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EnEV-Kompass: Aktuelle Fragen zur Energieeinsparverordnung Aktueller Stand: 21.04.2018

EnEV-Kompass: Aktuelle Fragen
Was fragen Auftraggeber zur Energieeinsparverordnung?

Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
© Foto: Coloures-pic - Fotolia.com


In EnEV-online sprechen wir professionelle Anwender der EnEV an: Architekten, Planer und Energieberater. Im Rahmen unseres Online-Workshops antworten wir auf Fragen zu Praxis-Themen. Doch auch potenzielle Auftraggeber wenden sich häufig mit EnEV-Fragen an uns. Wir helfen ihnen weiter mit unverbindlichen Hinweisen auf relevante Informationen. Was interessiert zur Zeit Bauherren sowie Eigentümer im Bestand, Verwalter, Käufer oder Mieter? Erfahren Sie hier die aktuellen Themen.

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30.11.2015

Erhöhter EnEV-Standard für Neubau ab 2016

Wir beabsichtigen ein Einfamilienhaus zu bauen. Da die EnEV ab 2016 zu erneuten Verschärfungen hinsichtlich des Umweltschutzes führt, fragen wir uns, bis zu welchem Stichtag wir der Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde einreichen müssen? Auf EnEV-online fanden wir als Stichtag den 1. Januar 2016. Andererseits haben wir erfahren, dass die EnEV ab 2016 erst ab dem 1. April 2016 gültig ist. Welcher Termin ist maßgeblich?

Unsere unverbindlichen Hinweise dazu:

Maßgeblich für den geltenden EnEV-Standard ist das Datum der Einreichung des Bauantrags. Bis Ende des Jahres 2015 ist es die EnEV 2014 und ab 1. Januar 2016 gilt der erhöhte Neubau-Standard. In EnEV-online finden Sie dazu eine Übersicht: EnEV 2009, EnEV 2014 oder erhöhter EnEV-Standard ab 2016? Welche Energie-Anforderungen gelten für Ihr Bauvorhaben?

Probleme kann es nur geben, wenn beispielsweise ein Bauträger den Bauantrag noch im Jahr 2015 einreicht und das Haus / Wohnung / Gebäude erst in einigen Jahren zum Verkauf anbietet, wenn alle anderen vergleichbaren Immobilien bereits nach dem erhöhten Standard der EnEV ab 2016 fertig gestellt wurden.

In EnEV-online finden Sie kurze Erläuterungen zur EnEV ab 2016:
EnEV erhöht den Energie-Standard ab 2016: Neue Wohnbauten planen, nachweisen, bauen

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21.04.2018

Energieausweise für Flüchtlings-Wohnungen

Ist der Energieausweis für Gemeindewohnungen zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft verpflichtend oder ist diese Anforderung durch die Änderungen der EnEV in Bezug auf Flüchtlingsunterkünfte entfallen?

Unsere unverbindlichen Hinweise dazu:

Wir gehen davon aus, dass der Energieausweis für einen fertig gestellten Neubau gemeint ist - nach EnEV 2014, § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) Absatz 1.

Der neue § 25a Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen bezieht sich nicht auf die Pflichten zur Ausstellung von Energieausweisen. Daher gehen wir davon aus, dass diese Pflichten nach wie vor bestehen.

Aussteller von Energieausweisen finden Sie in EnEV-online ausgehend von folgender Webseite: Energieausweis-Aussteller in Ihrer Nähe finden

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26.11.2015

Aussteller für Energieausweis für Neubau

In § 21 der EnEV 2014 (in Verbindung mit der Anlage 11) sind die Voraussetzungen festgeschrieben, um einen bedarfsorientierten Energieausweis für bestehende Wohngebäude ausstellen zu dürfen. In welchem § ist jedoch geregelt, wer einen Energieausweis für ein neu zu errichtende Gebäude ausstellt?

Unsere unverbindlichen Hinweise dazu:

Wer diese Energieausweise ausstellt regelt das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes. Wir haben dazu im Oktober 2015 die Architektenkammern und Ingenieurkammern der Länder befragt und sind dabei die Antworten zu veröffentlichen: Berechtigung Energieausweise auszustellen

Fragen Sie in der Architekten- oder Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes nach. Berechtigte Aussteller finden Sie in EnEV-online gelistet unter: Energieausweis-Aussteller in Ihrer Nähe finden für Neubau, Anbau, Umbau oder Bestands-Modernisierung

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20.11.2015

EnEV-Ausnahmen für Baudenkmäler

Wenn man bei einem Gebäude aufgrund des Denkmalschutzes die EnEV-Anforderungen nicht einhalten kann muss man bei dem zuständigen Bauamt eine Ausnahme beantragen?

Unsere unverbindlichen Hinweise dazu:

Lesen Sie in unserer kostenfreien EnEV-2014-Broschüre folgendes Kapitel: 2.6.3 Welche Ausnahmen erkennt die EnEV an?

... sowie den Verordnungstext der EnEV 2014, § 24 Ausnahmen. Der Absatz 1 im § 24 bezieht sich auf Baudenkmäler und erwähnt keine Anträge. Allerdings sollte man den "unverhältnismäßig hohen Aufwand" der entstehen könnte dokumentieren, damit man bei Bedarf den Nachweis der EnEV-Ausnahme jederzeit auf Nachfrage vorzeigen kann. Der Absatz 2 spricht von Ausnahmen auf Antrag und dieser beschränkt sich nicht auf Baudenkmäler.

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19.10.2015

Befreiung von den EnEV-Anforderungen

Welche gesetzlich erlaubten Möglichkeiten haben die Eigentümer einer Immobilie mit Wärmepumpe, wenn diese defekt ist und eine Erneuerung unwirtschaftlich erscheint?

Unsere unverbindlichen Hinweise dazu:

Lesen Sie in unserer kostenfreien EnEV-2014-Broschüre folgendes Kapitel: 2.6.4 Wie kann man sich von den Anforderungen der EnEV befreien?

... sowie den Verordnungstext der EnEV 2014, § 25 Befreiungen

Zu diesem Thema haben wir im Newsletter berichtet und unsere EnEV-Experten dazu befragt: Wirtschaftlichkeit berechnen als Nachweis für Anträge zur Befreiung von EnEV-Anforderungen
 

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12.06.2015

Bürogebäude teilweise abreißen und aufbauen

Ein alter Bürobau wird bis auf die Bodenplatte, das Dach und eine Seitenwand abgerissen und neu aufgebaut. Handelt es sich hier laut Energieeinsparverordnung (EnEV) um einen Neubau oder eine Sanierung im Bestand? Ist der Dichtigkeitsnachweis für die KFW-Förderung erforderlich?

Unsere unverbindlichen Hinweise dazu:

Lesen Sie in unseren Artikel in der Fachzeitschrift Der Bausachverständige, Fraunhofer IRB-Verlag: Wiederaufbau eines Bestandsgebäudes - Energetische Anforderungen nach EnEV 2014 und EEWärmeG 2011

Für die zweite Frage sehen Sie sich die technischen Anforderungen der KfW an für das Programm in dem Sie eine Förderung beantragen oder rufen Sie bei der entsprechenden KfW-Hotline an.

Spezialisierte Firmen finden Sie unter:
EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis: FÖRDERUNG: Info und Beratung zu Finanzhilfen

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10.05.2015

EnEV-Anforderungen an Ferienhäuser

Gelten die Anforderungen der EnEV 2014 auch für Ferienhäuser, die vorwiegend in den Sommermonaten vermietet werden , da sie an einem Badesee liegen?

Unsere unverbindlichen Hinweise dazu:

Lesen Sie in unserer kostenfreien EnEV-2014-Broschüre folgendes Kapitel: 2.1.3 Welche Gebäude fallen nicht unter die EnEV 2014?

... sowie den Verordnungstext der EnEV 2014, § 1 (Zweck und Anwendungsbereich), Absatz (3) Nummer 8.

Achtung: Die Anforderungen der EnEV 2014, § 13 (Inbetriebnahme von Heizkesseln) gilt auch für diese Gebäude.
 

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Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
in Stuttgart, Herausgeberin und Redakteurin EnEV-online.de

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Artikel - Erläuterungen:
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