Die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 bezieht sich
§ 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) Absatz 2
und
§ 19 (Energieausweis im Bestand auf der Grundlage des
Energieverbrauchs ausstellen) Absatz 3 und 4 auch auf einige
Arbeitshilfen für die Ausstellung des Energieausweises im
Baubestand. Diese „gemeinsame Bekanntmachungen" werden nun vom
des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) herausgegeben.
Am 7. April 2015 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) die folgenden aktualisierten Regeln für die vereinfachte Aufnahme und
Verwendung von Gebäudedaten sowie für Energieverbrauchskennwerte
veröffentlicht - für Wohnbestand und Nichtwohnbestand.
Wohnbestand
Regeln zur Datenaufnahme und
Datenverwendung Wohnbestand
(07.04.2015)
Regeln für Energieverbrauchskennwerte
im Wohngebäudebestand
(07.04.2015)
Klimafaktoren
vom Deutschen Wetterdienst
Nichtwohnbestand
Regeln zur Datenaufnahme und
Datenverwendung im Nichtwohnbestand (07.04.2015)
Regeln für Energieverbrauchskennwerte
im Nichtwohngebäudebestand (07.04.2015)
Klimafaktoren
vom Deutschen Wetterdienst
Quellen und weitere Informationen:
www.bbsr-energieeinsparung.de
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