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Kurzinfo: Ein Diplomingenieur erstellt Energieausweise für
Wohngebäude im Bestand aus, die mehrere Eingänge und Treppenhäuser aufweisen.
Der Energieausweis wird gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) grundsätzlich
für ein Gebäude erstellt. Welche Kriterien entscheiden darüber, ob für ein
Mehrfamilienhaus mit mehreren Eingängen und Treppenhäusern einer oder mehrere
Energieausweise ausgestellt werden?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieausweis, Bestand, Wohnbestand, Altbau,
Wohngebäude, Gebäude, Abgrenzung, Definition, Treppenhaus,
Eingang, Eingänge, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG,
rechtliche, Aspekte, Risiken, Haftung, Aussteller, Ersteller
Auftrag: Ein
Diplomingenieur erstellt Energieausweise für Bestandsgebäude.
Praxis: Es handelt es
sich um ein Wohnhaus mit mehreren Eingängen und Treppenhäusern.
Probleme:
Energieausweise werden gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
grundsätzlich für ein Gebäude ausgestellt. Eine Ausnahme bilden „gemischt
genutzte Gebäude“ im Sinne der Verordnung, wenn man gegebenenfalls zwei
Energieausweise – für den Wohnbau- und Nichtwohnbauteil des Gebäudes – erstellen
muss.
Unser Fragesteller stellt soweit für bestehende Wohngebäude jeweils einen
Energieausweis pro Eingang (Hausnummer) aus, sofern es sich um ein
eigenständiges Gebäude handelt. Aus seiner Sicht kann man zur Abgrenzung von
Gebäuden, Gebäudeteilen und Wohnungen bestimmte Eigenschaften des Gebäudes –
häufig auch mehrere gemeinsam – als Anhaltspunkte heranziehen. Für ein Gebäude
können nach Meinung unseres Fragestellers sprechen:
- die selbständige Nutzbarkeit (eigenes Treppenhaus),
- trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang,
- Abgrenzung durch wärmeübertragende Umfassungsfläche,
- eine eigene Hausnummer,
- ein eigener Eingang.
In den häufigsten Fällen trifft ein Großteil dieser Kriterien auf Gebäude mit
mehreren Hauseingängen zu, daher ist auch der Datenerhebungsbogen des
Unternehmens, für das unser Fragesteller tätig ist, in diesem Sinne ausgelegt.
Die Aspekte „Trennung durch Brandschutzwände“ und die „eigene Wärmeversorgung“
hat der Fragesteller absichtlich nicht erwähnt. Auch Doppelhaushälften und
mehrere aneinandergereihte Reihenhäuser werden oft durch eine gemeinsame
Heizungsanlage versorgt und sind eigenständige Gebäude.
Fragen: Wie definiert
die EnEV 2014 ein „Gebäude“? Welche Kriterien können zur eindeutigen Abgrenzung
eines Gebäudes dienen? Sind für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eingängen,
eigener Hausnummer, eigenem Treppenhaus, usw. somit auch mehrere Energieausweise
zu erstellen? Welche rechtlichen Aspekte und Risiken sollte der Fachmann zur
Ausstellung von Energieausweisen?
Antwort:
19.08.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für bestehendes Mehrfamilienhaus mit mehreren Eingängen und
Treppenhäusern erstellen: Kriterien zur Definition und
Abgrenzung eines Gebäudes
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