Energieausweis müssen gemäß der EU-Richtlinie
für alle neuen und bestehenden Gebäude von einem
unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen
ausgestellt werden.
Die italienischen
Rechtsvorschriften gestatten jedoch den Eigentümern,
selbst eine Erklärung über die Energieeffizienz des
Gebäudes abzugeben, wenn sie angeben, dass das
Energieniveau des Gebäudes in die niedrigste Klasse
(G) fällt und die Energiekosten für den künftigen
Mieter oder Käufer sehr hoch ausfallen werden.
In der Praxis bedeutet
dies, dass der neue Eigentümer oder Mieter des
Gebäudes keine Informationen über die künftigen
Energiekosten oder darüber erhält, wie er die
Energieeffizienz des Gebäudes kosteneffizient
verbessern kann.
Zudem sind diese
Ausweise in Italien nur für die Vermietung neuer
Gebäude erforderlich, während für bestehende
Gebäude, für die beim Abschluss eines Mietvertrages
noch kein Energieausweis vorliegt, der Ausweis nicht
verbindlich vorgeschrieben ist.
Auch hat Italien noch
nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um
regelmäßige Inspektionen von Klimaanlagen zu
gewährleisten. Durch diese Inspektionen soll die
optimale Funktionsweise der Anlagen sichergestellt
werden. Sie sollen ferner Auskunft über mögliche
Verbesserungen und Alternativlösungen geben.
Werden innerhalb von
zwei Monaten keine angemessenen Maßnahmen getroffen,
so könnte die Kommission beschließen, Italien vor
dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.
Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de
Quellen und weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/energy/efficiency/buildings/buildings_en.htm
EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Info-Broschüren (pdf)

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