Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Stromverbrauch berücksichtigen im Verbrauchs-Energieausweis für gemischt genutztes Gebäude,
welches ein Bankinstitut und Wohnungen umfasst

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Kurzinfo:
Ein Planer hat den Auftrag erhalten für einen bestehenden Gebäudekomplex Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs auszustellen. Die Bank ist auch mit einer Lüftungs- und Klima-Anlage ausgestattet, deren Verbrauch von der Immobilienverwaltung jedoch nicht kostenmäßig erfasst wird. Es stellt sich die Frage, ob der Aussteller im Energieausweis die Lüftungs- und Klimaanlage mit angeben sollte.

Fragen: Ist es möglich, auf dem Energieausweis bei der Rubrik „Art der Lüftung/Kühlung“ nichts anzukreuzen und den Stromverbrauch der Lüftungsanlage und Klimaanlage energetisch auszublenden oder muss die externe Stromabrechnung berücksichtigt werden?

Antwort: 24.11.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Stromverbrauch berücksichtigen im Verbrauchs-Energieausweis für gemischt genutztes Gebäude,
welches ein Bankinstitut und Wohnungen umfasst

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