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Kurzinfo: Ein Planer hat den Auftrag erhalten für einen
bestehenden Gebäudekomplex Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014) auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs auszustellen. Die
Bank ist auch mit einer Lüftungs- und Klima-Anlage ausgestattet, deren Verbrauch
von der Immobilienverwaltung jedoch nicht kostenmäßig erfasst wird. Es stellt
sich die Frage, ob der Aussteller im Energieausweis die Lüftungs- und
Klimaanlage mit angeben sollte.
Fragen: Ist es
möglich, auf dem Energieausweis bei der Rubrik „Art der Lüftung/Kühlung“ nichts
anzukreuzen und den Stromverbrauch der Lüftungsanlage und Klimaanlage
energetisch auszublenden oder muss die externe Stromabrechnung berücksichtigt
werden?
Antwort:
24.11.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Stromverbrauch
berücksichtigen im Verbrauchs-Energieausweis für gemischt
genutztes Gebäude,
welches ein Bankinstitut und Wohnungen umfasst
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