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Bundeskabinett lockert Baurecht für Flüchtlingsunterkünfte 16.10.2015

Bund lockert Baurecht für Erstaufnahme-Einrichtungen und Gemeinschafts-Unterkünfte für Asylsuchende und Flüchtlinge

Mitte Oktober 2015 haben Bundestag und Bundesrat den neuen Regelungen zur Beschleunigung der Asylverfahren zugestimmt. Diese sollen voraussichtlich ab 1. Nov. gelten.

© Foto oben: kamasigns, © Foto unten: M. Schuppich - beide Fotolia.com


Das geänderte Bauplanungsrecht soll den zuständigen Behörden helfen, die Flüchtlinge schneller in winterfeste Quartiere unterzubringen. Auch sollen Länder und Kommunen leichter Baumaßnahmen zur Umnutzung oder Neubauten für Flüchtlingsunterkünfte planen, genehmigen und durchführen.

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Wie ändert sich das Bauplanungsrecht?

Die beschlossenen Maßnahmen betreffen das Baurecht wie folgt:

  • Die Baubehörden können grundsätzlich in allen Baugebieten und im Außenbereich mobile Behelfsunterkünfte zulassen. Diese Ausnahme ist auf drei Jahre befristet.

  • Auch soll es deutlich leichter werden bereits bestehende Altbauten umzunutzen. Dieses betrifft Immobilien in allen Baugebieten, jedoch auch im nicht beplanten Innenbereich sowie im Außenbereich der Kommunen.

  • Die Baubehörde können nun auch Flüchtlingsunterkünfte in reinen Wohngebieten und andere Baugebieten genehmigen. Diese wurden bislang nur ausnahmsweise zugelassen.

  • Sollte es trotzdem nicht gelingen die dringend benötigten Unterkünfte rechtzeitig zu beschaffen, eröffnet der Entwurf den Baubehörden auch die Möglichkeit, dass sie - in erforderlichem Umfang auch ganz umfassend  - vom Bauplanungsrecht abweichen.

Allerdings sollen die städtebaulichen Grundsätze und Ziele des Baugesetzbuchs auch weiterhin gelten: öffentliche Belange, insbesondere auch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, usw. werden auch weiterhin gewahrt.

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Wie ändern sich die energetischen Anforderungen im Baubereich?

Der Bund hat auch punktuelle Erleichterungen bei den energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende und Flüchtlinge beschlossen. Diese sind bis Ende 2018 befristet und sollen ebenfalls eine beschleunigte Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen. Lesen Sie dazu unsere Berichte:

Redaktion: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
in Stuttgart, Herausgeberin und Redakteurin EnEV-online.de

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