16.10.2015 - "Wissen, was uns in Zukunft erwartet -
Gebäude im Zentrum der Energieeffizienz". Das Motto
der Info-Veranstaltung der EnBW Energiegemeinschaft
e.V. lockte am 12. Oktober 2015 zahlreiche
Architekten, Planer und Handwerker in die Stadthalle
Leonberg. Auf den Vortrag von MR Peter Rathert vom
Bundesbauministerium, waren alle besonders gespannt,
denn wir sollten erfahren "Wie es mit der
Gebäude-Energieeffizienz in der Bundespolitik
konkret weitergeht – EnEV 2016, Effizienzstrategie,
Sanierungsfahrplan & Co.". Nach der Veranstaltung
baten wir ihn für die EnEV-online Leser auf fünf
Fragen zu antworten:
Die aktuelle EnEV 2014
erhöht die energetischen Anforderungen für
Neubauten ab 2016. In den letzten Wochen kamen in
den Medien immer wieder Stimmen aus der Wirtschaft
zu Wort, die verlangten, diese Verschärfung
auszusetzen. Wie ist der aktuelle Stand?
MR Rathert: Die
letzte Novelle der Energieeinsparverordnung
(EnEV) ist zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten.
Wie Sie auch erwähnten, hebt diese Novelle auch
den energetischen Standard für Neubauten ab
2016: Der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf
sinkt um durchschnittlich 25 Prozent und der
Wärmeschutz der Gebäudehülle muss parallel dazu
um durchschnittlich 20 Prozent besser werden.
Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013)
verpflichtet die Bundesregierung, die rechtlichen
Rahmenbedingungen zu schaffen, um den
Niedrigstenergie-Gebäudestandard bei Neubauten
einzuführen. Wie wird die künftige EnEV diesen Standard
definieren? Ab wann wird er gelten?
MR Rathert: Wie
ich im Vortrag erläutert habe, muss die
Bundesregierung die EnEV nächstes Jahr erneut
weiterentwickeln. Die Novelle wird insbesondere
den Niedrigstenergie-Gebäudestandard gemäß den
Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie einführen.
Diese neue EnEV-Fassung soll zum 1. Januar 2017
in Kraft treten, wie es das
EnEG 2013 im § 2a (Neubauten als
Niedrigstenergiegebäude) fordert. Für
private Gebäude wird dieser Standard ab 2021 und
für öffentliche Gebäude schon ab 2019 gelten.
Ein Forschungsvorhaben läuft zurzeit, das die
technisch und wirtschaftlich machbaren
Mindestanforderungen im Einzelnen ermittelt. Die
Ergebnisse des Forschungsprojektes unterstützen
die Vorbereitungen der EnEV-Novelle.
Seit fast 10 Jahren
schreibt die EnEV im Baubestand Energieausweise bei
Verkauf und Neuvermietung vor. Obwohl die EnEV 2014
etliche Verbesserungen bringt, ist der Energieausweis
noch immer vielfach in der Kritik. In Ihrem Vortrag
erwähnten Sie Gespräche in den zuständigen Ministerien
im Hinblick auf eine "Reformation des Energieausweises".
In welche Richtungen gehen die Überlegungen soweit?
MR Rathert: Wir
wollen uns die Vorschriften zu den
Energieausweisen und die – zum 1. Mai 2014 neu
eingeführten –
Energieeffizienzklassen von Gebäuden
noch einmal gründlich anschauen und prüfen, ob
wir ihre Transparenz und Nachvollziehbarkeit
verbessern können.
Wer heute neu baut,
muss parallel zur EnEV auch das
EEWärmeG 2011 erfüllen. Verwaltungstechnisch scheint
es aus meiner Sicht fast unmöglich, die beiden
Regelungen zusammenzuführen, weil verschiedene
Bundesministerien dafür zuständig sind. Wie können die
beiden Energie-Regeln für Gebäude künftig besser
"zusammenspielen"?
MR Rathert: Auch
dazu laufen aktuell Forschungsarbeiten mit dem
Ziel, das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)
mit den Anforderungen der EnEV zumindest besser
abzugleichen. Die Forscher prüfen, inwieweit
sich die beiden Regelwerke überschneiden und
welche Möglichkeiten bestehen, um sie zu
vereinfachen, gegebenenfalls auch
zusammenzuführen.
Ende September haben
wir in EnEV-online auch bereits darüber berichtet, wie
sich die EnEV und das EEWärmeG durch die vorgeschlagenen
Regelungen zur Asylpolitik ändern könnten. Können Sie
die Absichten und Maßnahmen kurz beschreiben?
MR Rathert: Es
geht um die derzeitigen Herausforderungen bei
der Unterbringung von Flüchtlingen. Diese machen
flexibles Handeln notwendig. Mit einer aktuellen
und zeitlich begrenzten Änderung der EnEV wird
diese Aufgabe unterstützt. Um Hürden zu
beseitigen, hat die Bundesregierung am 29.
September 2015 ein umfangreiches Maßnahmenpaket
beschlossen. Diese umfassen auch – in eng
begrenztem und klar umrissenem Umfang –
Erleichterungen bei den energetischen
Anforderungen der EnEV an
Erstaufnahmeeinrichtungen und
Gemeinschaftsunterkünfte. Es geht dabei vor
allem um die Nutzung von Bestandsbauten und von
provisorischen Gebäuden aus Containern.
Herr Rathert,
vielen Dank für Ihre Antworten!
Die Fragen stellte Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin,
Herausgeberin und Redaktion EnEV-online.de
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