"EnEV-Novelle in der Warteschleife" hieß es
noch in unserem
letzten Newsletter. Doch
inzwischen
fordern Bundesrat und FDP-Fraktion grundsätzliche
Änderungen für die künftige
Energieeinsparverordnung (EnEV), so dass der Eindruck
entsteht, dass wir wieder am Anfang des Prozesses
stehen. Zumindest was die Novelle des
Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) anbelangt, tut
sich was: Morgen befasst sich der Bauausschuss im
Bundestag damit und am Donnerstag ist die
EnEG-Novelle auf dem Programm der Plenarsitzung des
Bundestages. Am 7. Juni wird sich auch der Bundesrat
im Plenum mit der EnEG-Novelle befassen und dann
sieht man weiter... Denn das EnEG erst erlaubt der
Bundesregierung die EnEV - mit Zustimmung des
Bundesrates - zu ändern. Wir halten Sie auf dem
Laufenden und berichten in EnEV-online und in
unserer EnEV-2014-Broschüre über weitere Schritte.

Erinnern wir uns: Bereits
am 24. April 2013 sollte sich der
Bauausschuss des
Bundestages mit dem Entwurf für die Änderung der
EnEG-Novelle befassen. Dieser Tagungspunkt wurde
kurzfristig abgesetzt und die Deutsche Presseagentur
(dpa) verbreitete in der Nacht davor die Meldung, dass
die FDP daraufhin gewirkt hätte, die geplante
abschließende Beratung der Energieeinsparungsnovelle
kurzfristig abzusetzen. (Lesen
Sie die Meldungen EnEV-online).
Eine Woche zuvor, am 17.
April 2013, hatte
der Bauausschuss eine Anhörung zur EnEG-Novelle
veranstaltet. Acht eingeladene Sachverständige trugen
ihre Stellungnahmen vor, die Sie als Volltexte auch auf
den Webseiten des Bundestages lesen können. Doch sie
äußerten nicht nur über die EnEG- sondern auch über die
EnEV-Novelle.
Nun steht die EnEG-Novelle
wieder auf dem Programm des Bauausschusses des
Bundestags. Morgen, Mittwoch der 15. Mai 2013, findet
die Sitzung statt. Unter Diskussionspunkt 2a ist
vorgesehen, über den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des Energieeinsparungsgesetzes“ zu beraten.
Der Bauausschuss wird
voraussichtlich eine Empfehlung ausarbeiten für die
Plenarsitzung des Bundestages, die übermorgen, d.h. am
Donnerstag, dem 16. Mai 2013, stattfindet. Unter
Diskussionspunkt 24) ist die „Zweite und dritte Beratung
zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes“ im Plenum
vorgesehen - eine halbe Stunde wird dazu veranschlagt. Als Grundlage werden - parallel zur
Empfehlung des Bauausschusses- auch der Gesetzentwurf
der Bundesregierung für die EnEG-Novelle (Bundestag
Drucksache 17/12619) sowie die Stellungnahme des
Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung
(Bundestag Drucksache 17/13037) dazu sein.

Erinnern wir uns wieder:
Am 20. März 2013 haben sich die Mitglieder des
Bundesrates im Plenum mit der Novelle des
Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) befasst und sich
allgemein sehr kritisch zu dem Entwurf des
Bundeskabinetts geäußert. Inzwischen hat die
Bundesregierung darauf geantwortet und hat generell
wenig Bereitschaft gezeigt auf die Forderungen des
Bundesrates einzugehen (Bundestag Drucksache 17/13037).
Der Bundesrat wird sich in seiner Plenarsitzung vom 7.
Juni 2013 erneut mit der EnEG-Novelle befassen. Dann
wird sich zeigen ob man sich auf einen Kompromiss einigt
oder ob der Vermittlungs-Ausschuss angerufen wird, damit
dieser eine Lösung findet.
Doch wann befasst sich der
Bundesrat mit der Novelle der Energieeinsparverordnung
(EnEV)?
Wie wir erfahren haben, wird sich der Bundesrat sofort
nachdem das geänderte Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
beschlossen ist sich mit der Novelle zur EnEV befassen. Wenn
es am 7. Juni 2013 tatsächlich ein beschlossenes,
geändertes Energieeinsparungsgesetz
gäbe, d.h. das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen
wäre, könnte sich der Bundesrat mit der EnEV-Novelle
befassen.

Für diejenigen, die seit
Jahren die EnEV anwenden und die
Novellierungs-Prozeduren miterlebt haben ist es nichts Neues:
Die Bundesregierung kann die Energieeinsparverordnung
nämlich nur dann novellieren, wenn ein geändertes EnEG
ihr den
entsprechenden gesetzlichen Rahmen dafür bietet und wenn der
Bundesrat zustimmt. Hier
bringen die Bundesländer ihre Interessen und Wünsche ein, denn sie sind
diejenigen die die geänderten EnEV-Anforderungen
letztendlich in der Praxis umsetzen werden. Und wenn man
bedenkt, wie viel zusätzliche Kontrolle die
EU-Gebäuderichtlinie für Energieausweis und
Inspektionsberichte für Klimaanlagen fordert, wird sich
der behördliche Verwaltungs- und Überprüfungs-Aufwand
erheblich steigern.
So kann man auch jetzt bei
dem politischen Gerangel um das EnEG deutlich erkennen,
dass es eigentlich um die Energieeinsparverordnung
(EnEV) geht, um die erhöhten Anforderungen die
Bauherrn und Eigentümer betreffen, um mehr Kontrolle und
Dokumentation, die die Baubehörden in den Bundesländern
beschäftigen werden. Und nicht zuletzt geht es um
Interessengruppen, die durch neue Maßnahmen wie die
Energiekennwerte in kommerziellen Anzeigen betroffen
wären.

Wie geht es weiter? Den
normalen, üblichen Weg kennen wir von den früheren
Novellierungen: Nachdem das geänderte EnEG beschlossen
ist, werden sich die Ausschüsse im Bundesrat und
Bundestag damit befassen. Der wichtige Unterschied
zwischen dem Gesetz (EnEG) und der Verordnung (EnEV) in
Bezug auf das parlamentarische Verfahren liegt darin,
dass das geänderte Gesetz letztendlich vom Bundestag
beschlossen wird und dass eine geänderte Verordnung
jedoch nur mit der Zustimmung des Bundesrates zu Stande
kommen kann.
Mit der Forderung der
FDP-Bundestagsfraktion die energetische Verschärfung im
Neubau zu reduzieren und sie auf eine einzige Stufe zu
begrenzen, sowie die bereits geäußerten
Wünsche und
Kritik des Bundesrates anlässlich der EnEG-Novelle lässt
jedoch den Verdacht aufkommen dass wir vom „üblichen“
Weg abgekommen sind, dass wir die Karte „Zurück auf LOS“
gezogen haben.
Schon melden sich Stimmen,
die die Politiker auffordern, die neue EnEV nicht zu
verzögern. So fordert die Allianz für
Gebäude-Energie-Effizienz (geea) heute in ihrer
Presseinformation eine zügige Verabschiedung der
geänderten Energieeinsparverordnung (EnEV). Die seit
Monaten andauernde Hängepartie solle endlich ein Ende
haben. Die geea erinnert daran, dass die Novelle
eigentlich bereits
seit Anfang dieses Jahres - laut
EU-Gebäuderichtlinie - in Kraft hätte sein müssen.
Wie können wir die
Anforderungen der EU-Richtlinie zur Einführung des
Niedrigstenergie-Standards -
bereits ab 2019 für
öffentliche Neubauten - fristgerecht erfüllen? Wie
können wir einen klimaneutralen Baubestand für die
Generation unserer Kinder bis 2050 sicherstellen? Hoffen
wir, dass die Nähe der Bundestagswahl nicht alle
Perspektiven und Aktionen verzerrt, denn wer baut plant
für die nächsten 50 Jahre und nicht für eine
Legislaturperiode.
In der Hoffnung auf gute
Nachrichten, werden wir sie auch weiter auf dem
Laufenden halten.
Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de
Quellen und weitere Informationen:
EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Info-Broschüren (pdf)

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