Bild von der energetischen Qualität des Altbaus
entstehen sowie die entsprechenden, anstehenden
Modernisierungsmaßnahmen.

Ob sich das Prinzip mit
den Effizienzklasse wohl im Bundesrat durchsetzt? Der
Umweltausschuss hat jedenfalls eine ganze Reihe von
Argumenten dazu mitgeliefert:
-
Die vorgeschlagenen
Klassen für die Energieeffizienz der Wohngebäude
könnten auch noch in 50 Jahren gelten.
-
Was die
Klasseneinteilung anbelangt würde sie sich am
heutigen Verbrauch orientierten, damit
Bestandsgebäude nicht so schlecht erscheinen.
Die Klasse A würde dem Neubaustandard
entsprechen, der ab dem Jahr 2016 gefordert würde.
-
Die gewählten Abstände
der Klassen würden sicherstellen, dass energetische
ähnliche Gebäude immer nur um eine einzige Klasse
voneinander abweichen würden. Auch die Unterschiede
zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis würden
höchstens dazu führen, dass Gebäude nur um eine
einzige Klasse voneinander abweichen. Andererseits
würden bereits geringe Investitionen in energetische
Verbesserungsmaßnahmen zu einer besseren
Effizienzklasse führen.
-
Wenn ein Eigentümer
die Gebäudehülle oder die Anlagentechnik seines
Altbaus verbessere, würde sich dieses prozentual
auswirken. Das würde dazu führen, dass mit derselben
Modernisierungsmaßnahme bei schlechten Gebäuden
absolut mehr Energie eingespart würde. Damit sich
die Modernisierungsmaßnahme auch bei besseren
Gebäuden in einer Klassenverbesserung niederschlagen
müssten die Klassenbreite im unteren Bereich
schmäler gewählt werden.
-
Die Anzahl der Klassen
(von A bis H) würde der bewährten und eingeführten
Bewertungsskala bei technischen Anlagen und Geräten
entsprechen. Hätte man eine kleinere Anzahl von
Klassen gewählt, hätte die Eingruppierung in eine
falsche Klasse eine zu große Bedeutung erlangt,
argumentiert der Ausschuss. Bei einer noch größeren
Anzahl von Klassen würde die ganze Skala
unübersichtlich werden. Die Bürger würden diese
Darstellung von anderen Produkten kennen und seien
daran gewöhnt.
Ist dieser Vorschlag die
praktische Lösung für das Energieausweis-Dilemma? Wir
warten gespannt auf die Reaktion des Bundesratsplenums.
Wir halten Sie wie immer
auf dem Laufenden.
Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de
Quellen und weitere Informationen:
EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Info-Broschüren (pdf)

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