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Praxis-Dialog: Anlagentechnik eines Industrieareals EnEV-gerecht sanieren 02.04.2015

BAFA: Förderung von erneuerbaren Energien

Mehr Fördergeld vom Staat seit 1. April 2015
für Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen


Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) fördert die Nutzung von Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen für die Heizung und Wassererwärmung in Gebäuden. Die novellierten Förder-Richtlinien bringen seit dem 1. April 2015 vielfältige Neuerungen. Verschaffen Sie sich einen Überblick zu den wesentlichen Änderungen:
 

  • Mehr Fördergeld:
    Die Fördersätze sind bei fast allen Fördersegmenten deutlich erhöht worden.
     

  • Erweiterte Antragberechtigung:
    Alle Unternehmen sind nun antragsberechtigt, unabhängig von ihrer Größe.
     

  • Neu definierter Baubestand:
    Als Gebäudebestand zählen nun auch solche Bauten, in denen seit mindestens zwei Jahren ein anderes Heizungssystem installiert ist, das ersetzt oder unterstützt werden soll.
     

  • Erweiterte Fristen:
    Im einstufigen Antragverfahren ist die ehemalige Frist von sechs nun auf neun Monate erweitert.
     

  • Geförderte Solarthermie:
    Solarkollektoranlagen können nun auch gefördert werden, auch wenn sie nur zur Erwärmung des Warmwassers dienen.
     

  • Zusatzförderung für Innovationen:
    Die Zusatzförderung (verschiedene Bonustatbestände sowie für Optimierungsmaßnahmen) wird auch im Rahmen der Innovationsförderung möglich.
     

  • Solare Prozesswärme erweitert:
    Die 1.000 Quadratmeter-Höchstgrenze bei der solaren Prozesswärme wird aufgehoben.
     

  • Ertragsabhängige Förderung:
    Erstmalig wird die ertragsabhängige Förderung im Rahmen der solaren Innovationsförderung eingeführt.
     

  • Geförderte Prozesswärme:
    Die Prozesswärme wird auch mit der Errichtung einer Biomasse-Anlage oder effizienten Wärmepumpe gefördert.
     

  • Zusatzförderung für Maßnahmen:
    Eine Zusatzförderung wird gewährt, sofern mit der Errichtung der förderfähigen Anlage, eine Optimierungsmaßnahme durchgeführt wird.
     

  • Nachträgliche Maßnahmen:
    Die Durchführung nachträglicher Optimierungsmaßnahmen bereits geförderter Anlagen ist auch förderfähig.
     

  • Wärmepumpen-Förderung:
    Es wird ein Lastmanagementbonus bei Wärmepumpen eingeführt.
     

  • Geförderter Qualitätscheck:
    Einmalig kann ein Qualitätscheck einer Wärmepumpe bezuschusst werden. Dies ist frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage möglich.
     

  • Wärme ins Wärmenetz:
    Der Bonus für die Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz wird jetzt auch mit der Errichtung einer Biomasse-Anlage oder Wärmepumpe möglich.
     

  • Geförderte Ertrags-Visualisierung:
    Der Antrag für die Förderung von Maßnahmen zur Visualierung des Ertrages Erneuerbarer Energien muss jetzt vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden und nicht wie bisher nach Realisierung der Maßnahme.
     

Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quelle und weitere Informationen:
www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien

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