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Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz DUH 29.08.2019

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser ...
EnEV-Anforderungen bei Änderungen und Erweiterungen im Baubestand

Bild: Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz DUH, © Foto: Heidi Scherm


Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat erstmals die Gebäude-Energieausweise der Bundesministerien verglichen und auf deren Klimaverträglichkeit bewertet: Das Forschungsministerium ist bereits jetzt mit Klimazielen 2050 vereinbar, der Amtssitz von Angela Merkel auf dem vorletzten Platz. Nur vier Ministerien genügen dem Klimaschutz, alle anderen Bundesgebäude haben erheblichen Sanierungsbedarf. Die DUH veröffentlicht „Chronologie des Scheiterns“ und fordert konkrete Maßnahmen wie Verbot von Ölheizungen ab 2020. Die DUH und Energieberaterverband GIH fordern einheitlichen Energieausweis auf Basis des Bedarfsausweises für alle Gebäude.

Bei diesem Anlass zeigte sich auch dass der Vollzug der Energieeinsparverordnung im Baubestand auf Länderebene desaströs ist. Zu dieser Schlussfolgerung kommt die DUH nachdem sie die Antworten der Länder zur Einhaltung der EnEV-Anforderungen bei Änderungen im Bestand ausgewertet hat:

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Deutsche Umwelthilfe fragt nach

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. hat ihre Abfrage der Bundesländer nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) ausgewertet.

Dazu Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz DUH: "Das Ergebnis unserer Anfrage ist ein Armutszeugnis. Ohne Kontrollmechanismen ist die Energieeinsparverordnung ein nutzloses Instrument. Freiwilligkeit hat beim Klimaschutz im Gebäudebereich offenkundig versagt. Die Bundesländer müssen ihre Verpflichtung ernst nehmen und den Vollzug der EnEV durch ausreichend personelle und finanzielle Kapazitäten sicherstellen."

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Umweltinformationsgesetz

Jede Person hat nach dem Umweltinformationsrecht freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen. Zu unterscheiden ist zwischen dem Umweltinformationsgesetz (UIG), welches den Zugang zu Umweltinformationen auf Bundesebene regelt, und den Umweltinformationsgesetzen der Bundesländer, die für informationspflichtige Stellen in den Ländern gelten. Nach dem UIG haben "informationspflichtigen Stellen" Zugang zu Umweltinformationen zu gewähren. Dazu gehören insbesondere alle Behörden und die Regierung – nach dem Bundes-UIG die Behörden auf Bundesebene, nach den Landesumweltinformationsgesetzen die Behörden in den Ländern. Grundsätzlich sind alle Stellen der öffentlichen Verwaltung informationspflichtig – also nicht nur "Umweltbehörden". Wer Zugang zu Umweltinformationen wünscht, muss zunächst einen Antrag an eine informationspflichtige Stelle richten. Der Antrag bedarf keiner bestimmten Form, kann also schriftlich, mündlich, per Email oder auf andere Weise gestellt werden. Aus dem Antrag sollte hervorgehen, zu welchen Informationen Zugang begehrt wird. Die gesetzliche Frist für eine Antwort liegt bei 4 Wochen.

Von diesem Recht haben wir Gebrauch gemacht und die zuständigen Behörden der Bundesländer gefragt, ob und wie der Vollzug der EnEV (Pflicht liegt nach §9 bei den Bundesländern) kontrolliert wird.

www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/

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EnEV-Anforderungen bei Bestands-Maßnahmen

Gemäß § 9 EnEV (Energetische Sanierung der Bauhülle und Erweiterungen im Baubestand durch Anbauten und Ausbauten) besteht eine Pflicht zur Verbesserung der Wärmeleitfähigkeit bei Bestandsgebäuden, wenn eine Änderung stattfindet. Für die Durchsetzung dieser Pflicht sind die
Bundesländer zuständig.

EnEV 2014 § 9 - Anforderungen bei Änderungen und Erweiterungen im Baubestand

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Länderumfrage: Kontrolle Einhaltung der EnEV

Dass auch die Bundesländer ihre Verpflichtungen beim Klimaschutz im Gebäudebereich nicht ernst nehmen, zeigt eine Umfrage der DUH zum Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV). Sobald ein Bestandsgebäude grundlegend verändert wird, besteht laut EnEV für den Eigentümer die Pflicht, die Wärmedämmung zu verbessern. Ob dieser Pflicht nachgekommen wird, sollen die Bundesländer kontrollieren. Bremen konnte als einziges Bundesland Zahlen zu vorgenommenen Stichproben vorlegen – im Jahr 2018 wurden 6 Kontrollen durchgeführt.

Sie hatte die Bundesländer gefragt:

  • Wie wird der Vollzug seitens Ihrer Behörde kontrolliert?

  • Wie viele personelle Kapazitäten sind dafür vorhanden?

  • Wie viele Stichproben wurden im Jahr 2018 durchgeführt?

  • Wie viele Verstöße konnten dabei festgestellt werden?

  • Wie wurden diese geahndet?

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Vollzug der EnEV durch die Bundesländer

Antworten der Bundesländer

Baden-Württemberg
Stichproben: Information über Stichprobenkontrollen und personelle Kapazitäten können
nicht genannt werden.
Begründung für mangelnden Vollzug: Verweis auf untere Baubehörden

Bayern
Stichproben: Information über Stichprobenkontrollen und personelle Kapazitäten können
nicht genannt werden. Begründung für mangelnden Vollzug: Regelmäßige Kontrollen
sind nicht vorgesehen, nur anlassbezogene. Verweis auf untere Baubehörden für die keine
Berichts- oder Dokumentationspflichten bestehen.

Berlin
Keine Antwort
Brandenburg
Fragen wurden nicht beantwortet

Bremen
Stichproben: 2018 wurden 6 Stichproben durchgeführt
Verstöße: Es wurden keine Verstöße festgestellt.

Hamburg
Stichproben: Sofern Bauvorhaben statisch geprüft werden, erfolgt auch eine Überprüfung
der Nachweise des Wärmeschutzes und Energieeinsparung. Stichprobenhafte Kontrollen
erfolgen auf der Baustelle durch den Prüfingenieur und wenn neue Energieausweise ausgestellt
wurden, werden diese ebenfalls stichprobenhaft geprüft.

Hessen
Keine Antwort

Mecklenburg-Vorpommern
Stichproben: Information über Stichprobenkontrollen und personelle Kapazitäten können
nicht genannt werden.
Begründung für mangelnden Vollzug: Verweis auf untere Baubehörden.

Niedersachsen
Stichproben: Information über Stichprobenkontrollen und personelle Kapazitäten können nicht
genannt werden.
Begründung für mangelnden Vollzug: Verweis auf untere Baubehörden.

Nordrhein Westfalen
Stichproben: Information über Stichprobenkontrollen und personelle Kapazitäten können nicht
genannt werden. Ob Kontrollen durchgeführt werden, ist nicht bekannt.
Begründung für mangelnden Vollzug: Verweis auf untere Baubehörden.

Rheinland-Pfalz
Stichproben: Es wurden und werden keine Stichprobenkontrollen durchgeführt.
Begründung für mangelnden Vollzug: Verweis auf EnEV 2008 wonach eine
Unternehmererklärung ausreicht

Saarland
Stichproben: Information über Stichprobenkontrollen und personelle Kapazitäten können nicht
genannt werden.
Begründung für mangelnden Vollzug: Verweis auf untere Baubehörden. Kontrollen sind nur für
Sonderbauten vorgesehen.

Sachsen
Stichproben: Es wurden und werden keine Stichprobenkontrollen
durchgeführt.
Begründung für mangelnden Vollzug: Verweis darauf, dass keine Zuständigkeit
seitens des Bundeslandes für den Vollzug gesehen wird.

Sachsen-Anhalt
Stichproben: Information über Stichprobenkontrollen und personelle Kapazitäten können nicht
genannt werden.
Begründung für mangelnden Vollzug: Verweis auf untere Baubehörden.

Schleswig-Holstein
Stichproben: Information über Stichprobenkontrollen und personelle Kapazitäten können nicht
genannt werden.
Begründung für mangelnden Vollzug: Verweis auf untere Baubehörden.
Stichproben erfolgen nur bei Hinweisen auf Verstöße.

Thüringen
Stichproben: Es wurden und werden keine Stichprobenkontrollen durchgeführt.

Fazit: In 15 Bundesländern mangelt es am Vollzug der Energieeinsparverordnung! Nur Bremen kann Zahlen zu Stichproben liefern.

DUH: Überblick Auswertung der Abfrage (pdf)
Weitere Informationen: www.duh.de

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