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EnEV 2014 - neue Energieeinsparverordnung

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EnEV-easy kommt, jedoch verzögert! 20.08.2015

Vereinfachtes Nachweisverfahren für neue Wohnhäuser

EnEV-easy kommt, jedoch erheblich verzögert!


© Foto: Alexander Raths - Fotolia.com


Eine neue Vereinfachung für die Nachweisführung von Wohngebäuden kündigt die EnEV 2014 im § 3 (Anforderungen an neu erbauten Wohngebäude), Absatz 5 an: Bei bestimmten ungekühlten, neu geplanten Wohnhäusern geht die Verordnung davon aus, dass diese ihre Anforderungen erfüllen und dass daher kein EnEV-Nachweis erforderlich ist.

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Wie funktioniert das Prinzip "EnEV-easy"?

Wer ein neues Haus bauen will muss die Anforderungen der EnEV erfüllen. Dieses regelt die Verordnung im § 3 (Anforderungen an neu erbauten Wohngebäude). Der beauftragte Architekt oder Planer muss den rechnerischen Nachweis führen, dass das neu geplante Haus die einzelnen Kriterien zur Energieeffizienz der EnEV erfüllt.

Das neue vereinfachte Nachweisverfahren (inoffiziell als "EnEV-easy" bekannt) geht davon aus, dass bestimmte ungekühlte neue Wohnhäuser ihre Kriterien erfüllen, wenn sie eine bauliche unanlagentechnische Standard-Ausstattung aufweisen. Auch ohne dass der Planer die üblicherweise geforderte EnEV-Berechnung durchführen muss, geht die EnEV 2014 davon aus, dass diese Häuser folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Jahres-Primärenergiebedarf überschreitet NICHT den zulässigen Wert, der sich durch ein Referenzhaus ergeben würde.

  • Der Transmissionswärmeverlust über die Gebäudehülle überschreitet NICHT den zulässigen Wert, die EnEV vorgibt.

  • Der sommerliche Wärmeschutz des Hauses entspricht den Vorgaben der Verordnung.

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Worauf bezieht sich die Standard-Ausstattung?

Diese Vereinfachung greift jedoch nur, wenn das geplante Haus dermaßen baulich und anlagentechnisch ausgestattet ist, wie eine der beispielhaft definierten Standard-Ausstattungen.

Die Tabellen mit den entsprechenden Standard-Ausstattungen sind in der EnEV 2014 nicht mehr integriert - wie sie es im ersten Referentenentwurf noch waren. Vielmehr regelt Verordnung im § 3 (Anforderungen an neu erbauten Wohngebäude), Absatz 5, dass die zuständigen Bundesministerien die entsprechenden Standard-Ausstattungen auf der Grundlage von Modellberechnungen bestimmen und diese im Bundesanzeiger veröffentlichen können. Darin sollen Architekten und Planer ggf. die Tabellen mit Standard-Ausstattungen für neue, ungekühlte Wohnhäuser finden.

Diese Tabellenwerte werden folgende Aspekte betreffen:

  • die Größe des Hauses,

  • die Form des Wohnhauses,

  • die Ausrichtung des Gebäudes,

  • die Dichtheit der Gebäudehülle,

  • die Vermeidung von Wärmebrücken,

  • die Anteile von bestimmten Außenbauteilen an der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Hauses.

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Was wurde auf der BAU 2015 angekündigt?

Soweit die Regelung in der Verordnung. Konkret wurde auf dem EnEV-Symposium auf der BAU 2015 in München in einem Vortrag der aktuelle Stand der Entwicklungen in Richtung EnEV-easy vorgestellt.

„EnEV-easy“ ist übrigens keine offizielle Bezeichnung für dieses vereinfachte Verfahren, sondern stammt von einem Forschungsprojekt des Fraunhofer Instituts für Bauphysik (IBP) in Stuttgart, in dessen Rahmen diese Methode erstmals entwickelt wurde.

Auch war auf dem Vortrag in München davon die Rede, dass die Bekanntmachungen zum vereinfachten Verfahren (EnEV-easy) im Frühling oder Sommer 2015 veröffentlicht werden.

Lesen Sie dazu unseren ausführlichen Bericht: EnEV-easy kommt! Bericht zum aktuellen Stand auf dem EnEV-Symposium auf der BAU 2015 in München (04.02.2015)

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Wie ist der aktuelle Stand von EnEV-easy?

Die Autorin hat bei den zuständigen Bundesministerien – für Wirtschaft und Umwelt - nachgefragt und Folgendes erfahren:

  • Aktueller Stand: Die betroffenen Verbände haben inzwischen etliche Anregungen eingereicht und deshalb ist ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand für das Begleitgutachten entstanden. Die Bearbeitung dauert noch an. Dieses wissenschaftliche Gutachten begleitet den EnEV-easy – Prozess insgesamt.

  • Anregungen der Verbände: Sie wünschen beispielsweise dass die baulichen Ausstattungsvarianten möglichst differenziert werden (unterschiedliche Dämmniveaus und Möglichkeiten zur Kompensation) sowie zu prüfen, ob sich nicht auch weitere anlagentechnische Ausstattungsvarianten für das EnEV-easy Modell eignen.

  • EnEV-Erhöhung des Energie-Standards 2016: Die Tabellenwerte des Modellgebäudeverfahrens berücksichtigen die energetischen Verschärfungen der EnEV 2014, die ab 2016 gelten.

  • Bekanntmachung für die Praxis: Die Bundesregierung strebt an, dass die überarbeiteten Tabellen des Modellgebäudeverfahrens im Nachgang zum Abschluss des Gutachtens im Rahmen einer Bekanntmachung veröffentlicht werden. Ein Zeitplan steht noch nicht fest. Ob diese Bekanntmachung unabhängig von künftigen, neuen EnEV-Entwürfen erscheinen wird hängt vom Zeitrahmen der Veröffentlichung ab und kann noch nicht abgeschätzt werden.

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Kurz gefasst: EnEV-easy kommt verzögert

Soweit die Nachrichten der zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Umwelt und Bauen (BMUB.

Kurz zusammengefasst: Die Bekanntmachung verzögert sich bis zu einem noch nicht konkret absehbarem Termin.

Die Tabellen mit den Modell-Ausstattungen für neue Wohnbauten werden bereits den erhöhten EnEV-Standard ab 2016 berücksichtigen.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden!

Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

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Lesen Sie dazu unsere weiteren Berichte:

EnEV 2017 am Horizont: Aktueller Stand und Ausblick (26.03.2015)

EnEV-easy kommt! Bericht zum aktuellen Stand auf dem EnEV-Symposium auf der BAU 2015 in München (04.02.2015)

EnEV-easy für Wohnhäuser (20.07.2015):
1. Teil: Ziele und Begründung der Bundesregierung
2. Teil: EnEV-online Leser äußern sich sehr kritisch
3. Teil: Rechtliche Risiken und Nebenwirkungen
4. Teil: Aktueller Stand - Bericht von der BAU 2015

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