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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur soll für ein bestehendes Wohnhaus einen Energieausweis
auf der Basis des gemessenen Energieverbrauchs ausstellen. Bisher wurde für die
Berechnung des Verbrauchs-Energieausweise ein pauschaler Prozentsatz von 18
Prozent angesetzt, sofern der Warmwasser-Anteil im Gesamtverbrauch enthalten
war. Nach neuer EnEV 2014 wird der Endenergieverbrauch pauschal um 20 kWh/m² a
erhöht wenn der Warmwasser-Verbrauch aufgrund dezentraler Erwärmung nicht
bekannt. Es stellt sich die Frage wie der Warmwasser-Anteil in diesem Praxisfall
berücksichtigt wird.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Bestand,
Baubestand, Wohnbestand, Wohngebäude, Warmwasser, Anteil,
Warmwasseranteil, berücksichtigen, pauschal, Pauschale,
Heizkostenverordnung, HeizkostenV, 2009,
Auftrag: Ein
Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten für ein bestehendes Wohnhaus einen
Energieausweis auf der Basis des gemessenen Energieverbrauchs auszustellen.
Praxis +
Probleme:
Es handelt sich um ein Wohngebäude im Bestand.
Bisher wurde für die Berechnung des Verbrauchs-Energieausweise ein pauschaler
Prozentsatz von 18 Prozent (%) angesetzt, sofern der Warmwasser-Anteil im
Gesamtverbrauch enthalten war – wie es beispielsweise bei Gebäuden mit
Einzelthermen der Fall war.
Nach neuer EnEV 2014 ist folgendermaßen vorzugehen:
Ist der Warmwasser-Verbrauch aufgrund dezentraler
Erwärmung nicht bekannt, so ist der Endenergieverbrauch pauschal um 20 kWh/m² a
zu erhöhen.
Ist der Warmwasseranteil im
Gesamtendenergieverbrauch jedoch enthalten, dann wurde bisher pauschal mit 18 %
Warmwasseranteil gerechnet (alte Heizkostenverordnung HKVO – novellierte HKVO).
Nach der Heizkostenverordnung wird dies schon lange anders praktiziert; hier
wird die m² Fläche mit 32 kWh multipliziert und angesetzt.
Fragen: Ist es für den
Verbrauchs-Energieausweis nach der EnEV 2014 zulässig weiterhin mit den
pauschalen 18 % zu rechnen oder muss man den Warmwasser-Anteil nach § 9 der
Heizkostenverordnung berechnen? Oder kann hier auch pauschal um 20 kWh/m² erhöht
werden? Oder darf man sich als Aussteller für eine dieser Varianten entscheiden?
Antwort:
05.08.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Warmwasser-Anteil
für Berechnung des Verbrauchs-Ausweises für Wohnhaus im Bestand
berücksichtigen
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