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Bundeskabinett lockert Baurecht für Flüchtlingsunterkünfte 29.09.2015

Bundeskabinett lockert Baurecht für Flüchtlingsunterkünfte

Das Kabinett der Bundesregierung hat am 29. September 2015, den Entwurf für ein Gesetz beschlossen. Dieses ändert auch das Baurecht um die Asylverfahren zu beschleunigen.

© Foto oben: kamasigns, © Foto unten: M. Schuppich - beide Fotolia.com


Das geänderte Bauplanungsrecht soll den zuständigen Behörden helfen, die Flüchtlinge schneller in winterfeste Quartiere unterzubringen. Auch sollen Länder und Kommunen leichter Baumaßnahmen zur Umnutzung oder Neubauten für Flüchtlingsunterkünfte planen, genehmigen und durchführen.

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Rasche Lösung für die akute Notsituation

Die Bundesbauministerin Barbara Hendricks betonte dazu:

"An bauplanungsrechtlichen Vorgaben soll kein Vorhaben scheitern, das eine vernünftige und sichere Unterbringungslösung darstellt. Mit der Änderung des Bauplanungsrechts wollen wir Länder und Kommunen gezielt unterstützen. Dazu werden wir die Errichtung oder Nutzung von Flüchtlingsunterkünften in Innen- und Außenbereich befristet erleichtern. Wir reagieren mit dem Gesetz auf den akuten Bedarf in der derzeitigen Situation."

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Wie ändert sich das Bauplanungsrecht?

Die beschlossenen Maßnahmen betreffen das Baurecht wie folgt:

  • Die Baubehörden können grundsätzlich in allen Baugebieten und im Außenbereich mobile Behelfsunterkünfte zulassen. Diese Ausnahme ist auf drei Jahre befristet.

  • Auch soll es deutlich leichter werden bereits bestehende Altbauten umzunutzen. Dieses betrifft Immobilien in allen Baugebieten, jedoch auch im nicht beplanten Innenbereich sowie im Außenbereich der Kommunen.

  • Die Baubehörde können nun auch Flüchtlingsunterkünfte in reinen Wohngebieten und andere Baugebieten genehmigen. Diese wurden bislang nur ausnahmsweise zugelassen.

  • Sollte es trotzdem nicht gelingen die dringend benötigten Unterkünfte rechtzeitig zu beschaffen, eröffnet der Entwurf den Baubehörden auch die Möglichkeit, dass sie - in erforderlichem Umfang auch ganz umfassend  - vom Bauplanungsrecht abweichen.

Allerdings sollen die städtebaulichen Grundsätze und Ziele des Baugesetzbuchs auch weiterhin gelten: öffentliche Belange, insbesondere auch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, usw. werden auch weiterhin gewahrt.

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Wie ändern sich die energetischen Anforderungen im Baubereich?

Das Bundeskabinett hat am 29. September 2015 auch punktuelle Erleichterungen bei den energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte beschlossen.

Diese sind bis Ende 2018 befristet und sollen ebenfalls eine beschleunigte Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen.

Lesen Sie dazu unsere beiden Berichte:

Redaktion: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
in Stuttgart, Herausgeberin und Redakteurin EnEV-online.de

Quelle: Presseinformation des BMUB vom 29.09.2015

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