Eile ist geboten: Damit die Bundesregierung
die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
novellieren kann muss sie zunächst das
Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2009) ändern. Dieses
Gesetz erst ermächtigt sie entsprechende
Verordnungen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich
- wie die Energieeinsparverordnung - zu erlassen
oder zu ändern.
Am 6. Februar 2013 hatte die Bundesregierung ihren
Entwurf für das novellierte EnEG beschlossen und dem
Bundesrat als besonders eilbedürftige Vorlage -
gemäß Grundgesetz Artikel 76, Absatz 2, Satz 4
eingereicht, mit einer Ablauffrist zum 22. März
2013.
Gemäß dieses Grundgesetz-Artikels darf die
Bundesregierung den EnEG-Gesetzentwurf dem Bundestag
zuleiten noch bevor der Bundesrat zugestimmt hat,
wie aus folgendem Zitat aus dem Grundgesetz
ersichtlich:
„Die Bundesregierung kann eine Vorlage, die sie bei
der Zuleitung an den Bundesrat ausnahmsweise als
besonders eilbedürftig bezeichnet hat, nach drei
Wochen … dem Bundestag zuleiten, auch wenn die
Stellungnahme des Bundesrates noch nicht bei ihr
eingegangen ist; sie hat die Stellungnahme des
Bundesrates unverzüglich nach Eingang dem Bundestag
nachzureichen.“
Dementsprechend hat die Bundesregierung am 4. März
2013 den Gesetzentwurf auch bereits beim Deutschen
Bundestag eingereicht (Bundestags-Drucksache
17/12619).
Am 20. März 2013 tagt der zuständige
Bundestags-Ausschuss
Insgesamt vier Fachausschüsse im Bundestag werden
sich mit dem Entwurf der Bundesregierung für die
EnEG-Novelle befassen: Federführend ist der
Ausschuss für Verkehr Bau und Stadtentwicklung.
Mitberatend wirken mit auch die Ausschüsse für
- Wirtschaft und Technologie,
- Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
- Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Verkehr
Bau und Stadtentwicklung am 20. März 2013 ab 9:30
Uhr in Berlin im Paul-Löbe-Haus wird den
nicht-öffentliche Sitzung stattfinden.
Unter Nummer 3 auf der Tagesordnung steht die
Diskussion zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für
das "Vierte Gesetz zur Änderung des
Energieeinsparungsgesetzes" an. Der Abgeordnete
Michael Groß (SPD) wird darüber Bericht erstatten.
Aus der Tagesordnung kann man auch entnehmen dass
die Beschlussfassung zur EnEG-Novelle über eine
öffentliche Anhörung erfolgen soll.

Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de
Quellen und weitere Informationen:
www.bundestag.de | Drucksache 17/12619, vom
04.03.2013
Bundestag, Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung: Mitteilung zur 79. Sitzung des
Ausschusses für Mittwoch, dem 20. März 2013,
Tagesordnung vom 14.03.2013
EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Info-Broschüren (pdf)

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