Das geänderte Bauplanungsrecht soll den
zuständigen Behörden helfen, die Flüchtlinge schneller in
winterfeste Quartiere unterzubringen. Auch sollen Länder und Kommunen
leichter Baumaßnahmen zur Umnutzung oder Neubauten für
Flüchtlingsunterkünfte planen, genehmigen und durchführen.

Die
Bundesbauministerin Barbara Hendricks betonte dazu:
"An
bauplanungsrechtlichen Vorgaben soll kein
Vorhaben scheitern, das eine vernünftige und
sichere Unterbringungslösung darstellt. Mit der
Änderung des Bauplanungsrechts wollen wir Länder
und Kommunen gezielt unterstützen. Dazu werden
wir die Errichtung oder Nutzung von
Flüchtlingsunterkünften in Innen- und
Außenbereich befristet erleichtern. Wir
reagieren mit dem Gesetz auf den akuten Bedarf
in der derzeitigen Situation."

Die beschlossenen Maßnahmen betreffen das Baurecht
wie folgt:
-
Die Baubehörden können
grundsätzlich in allen
Baugebieten und im Außenbereich mobile
Behelfsunterkünfte zulassen. Diese Ausnahme ist auf drei
Jahre befristet.
-
Auch soll es deutlich
leichter werden bereits bestehende Altbauten umzunutzen.
Dieses betrifft Immobilien in allen Baugebieten, jedoch
auch im nicht
beplanten Innenbereich sowie im Außenbereich der
Kommunen.
-
Die Baubehörde können nun
auch Flüchtlingsunterkünfte in reinen Wohngebieten und
andere Baugebieten genehmigen. Diese wurden bislang nur
ausnahmsweise zugelassen.
-
Sollte es trotzdem nicht
gelingen die dringend benötigten Unterkünfte
rechtzeitig zu beschaffen, eröffnet der Entwurf den
Baubehörden auch die Möglichkeit, dass sie -
in erforderlichem Umfang auch ganz umfassend - vom
Bauplanungsrecht abweichen.
Allerdings sollen die städtebaulichen Grundsätze und Ziele
des Baugesetzbuchs auch weiterhin gelten: öffentliche
Belange, insbesondere auch gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse, usw. werden auch weiterhin gewahrt.

Das Bundeskabinett hat am 29. September 2015 auch
punktuelle Erleichterungen bei den energetischen
Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an
Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte
beschlossen.
Diese sind bis Ende 2018 befristet und sollen
ebenfalls eine beschleunigte Unterbringung von Flüchtlingen
unterstützen.
Lesen Sie dazu unsere beiden
Berichte:
Redaktion: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT,
Freie Architektin
in Stuttgart, Herausgeberin und Redakteurin
EnEV-online.de
Quelle:
Presseinformation des BMUB vom 29.09.2015

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