Die EU-Gebäuderichtlinie von 2010 (EPBD) schreibt vor, dass
die Mitgliedsstaaten ab 2021 für privatwirtschaftlich
genutzte Neubauten den Niedrigstenergie-Gebäudestandard
einführen. Die KfW fördert seit einiger Zeit die Planung und
den Bau von neuen Wohnhäusern, die dem Standard eines
KfW-Effizienzhauses 40 Plus entsprechend. Wie sehen diese
Anforderungen konkret aus? Wo finden Interessierte die
relevanten Informationen? Lesen Sie die Antworten der KfW
auf unsere sieben Fragen dazu. Doch wie sieht es in der
Praxis aus? Claudia Reckefuß, vom e&u energiebüro in
Bielefeld, hat bereits Erfahrung mit KfW-geförderten
Effizienzhaus 40 Plus Projekten gesammelt. In unserem
Interview erläutert sie praxisnah, worauf Planer besonders
achten müssen, wenn sie diese Häuser konzipieren, baulich
begleiten und die benötigten Nachweise ausstellen.
.

Bild: Sybille Bauernfeind,
Stellvertretende Pressesprecherin der KfW.
©
Foto: KfW-Bildarchiv /
Gaby Gerster
Sieben Fragen an die
KfW-Förderbank
zum KfW-Effizienzhaus 40
Plus
Sybille Bauernfeind,
Stellvertretende Pressesprecherin der KfW antwortet auf
die Fragen von EnEV-online.de
Seit wann fördern Sie
das KfW-Effizienzhaus 40 Plus?
Seit dem 1. April 2016 fördert die KfW das KfW-Effizienzhaus
40 Plus.
Was fördern Sie genau
(Planung, Bau, Erwerb, Sanierung?
Die KfW fördert den Neubau
oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40
Plus, und zwar:
-
beim Neubau: die Bau- und
Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten
der Beratung, Planung und Baubegleitung,
-
beim Kauf: den Kaufpreis
für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten).
Dieser KfW-Kredit unterstützt auch bei der Umwidmung
unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu
einem Wohngebäude.
Wie gestaltet sich
Ihre Förderung im Detail, welche Schritte sind dazu
notwendig?
Die KfW fördert in Form von
zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüsse (15 Prozent der
Darlehenssumme, bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit).
Wesentliche
Fördervoraussetzungen sind die notwendige Antragstellung vor
Baubeginn und die Einbindung eines Sachverständigen.
Weitere Informationen zum KfW Förderprogramm 153 Kredit:
Energieeffizient Bauen. Für den Bau oder Kauf eines neuen
KfW-Effizienzhauses.
Wer ist berechtigt einen Förderantrag einzureichen?
Alle Träger von
Investitionsmaßnahmen an neu errichteten selbst genutzten
oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen sind
antragsberechtigt, wie auch Ersterwerber von neu errichteten
Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen.
Welche energetischen Anforderungen muss das
KfW-Effizienzhaus Plus erfüllen?
Die technischen
Mindestanforderungen finden Sie unter:
Welche Nachweise
benötigen die Antragsteller und wer ist berechtigt
diese zu führen?
Die benötigten Nachweise und
die berechtigten Antragsteller finden Sie auch erläutert
unter:
Welche weiteren Aspekte sind in diesem Kontext von
Interesse?
Weitere detaillierte
Informationen finden Sie hier unter:
Autorin der Antworten: Sybille Bauernfeind, Stellv.
Pressesprecherin Konzernkommunikation, KfW Bankengruppe,
Frankfurt,
www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Kontakt/
.

Bild: Claudia Reckefuß,
Diplom-Umweltingenieurin und Prokuristin,
e&u energiebüro in Bielefeld.
©
Foto: Claudia Reckefuß
Sieben Fragen an e&u
energiebüro zur Praxis des KW-Effizienzhauses-40-Plus:
Planung, Baubegleitung und Nachweise ausstellen
Claudia Reckefuß,
Diplom-Umweltingenieurin und Prokuristin im e&u
energiebüro in Bielefeld im Gespräch mit Melita
Tuschinski, EnEV-online.de
Frau Reckefuß, bitte
stellen Sie sich unseren EnEV-online Leser kurz vor.
Welche Funktion und Aufgaben umfasst Ihr
Tätigkeitsfeld? Bitte stellen Sie auch Ihr
Unternehmen kurz vor!
Lesen Sie die Antwort im Interview!
Wir sprechen heute über Ihre allgemeine Erfahrung als
Sachverständige für das KfW-Effizienzhaus als Neubau, wobei
insbesondere das KfW-Effizienzhaus-40-Plus im Fokus steht.
Was führt letztendlich dazu, dass sich Bauherren für diesen
hohen Standard entscheiden und die KfW-Förderung beantragen
wollen?
Lesen Sie die Antwort im Interview!
Wenn man sich die Informationen der KfW ansieht, erscheint
alles sehr einfach und klar, so auch die Antragstellung über
die Hausbank des Bauherrn. Wie sieht es in der Praxis
konkret damit aus? Wie sind Ihrer Erfahrung diesbezüglich?
Lesen Sie die Antwort im Interview!
Mit dem Förderantrag reicht der Bauherr bei der KfW auch den
Nachweis eines berechtigten Sachverständigen ein. Dieser
besagt, dass das Bauvorhaben die Förderbedingungen erfüllen
wird. Welche Probleme können sich dabei ergeben und welche
Lösungen helfen?
Lesen Sie die Antwort im Interview!
Wer eine KfW-Förderung für einen 40-Plus-Neubau anstrebt
muss auch die Baubegleitung durch einen Sachverständigen mit
einplanen. Allerdings fördert die KfW diese Betreuung in
einem separaten Programm. Wie sind Ihre praktischen
Erfahrungen mit diesen Aufgaben und was können Sie Kollegen
in dieser Beziehung raten?
Lesen Sie die Antwort im Interview!
Sehr wichtig für den gesamten Förderablauf ist auch der
letzte Nachweis, den ein Sachverständiger nach Abschluss der
Baumaßnahmen führt. Das fertig errichtete Haus muss
tatsächlich alle Förderbedingungen der KfW erfüllen. Was
können Sie uns hierzu aus Ihrer Erfahrung berichten und
worauf sollten Sachverständige insbesondere achten?
Lesen Sie die Antwort im Interview!
Welche weiteren Aspekte finden Sie noch wichtig in diesem
Kontext, die unsere EnEV-online Leser interessieren könnten?
Lesen Sie die Antwort im Interview!
Redaktion: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT,
Freie Architektin
in Stuttgart, Herausgeberin und Redakteurin
EnEV-online.de

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