Eine neue Vereinfachung für die
Nachweisführung von Wohngebäuden kündigt die
EnEV 2014 im § 3 (Anforderungen an neu erbauten
Wohngebäude), Absatz 5 an: Bei bestimmten
ungekühlten, neu geplanten Wohnhäusern geht die
Verordnung davon aus, dass diese ihre Anforderungen
erfüllen und dass daher kein EnEV-Nachweis
erforderlich ist.

Wer ein neues Haus bauen will muss die Anforderungen
der EnEV erfüllen. Dieses regelt die Verordnung im
§ 3 (Anforderungen an neu erbauten Wohngebäude).
Der beauftragte Architekt oder Planer muss den
rechnerischen Nachweis führen, dass das neu geplante
Haus die einzelnen Kriterien zur Energieeffizienz
der EnEV erfüllt.
Das neue vereinfachte
Nachweisverfahren (inoffiziell als "EnEV-easy"
bekannt) geht davon aus, dass bestimmte ungekühlte
neue Wohnhäuser ihre Kriterien erfüllen, wenn sie
eine bauliche unanlagentechnische
Standard-Ausstattung aufweisen. Auch ohne dass der
Planer die üblicherweise geforderte EnEV-Berechnung
durchführen muss, geht die EnEV 2014 davon aus, dass
diese Häuser folgende Kriterien erfüllen:
-
Der
Jahres-Primärenergiebedarf überschreitet NICHT
den zulässigen Wert, der sich durch ein
Referenzhaus ergeben würde.
-
Der
Transmissionswärmeverlust über die Gebäudehülle
überschreitet NICHT den zulässigen Wert, die
EnEV vorgibt.
-
Der sommerliche
Wärmeschutz des Hauses entspricht den Vorgaben
der Verordnung.

Diese Vereinfachung greift
jedoch nur, wenn das geplante Haus dermaßen baulich und
anlagentechnisch ausgestattet ist, wie eine der
beispielhaft definierten Standard-Ausstattungen.
Die Tabellen mit den
entsprechenden Standard-Ausstattungen sind in der EnEV
2014 nicht mehr integriert - wie sie es im ersten
Referentenentwurf noch waren. Vielmehr regelt
Verordnung im § 3 (Anforderungen an neu erbauten
Wohngebäude), Absatz 5, dass die zuständigen
Bundesministerien die entsprechenden
Standard-Ausstattungen auf der Grundlage von
Modellberechnungen bestimmen und diese im Bundesanzeiger
veröffentlichen können. Darin sollen Architekten und
Planer ggf. die Tabellen mit Standard-Ausstattungen für
neue, ungekühlte Wohnhäuser finden.
Diese Tabellenwerte werden
folgende Aspekte betreffen:
-
die Größe des
Hauses,
-
die Form des
Wohnhauses,
-
die Ausrichtung
des Gebäudes,
-
die Dichtheit der
Gebäudehülle,
-
die Vermeidung von
Wärmebrücken,
-
die Anteile von
bestimmten Außenbauteilen an der
wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Hauses.

Soweit die Regelung in der
Verordnung. Konkret wurde auf dem EnEV-Symposium auf der
BAU 2015 in München in einem Vortrag der aktuelle Stand
der Entwicklungen in Richtung EnEV-easy vorgestellt.
„EnEV-easy“ ist übrigens
keine offizielle Bezeichnung für dieses vereinfachte
Verfahren, sondern stammt von einem Forschungsprojekt
des Fraunhofer Instituts für Bauphysik (IBP) in
Stuttgart, in dessen Rahmen diese Methode erstmals
entwickelt wurde.
Auch war auf dem Vortrag
in München davon die Rede, dass die Bekanntmachungen zum
vereinfachten Verfahren (EnEV-easy) im Frühling oder
Sommer 2015 veröffentlicht werden.
Lesen Sie dazu unseren
ausführlichen Bericht:
EnEV-easy kommt! Bericht zum aktuellen Stand auf dem
EnEV-Symposium auf der BAU 2015 in München
(04.02.2015)

Die Autorin hat bei den
zuständigen Bundesministerien – für Wirtschaft und
Umwelt - nachgefragt und Folgendes erfahren:
-
Aktueller Stand:
Die betroffenen Verbände haben inzwischen
etliche Anregungen eingereicht und deshalb ist
ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand für das
Begleitgutachten entstanden. Die Bearbeitung
dauert noch an. Dieses wissenschaftliche
Gutachten begleitet den EnEV-easy – Prozess
insgesamt.
-
Anregungen der
Verbände: Sie wünschen beispielsweise dass die
baulichen Ausstattungsvarianten möglichst
differenziert werden (unterschiedliche
Dämmniveaus und Möglichkeiten zur Kompensation)
sowie zu prüfen, ob sich nicht auch weitere
anlagentechnische Ausstattungsvarianten für das
EnEV-easy Modell eignen.
-
EnEV-Erhöhung des Energie-Standards
2016: Die Tabellenwerte des
Modellgebäudeverfahrens berücksichtigen die
energetischen Verschärfungen der EnEV 2014, die
ab 2016 gelten.
-
Bekanntmachung für
die Praxis: Die Bundesregierung strebt an, dass
die überarbeiteten Tabellen des
Modellgebäudeverfahrens im Nachgang zum
Abschluss des Gutachtens im Rahmen einer
Bekanntmachung veröffentlicht werden. Ein
Zeitplan steht noch nicht fest. Ob diese
Bekanntmachung unabhängig von künftigen, neuen
EnEV-Entwürfen erscheinen wird hängt vom
Zeitrahmen der Veröffentlichung ab und kann noch
nicht abgeschätzt werden.

Soweit die Nachrichten der
zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Energie
(BMWi) und Umwelt und Bauen (BMUB.
Kurz zusammengefasst: Die
Bekanntmachung verzögert sich bis zu einem noch nicht
konkret absehbarem Termin.
Die Tabellen mit den
Modell-Ausstattungen für neue Wohnbauten werden bereits
den erhöhten EnEV-Standard ab 2016 berücksichtigen.
Wir halten Sie weiterhin
auf dem Laufenden!
Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de

Lesen Sie dazu unsere
weiteren Berichte:
EnEV 2017 am Horizont:
Aktueller Stand und Ausblick
(26.03.2015)
EnEV-easy kommt! Bericht zum aktuellen Stand auf dem
EnEV-Symposium auf der BAU 2015 in München
(04.02.2015)
EnEV-easy für
Wohnhäuser (20.07.2015):
1. Teil: Ziele und Begründung
der Bundesregierung
2. Teil: EnEV-online Leser
äußern sich sehr kritisch
3. Teil:
Rechtliche Risiken und Nebenwirkungen
4. Teil:
Aktueller Stand - Bericht von der BAU 2015

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