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EnEV 2014 Energieeinsparverordnung ab 2016

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Michael Keller, Geschäftführer ina planungsgesellschaft
25.09.2015

Drei Fragen zur EnEV-Erhöhung
des Energie-Standards ab 2016

Diplomingenieur Michael Keller, Geschäftsführer der ina Planungsgesellschaft mbH, Darmstadt,  antwortet auf die Fragen der EnEV-online Redaktion

Die Frage stellte Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Herausgeberin des Experten-Portals EnEV-online.de

Bild: Diplomingenieur Michael Keller, Foto © ina planungsgesellschaft


Auf dem Weg zum Niedrigstenergiegebäude erhöht die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ab 2016 den energetischen Standard für Neubauten. Lesen Sie die Antworten von Michael Keller auf unsere Fragen.

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EnEV-Erhöhung des Energie-Standards für Neubauten ab 2016

Ab 2016 erhöht die EnEV den Energie-Standard für Neubauten: der Höchstwert des erlaubten Jahres-Primärenergiebedarfs sinkt um 25 Prozent und der geforderte Wärmeschutz der thermischen Gebäudehülle steigt um 20 Prozent. Wie sehen Sie diese Regelung?

Keller: Die Verschärfung der Hauptanforderungen über einen Faktor tritt an die Stelle der Verschärfung beliebiger Einzelwerte. Der Gesetzgeber hätte auch das Referenzgebäude mit Dreischeibenverglasung oder Lüftungsanlage ausstatten können, heutzutage Stand der Technik. Über den Faktor wird dieser Diskussion um Einzelbauteile ausgewichen. Allerdings sollte auch die KfW ihre Förderstufen anpassen – ein erhöhtes Effizienzhaus-40 bereitet Bauchschmerzen.

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Trend zur Energieeinsparung in Gebäuden

Die EU fordert künftig das Niedrigstenergiegebäude für Neubauten. In der Praxis werden jedoch bereits heute Null-Energie- und Plus-Energiehäuser gebaut. Was meinen Sie, wohin geht der Trend zum Energiesparen in Gebäuden?

Keller: Plus-Energiehäuser zu bauen ist doch gar kein Problem – solange es neue Ein- und Zweifamilienhäuser sind mit ausreichend Dachfläche und einer Wärmepumpe im Keller. Die notwendige PV-Anlage kostet dann unter 10.000 Euro und trägt sich selbst. Spannend wird es doch erst bei größeren Mehrfamilienhäusern, Nichtwohngebäuden und Bestandsbauten. Hier ist selbst die Null oft unerreichbar. Ein Energiestandard sollte mitwachsen und die individuellen Randbedingungen beachten. Wie wäre es also mit einer Referenz-Photovoltaik-Anlage für das (erhöhte) EnEV-Referenzgebäude, um den Niedrigstenergiehaus-Standard abzubilden?

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Praxishilfen für Planer und Energieberater

Die Leser von EnEV-online sind Architekten, Planer Energieberater und Handwerker sowie ihre Auftraggeber – Bauherren, Bauträger, Eigentümer und Verwalter von Gebäude. Was bieten Sie diesen Zielgruppen im Hinblick auf den erhöhten EnEV-Standard für Neubauten ab 2016 an?

Keller: Als ina Planungsgesellschaft bieten wir in Kooperation mit der TU Darmstadt seit vielen Jahren zertifizierte Fernlehrgänge an, um alle am Bau Beteiligten sachkundig zu informieren über die einzuhaltenden Verpflichtungen, den Stand der Technik, gegenwärtige und zukünftige Baukonzepte sowie die Gestaltungsmöglichkeiten des energieeffizienten Bauens. Dabei widmen wir uns den Wohn- und Nichtwohngebäuden vom Bestand bis zum Neubau. Und das Für und Wider von Plus-Energie wird neben den KfW-Effizienzhäusern und Passivhäusern auch thematisiert.

Herr Keller, vielen Dank für Ihre Antworten!

Die Fragen stellte Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Herausgeberin und Redaktion EnEV-online.de

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