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Mehr
Fördergeld:
Die Fördersätze sind bei fast allen
Fördersegmenten deutlich erhöht worden.
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Erweiterte
Antragberechtigung:
Alle Unternehmen sind nun antragsberechtigt,
unabhängig von ihrer Größe.
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Neu
definierter Baubestand:
Als Gebäudebestand zählen nun auch solche
Bauten, in denen seit mindestens zwei Jahren
ein anderes Heizungssystem installiert ist,
das ersetzt oder unterstützt werden soll.
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Erweiterte
Fristen:
Im einstufigen Antragverfahren ist die
ehemalige Frist von sechs nun auf neun
Monate erweitert.
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Geförderte
Solarthermie:
Solarkollektoranlagen können nun auch
gefördert werden, auch wenn sie nur zur
Erwärmung des Warmwassers dienen.
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Zusatzförderung für Innovationen:
Die Zusatzförderung (verschiedene
Bonustatbestände sowie für
Optimierungsmaßnahmen) wird auch im Rahmen
der Innovationsförderung möglich.
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Solare
Prozesswärme erweitert:
Die 1.000 Quadratmeter-Höchstgrenze bei der
solaren Prozesswärme wird aufgehoben.
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Ertragsabhängige Förderung:
Erstmalig wird die ertragsabhängige
Förderung im Rahmen der solaren
Innovationsförderung eingeführt.
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Geförderte
Prozesswärme:
Die Prozesswärme wird auch mit der
Errichtung einer Biomasse-Anlage oder
effizienten Wärmepumpe gefördert.
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Zusatzförderung für Maßnahmen:
Eine Zusatzförderung wird gewährt, sofern
mit der Errichtung der förderfähigen Anlage,
eine Optimierungsmaßnahme durchgeführt wird.
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Nachträgliche Maßnahmen:
Die Durchführung nachträglicher
Optimierungsmaßnahmen bereits geförderter
Anlagen ist auch förderfähig.
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Wärmepumpen-Förderung:
Es wird ein Lastmanagementbonus bei
Wärmepumpen eingeführt.
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Geförderter
Qualitätscheck:
Einmalig kann ein Qualitätscheck einer
Wärmepumpe bezuschusst werden. Dies ist
frühestens nach Ablauf eines Jahres nach
Inbetriebnahme der geförderten Anlage
möglich.
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Wärme ins
Wärmenetz:
Der Bonus für die Zuführung der Wärme in ein
Wärmenetz wird jetzt auch mit der Errichtung
einer Biomasse-Anlage oder Wärmepumpe
möglich.
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Geförderte
Ertrags-Visualisierung:
Der Antrag für die Förderung von
Maßnahmen zur Visualierung des Ertrages
Erneuerbarer Energien muss jetzt vor
Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden
und nicht wie bisher nach Realisierung der
Maßnahme.