Energieausweis und EnEV 2009

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EnEV 2014 - neue Energieeinsparverordnung

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EnEV 2014: Was kommt wann? 04.02.2014

Teil 4: AKTUELL zu EnEV-easy für Wohnhäuser (Teil 1 | 2 | 3 | 4)

EnEV-easy kommt!
Bericht zum aktuellen Stand


EnEV easy -
Ein Haus planen und bauen ohne den EnEV-Nachweis zu berechnen und dabei die Kennwerte für den Energieausweis gleich mühelos parat haben. Dieses verspricht die neue Vereinfachung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) - allgemein als "EnEV-easy" bekannt. Auf dem EnEV-Symposium anlässlich der Messe BAU 2015 in München stellten zwei Referenten den aktuellen Stand vor: Dipl.-Ing. Horst-P. Schettler-Köhler, Leiter des Referates II 2 "Energieeinsparung, Klimaschutz" im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung und und Werner Niklasch, vom TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH. Wir berichten kurz darüber.

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Zur Erinnerung: EnEV 2014 führt Vereinfachung ein

Die Anforderungen an neu errichtete Wohngebäude regelt die EnEV 2014 genau wie die vorhergehende EnEV 2009 im § 3 (Anforderungen an Wohngebäude). Im neuen Absatz 5 eröffnet die Verordnung die Möglichkeit auf den EnEV-Nachweis zu verzichten, wenn ein neu erbautes, ungekühltes Wohnhaus einer vorgegebenen Standard-Ausstattung entspricht. Eine Kurzinfo dazu sowie die Begründung der Bundesregierung für die Details der neuen Regelung finden Sie im Teil 1 dieser Reihe zu EnEV-easy:
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EnEV-easy: Ziele und Begründung der Bundesregierung

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EnEV-easy: Vorbereitungen fast abgeschlossen

Wie Werner Niklasch auf dem Bau-Symposium in München berichtete, wird die amtliche Bekanntmachung zum vereinfachten Nachweisverfahren der EnEV 2014 voraussichtlich im Frühjahr / Sommer 2015 veröffentlicht. Zur Zeit würden Neuberechnungen und kleine Optimierungen durchgeführt, die die Änderungen durch die Bundesratsmaßgaben berücksichtigen.
Die Bekanntmachung wird voraussichtlich folgende Teile umfassen:
1. Textteil mit Beschreibung des Verfahrens
2. Textteil mit Erläuterungen der Zulässigkeitsgrenzen 
3. Mehrere Tabellen mit den Kennwerten zur Auswahl der Ausstattung
3. Eine Tabelle mit den abgestuften U-Werten der Hüllflächen.
Anhand der veröffentlichten Vortragsfolien können Interessierte das Verfahren auch am Beispiel einer Doppelhaushälfte nachvollziehen.

Die vereinfachte Nachweismethode soll allerdings nicht für alle neuen Wohnhäuser zulässig sein, sondern sich voraussichtlich auf Bauprojekte beschränken, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Nur Wohngebäude-Neubau,
- Nutzfläche (AN) mind. 100 ² und höchstens 2.000 m²,
- Raumhöhe zwischen 2,5 m und 3 m,
- Wärmebrücken gemäß Bauteil-Katalog,
- Luftdichtheit gewährleistet und mit Dichtheitsprüfung bestätigt,
- EEWärmegesetz wird durch ausgewählte Anlage erfüllt,
- Das Haus ist nicht mit einer aktiven Kühlung ausgestattet.
- Kompakter Grundriss und Aufriss,
- Flächenanteile bestimmter Bauteilarten wie gefordert.

Wozu soll die neue Easy-Methode nutzen? Sie soll als einfacher Nachweis dienen und Orientierungswerte liefern. Der Bauherr, die Planer und die weiteren am Projekt Beteiligten sollen anhand von EnEV-easy die Plausibilität kontrollieren können. Die Praxis wird zeigen, wie realistisch diese Erwartungen sind.
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BMUB: Vortragsfolien von Werner Niklasch zu "EnEV easy"

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EnEV-easy: Ergänzende Regelungen werden erlassen

Wie Horst-P. Schettler-Köhler  auf dem Bau-Symposium in München berichtete, musste das vereinfachte Verfahren zunächst an den endgültigen, verkündetet Stand der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) angepasst werden.

Waren die ganzen EnEV-easy-Tabellen zu Anfang im Referentenentwurf für die EnEV-Novelle noch in den Anlagen zur Verordnung integriert, so erlaubt die getrennte Veröffentlichung als Bekanntmachung, dass man diese künftig ändert und aktualisiert. Dieses könnte sowohl die Anlagenkombinationen, als auch die Wärmeschutzkombinationen für die Außenbauteile betreffen.

Für März 2015 erwarte man die Berechnungen eines Gutachters, berichtete Schettler-Köhler. Bis zur Veröffentlichung müsse auch geklärt werden, wer formal mit der Überprüfung zuständig sei. Mit der Version 2.0 der BBSR-Druckapplikation soll es voraussichtlich auch möglich sein, Energieausweise nach dem EnEV-easy Verfahren auszustellen. Man darf gespannt sein!
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BMUB: Vortragsfolien von Horst-P Schettler-Köhler (Folie 39, 40)

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EnEV-easy für ungekühlte Wohnhäuser:
1. Teil: Ziele und Begründung der Bundesregierung
2. Teil: EnEV-online Leser äußern sich sehr kritisch
3. Teil: Rechtliche Risiken und Nebenwirkungen
4. Teil: Aktueller Stand - Bericht von der BAU 2015

Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:
EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Info-Broschüren (pdf)

-> EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Info-Broschüren (pdf)

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