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Praxishilfen zur EnEV 2014: Abkürzungen zu Energieangaben

Abkürzungen zu Energieangaben in
Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) fordert seit dem 1. Mai 2014 auch gewisse Angaben zu den energetischen Eigenschaften eines Gebäudes

4. Nov. 2014, Autorin: Melita Tuschinski, Redaktion EnEV-online.de


+ Kurzinfo: Die erneuerte Verordnung führte auch die Pflicht ein in kommerziellen Immobilienanzeigen auch bestimmte Energiekennwerte des Gebäudes mit anzugeben. Dies regelt die EnEV 2014 im § 16 a (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen). Damit die Kosten für die Anzeigen durch diese neue Maßnahme nicht zu drastisch steigen haben Interessenverbände und Verlage inzwischen verschiedene Abkürzungs-Systeme entwickelt. Es fragt sich ob diese Abkürzungen zulässig sind und ob sie nicht noch mehr Verwirrung und Missverständnisse zu der neuen EnEV 2014 schaffen.


Abkürzungen für Energie-Angaben in Anzeigen

Eine der Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist die Pflicht in kommerziellen Immobilienanzeigen auch bestimmte Energiekennwerte des Gebäudes mit anzugeben, wenn zu dem Zeitpunkt ein gültiger Energieausweis vorliegt.

Für Wohngebäuden sind beispielsweise folgende Angaben Pflicht: die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis), Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauchs des Gebäudes, die wesentlichen Energieträger für die Gebäude-Heizung, Baujahr und Energieeffizienzklasse.

Schon bevor die EnEV 2014 im Mai dieses Jahres in Kraft trat befürchteten Anbieter von Immobilienanzeigen eventuelle Einbußen, weil die Beschreibungen durch die neue Anforderung viel zu lang würden und sich manch ein Anbieter eine Anzeige deshalb ersparen könnte.

Als Lösung dieses Problems sind inzwischen verschiedene Abkürzungs-Systeme erschienen, denn in der amtlichen Begründung der Bundesregierung zur EnEV 2014 § 16a (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) heißt es auch: ... "Abkürzungen in der Anzeige zur Art des Energieausweises sind zulässig..." Damit wäre die Frage der Zulässigkeit grundsätzlich beantwortet.

Wir haben uns einige dieser Abkürzungs-Systeme angesehen (folgende Links öffnen jeweils in neuen Browser-Fenstern):

Sind diese Abkürzungen zu den energetischen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen hilfreich oder können sie zu Missverständnissen führen?

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Risiken und Nebenwirkungen der Abkürzungen

Wir fragen zunächst den Rechtsanwalt und EnEV-Experten Dominik Krause, Krause & Vogt Rechtsanwälte, Bremen, was er zu den Abkürzungen im Zusammenhang mit energetischen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen meint.
Hier seine Antwort vom 3. November 2014:

„Auch wenn die EnEV 2014 Abkürzungen grundsätzlich zulässt, sollte auf deren Verwendung im Zweifel eher verzichtet werden. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass es amtliche Abkürzungen (noch) nicht gibt und sich auch noch keine Abkürzungen als Standard etabliert haben (wie beispielsweise "2 ZKB" für "2 Zimmer + Küche + Bad").

Bereits die oben bezeichnete Medienauswahl verdeutlicht, dass unterschiedliche Abkürzungen empfohlen werden ("EAB" oder "B" für den Energiebedarfsausweis).

Das Risiko bei der Verwendung von Abkürzungen liegt zum einen in der Verwirklichung des Tatbestands einer Ordnungswidrigkeit, die (ab 1. Mai 2015) mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Noch beachtlicher ist aber die Gefahr, dass Wettbewerber die Gestaltung von Anzeigen als Anlass für eine kostenpflichtige wettbewerbsrechtliche Abmahnung nehmen.

Diese muss nicht unbedingt und immer begründet sein, führt aber zumeist zu weiterem Aufwand an Zeit und Geld (Beratungskosten).

Auch wenn in einem Immobilienteil einer Zeitung oder Ähnliches ein Abkürzungsverzeichnis mit abgedruckt wird, das die verwendeten Abkürzungen erläutert, muss dies die "Angreifbarkeit" der Anzeige nicht unbedingt völlig ausschließen.

Wer ganz sicher gehen will, sollte sich also unmissverständlich – und daher ohne Abkürzungen – ausdrücken."

Wir danken Herrn RA Krause für seine Antwort.

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Welche Erfahrungen haben Sie mit Abkürzungen der Energie-Angaben in Anzeigen gesammelt? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Nutzen Sie unser Online-Kontaktformular.

Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:

-> EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis? Info-Broschüre (pdf)

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