|  | 
							Verstoß 
							gegen die EnEV 2014 | 
							
							
							Bußgeld-Risiko | 
						
							| 
							 | 
						
							| Vergehen | Betroffene | Tatbestand | Regelung | Grundlage | Bußgeld | 
						
							| Neues Wohngebäude nicht gemäß den EnEV-Anforderungen 
							errichten | Bauherr 
							und beauftragte Fachleute | Neues Wohnhaus vorsätzlich oder leichtfertig nicht gemäß EnEV 2014 § 3 Abs. 1 
							errichten. | EnEV 2014 § 27 Abs. 1, Nr. 1
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1,  Nr. 1
 | bis 50.000 
							€ | 
						
							| Neues Nichtwohngebäude nicht gemäß den 
							EnEV-Anforderungen errichten | Bauherr 
							und beauftragte Fachleute | Neues Nichtwohngebäude vorsätzlich oder leichtfertig 
							nicht gemäß EnEV 2014 § 4 Abs. 1 errichten. | EnEV 2014 § 27 Abs. 1, Nr. 2
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 1
 | bis 50.000 
							€ | 
						
							| Keinen Energieausweis nach Fertigstellung des 
							Neubaus erhalten | Bauherr 
							als Eigentümer oder Eigentümer | Vorsätzlich 
							oder leichtfertig  nicht sicherstellen dass einem ein Energieausweis 
							als Original oder Kopie gemäß § 16  Abs. 1 Satz 
							1 übergeben wird. | EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 3
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2
 | bis 15.000 
							€ | 
						
							| . | 
						
							| 
							 | 
						
							| Vergehen | Betroffene | Tatbestand | Regelung | Grundlage | Bußgeld | 
						
							| 
							Neue 
							Heizung nicht gemäß den Anforderungen der EnEV 
							installieren  | Bauherr, 
							Eigentümer von Gebäuden, beauftragte Fachleute | Einen Heizkessel gemäß EnEV 2014 § 13 Abs. 1, Satz 1 
							auch in Verbindung mit Satz 2 vorsätzlich oder 
							leichtfertig nicht wie gefordert 
							einbauen oder aufstellen. | EnEV 2014 § 27 Abs. 1, Nr. 7
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 1
 | bis 50.000 
							€ | 
						
							| Anlagentechnik nicht gemäß den Anforderungen der 
							EnEV ausstatten | Bauherr, 
							Eigentümer von Gebäuden, beauftragte Fachleute | Eine Zentralheizung, heizungstechnische Anlagen oder 
							Umwälzpumpe gemäß EnEV 2014 § 14 Abs. 1, Satz 1, 
							Abs. 2, Satz 1 oder Abs. 3 vorsätzlich oder 
							leichtfertig nicht oder nicht 
							rechtzeitig ausstatten. | EnEV 2014 § 27 Abs. 1, Nr. 8
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 1
 | bis 50.000 
							€ | 
						
							| Rohre und 
							Armaturen nicht gemäß den Anforderungen der EnEV dämmen | Bauherr, 
							Eigentümer von Gebäuden, beauftragte Fachleute | Die Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und 
							Warmwasserleitungen oder von Armaturen gemäß EnEV 
							2014 § 14 Abs. 5 vorsätzlich oder leichtfertig nicht oder nicht rechtzeitig 
							begrenzen. | EnEV 2014 § 27 Abs. 1, Nr. 9
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 1
 | bis 50.000 
							€ | 
						
							| Keine
							Unternehmererklärung nach Installation neuer 
							Anlagentechnik ausstellen | beauftragte Firmen oder Fachleute | Eine Unternehmer- Erklärung gemäß § 26a Absatz 1 
							eine Bestätigung vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht richtig oder nicht 
							rechtzeitig vornehmen bei Installation einer 
							Heizungstechnik nach § 13, einer 
							Verteilungseinrichtung oder Warmwasseranlagen nach § 
							14 oder eine Klimaanlage oder Lüftungsanlagen nach § 
							15. | EnEV 2014 § 27 Abs. 3, Nr. 2
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 3
 | bis 5.000 
							€ | 
						
							| . | 
						
							| 
							 | 
						
							| Vergehen | Betroffene | Tatbestand | Regelung | Grundlage | Bußgeld | 
						
							| Bei Änderung der  
							Außenhülle eines Bestandsgebäudes die Anforderungen 
							der EnEV an die Außenbauteile nicht erfüllen | Bauherr 
							und beauftragte Fachleute | Änderungen gemäß EnEV 2014 § 9 Abs. 1, Satz 1 
							vorsätzlich oder leichtfertig nicht 
							wie gefordert ausführen. | EnEV 2014 § 27 Abs. 1, Nr. 3
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 1
 | bis 50.000 
							€ | 
						
							| Keine Unternehmererklärung nach Änderung der 
							Außenbauteile eines  Bestandsgebäudes 
							ausstellen | beauftragte Firmen oder Fachleute | Eine Unternehmer- Erklärung gemäß § 26a Absatz 1 
							eine Bestätigung vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht richtig oder nicht 
							rechtzeitig vornehmen bei Änderung der Gebäudehülle 
							im Sinne des § 9 Abs. 1, Satz 1. | EnEV 2014 § 27 Abs. 3, Nr. 2
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 3
 | bis 5.000 
							€ | 
						
							| . | 
						
							| 
							 | 
						
							| Vergehen | Betroffene | Tatbestand | Regelung | Grundlage | Bußgeld | 
						
							| Die 
							Nachrüstpflicht zur Dämmung der oberen Geschossdecke 
							nicht wie gefordert erfüllen | Eigentümer 
							von Gebäuden | Oberste 
							Geschossdecken 
							
							
							gemäß EnEV 2014 § 10 Abs. 3, Satz 1 vorsätzlich oder 
							leichtfertig nicht wie 
							gefordert dämmen. | EnEV 2014 § 27 Abs. 1, Nr. 6
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 1
 | bis 50.000 
							€ | 
						
							| Keine
							Unternehmererklärung nach Dämmung der obersten 
							Geschossdecke ausstellen   | beauftragte Firmen oder Fachleute | Eine Unternehmer- Erklärung gemäß § 26a Absatz 1 
							eine Bestätigung vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht richtig oder nicht 
							rechtzeitig vornehmen bei Dämmung der obersten 
							Geschossdecke gemäß § 10 Abs. 3, auch in Verbindung 
							mit Abs. 4 und Abs. 5. | EnEV 2014 § 27 Abs. 3, Nr. 2
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 3
 | bis 5.000 
							€ | 
						
							| Die 
							Nachrüstpflicht zur Außerbetriebnahme bestimmter 
							alter Heizungen nicht wie gefordert erfüllen | Eigentümer 
							von Gebäuden | Alten Heizkessel gemäß EnEV 2014 § 10 Abs. 1, Satz 
							1, 2 oder 3 vorsätzlich oder leichtfertig weiterhin betreiben. | EnEV 2014 § 27 Abs. 1, Nr. 4
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 1
 | bis 50.000 
							€ | 
						
							| Zentralheizungen nicht wie gefordert mit Regelungen 
							nachrüsten. | Eigentümer 
							von Gebäuden, beauftragte Fachleute | Eine Zentralheizung nicht gemäß EnEV 2014 § 14 Abs. 
							1 mit einer zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur 
							Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie 
							zur Ein - und Ausschaltung elektrischer Antriebe 
							ausstatten.
 | EnEV 2014 § 27 Abs. 1, Nr. 8
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 1
 | bis 50.000 € | 
						
							| Keine 
							Thermostate in Räumen mit Heizung mit Wasser als 
							Wärmeträger installieren. | Eigentümer 
							von Gebäuden | Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als 
							Wärmeträger nicht gemäß EnEV 2014, § 14, Abs. 2 mit 
							selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen 
							Regelung der Raumtemperatur ausgestatten. Ausnahmen 
							bilden Fußbodenheizungen in Räumen unter 6 m² 
							Nutzfläche. | EnEV 2014 § 27 Abs. 1, Nr. 8
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 1
 | bis 50.000 € | 
						
							| Die Nachrüstpflicht zur Dämmung von Rohren und 
							Armaturen nicht wie gefordert erfüllen | Eigentümer 
							von Gebäuden | Heizungs- und Warmwasserleitungen oder Armaturen 
							gemäß EnEV 2014 § 10 Abs. 2, Satz 1 vorsätzlich oder 
							leichtfertig nicht wie 
							gefordert dämmen. | EnEV 2014 § 27 Abs. 1, Nr. 5
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 1
 | bis 50.000 
							€ | 
						
							| . | 
						
							| 
							 | 
						
							| Vergehen | Betroffene | Tatbestand | Regelung | Grundlage | Bußgeld | 
						
							| Falsche Daten für 
							Energieausweise im Bestand bereitstellen | Eigentümer | Die erforderlichen Daten für die Ausstellung des 
							Energieausweises vorsätzlich oder leichtfertig bereitstellen obwohl sie nach EnEV 
							2014 § 17 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Satz 
							4 nicht richtig sind. | EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 7
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2
 | bis 15.000 
							€ | 
						
							| Bereitgestellte Daten für den Energieausweis im 
							Bestand zu Grunde legen obwohl sie nicht richtig 
							sind | Aussteller 
							Energieausweis im Bestand | Im Energieausweis die vom Eigentümer 
							bereitgestellten Daten der Berechnung vorsätzlich 
							oder leichtfertig zu Grunde legen obwohl nach EnEV 2014 § 17 Absatz 5 Satz 3 
							begründeter Anlass zu Zweifeln an deren Richtigkeit 
							besteht. | EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 8
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2
 | bis 15.000 
							€ | 
						
							| Unberechtigterweise Energieausweis im Bestand 
							ausstellen | Aussteller 
							Energieausweis im Bestand | Einen Energieausweis vorsätzlich oder leichtfertig ausstellen obwohl gemäß EnEV 
							2014 § 21 Abs. 1 Satz 1 nicht berechtigt sein. | EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 9
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2
 | bis 15.000 
							€ | 
						
							| Registriernummer im Energieausweis nicht angeben | Aussteller 
							Energieausweise | Im Energieausweis gemäß EnEV 2014 § 17 Abs. 4, Satz 
							4 oder Satz 5 die zugeteilte Registriernummer oder 
							das Datum der Antragstellung vorsätzlich oder 
							leichtfertig nicht, nicht richtig 
							oder nicht rechtzeitig eintragen. | EnEV 2014 § 27 Abs. 3, Nr. 1
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 3
 | bis 5.000 
							€ | 
						
							| Eine Kopie des Energieausweises und der verwendeten 
							Daten nicht wie gefordert der Behörde zur Kontrolle 
							zusenden | Aussteller 
							Energieausweise | Kopie des Energieausweises oder die verwendeten 
							Daten der behördlichen Kontrollstelle auf Verlangen gemäß § 26d 
							Absatz 6 Satz 1 vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert zusenden. | EnEV 2014 § 27 Abs. 3, Nr. 3
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 3
 | bis 5.000 
							€ | 
						
							| . | 
						
							| 
							 | 
						
							| Vergehen | Betroffene | Tatbestand | Regelung | Grundlage | Bußgeld | 
						
							| Den
							Energieausweis im Bestand bei Verkauf , 
							Neuvermietung oder Neuverpachtung nicht wie gefordert vorlegen | Verkäufer Vermieter Verpächter
 | Den Energieausweis als Original oder als Kopie den 
							potenziellen Kunden spätestens bei der Besichtigung 
							gemäß EnEV 2014 § 
							16 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz oder Satz 2 zweiter 
							Halbsatz, jeweils auch in Verbindung mit Satz 4, 
							vorsätzlich oder leichtfertig 
							nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig 
							vorlegen. | EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 4
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2
 | bis 15.000 
							€ | 
						
							| Energieausweis im Bestand nach Verkauf, 
							Neuvermietung oder Neuverpachtung nicht wie 
							gefordert übergeben | Verkäufer Vermieter
 Verpächter
 | Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages dem 
							Käufer gemäß EnEV 2014 § 16 Abs. 2 Satz 3 den 
							Energieausweis oder eine Kopie vorsätzlich oder 
							leichtfertig nicht, nicht 
							vollständig oder nicht rechtzeitig übergeben. | EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 5
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2
 | bis 15.000 
							€ | 
						
							| Energiekennwerte in Anzeigen in kommerziellen Medien 
							nicht wie gefordert angeben | Auftraggeber  Immobilienanzeigen in 
							kommerziellen Medien | Vorsätzlich oder leichtfertig nicht sicherstellen dass in Immobilienanzeigen in 
							kommerziellen Medien die Pflichtangaben auch 
							enthalten sind gemäß EnEV 2014 § 16a Abs. 1 Satz 1, 
							auch in Verbindung mit Abs. 2. | EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 6
 
							
							
							Achtung: 
							Regelung gilt 
							gemäß Artikel 3 (Inkrafttreten) erst ab 1. Mai 2015!
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2
 | bis 15.000 
							€ | 
						
							| Registriernummer im Energieausweis nicht angeben | Aussteller 
							Energieausweise | Im Energieausweis gemäß EnEV 2014 § 17 Abs. 4, Satz 
							4 oder Satz 5 die zugeteilte Registriernummer oder 
							das Datum der Antragstellung vorsätzlich oder 
							leichtfertig nicht, nicht richtig 
							oder nicht rechtzeitig eintragen. | EnEV 2014 § 27 Abs. 3, Nr. 1
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 3
 | bis 5.000 
							€ | 
						
							| Eine Kopie des Energieausweises und der verwendeten 
							Daten nicht wie gefordert der Behörde zur Kontrolle 
							zusenden | Aussteller 
							Energieausweise | Kopie des Energieausweises oder die verwendeten 
							Daten der behördlichen Kontrollstelle auf Verlangen gemäß § 26d 
							Absatz 6 Satz 1 vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert zusenden. | EnEV 2014 § 27 Abs. 3, Nr. 3
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 3
 | bis 5.000 
							€ | 
						
							| 
							. | 
						
							| 
							 | Vergehen | Betroffene | Tatbestand | Regelung | Grundlage | Bußgeld | 
						
							| Klimaanlagen nicht wie gefordert inspizieren lassen | Betreiber 
							der Klimaanlage | Eine Klimaanlage gemäß § 12 Abs. 1  
							vorsätzlich oder leichtfertig nicht oder nicht  
							rechtzeitig inspizieren lassen. | EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 1
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2
 | bis 15.000 
							€ | 
						
							| Klimaanlagen nicht wie gefordert inspizieren | Inspektor für Klimaanlage | Eine Klimaanlage gemäß § 12 Abs. 
							5, Satz 1 vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert inspizieren. | EnEV 2014 § 27 Abs. 2, Nr. 2
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 2
 | bis 15.000 
							€ | 
						
							| Registriernummer im
							Inspektionsbericht über Klimaanlagen nicht wie 
							gefordert  eintragen | Inspektor für Klimaanlagen | Im Inspektionsbericht über Klimaanlagen gemäß  
							§ 12 Absatz 6 Satz 3 oder Satz 4 die zugeteilte 
							Registriernummer oder das Datum der Antragstellung 
							vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig 
							eintragen. | EnEV 2014 § 27 Abs. 3, Nr. 1
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 3
 | bis 5.000 
							€ | 
						
							| Eine Kopie 
							des  Inspektionsberichtes 
							über 
							Klimaanlagen nicht wie gefordert der Behörde zur 
							Kontrolle zusenden | Inspektor für Klimaanlagen | Kopie des Inspektionsberichtes oder die verwendeten 
							Daten der Kontrollstelle auf Verlangen gemäß § 26d 
							Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 8, 
							vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert 
							zusenden. | EnEV 2014 § 27 Abs. 3, Nr. 3
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 3
 | bis 5.000 
							€ | 
						
							| . | 
						
							| 
							 | Vergehen | Betroffene | Tatbestand | Regelung | Grundlage | Bußgeld | 
						
							| Eine Kopie des Energieausweises und der verwendeten 
							Daten nicht wie gefordert der Behörde zur Kontrolle 
							zusenden | Aussteller 
							Energieausweise | Kopie des Energieausweises oder die verwendeten 
							Daten der behördlichen Kontrollstelle auf Verlangen gemäß § 26d 
							Absatz 6 Satz 1 vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert zusenden. | EnEV 2014 § 27 Abs. 3, Nr. 3
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 3
 | bis 5.000 
							€ | 
						
							| Eine Kopie 
							des  Inspektionsberichtes 
							über 
							Klimaanlagen nicht wie gefordert der Behörde zur 
							Kontrolle zusenden | Inspektor für Klimaanlagen | Kopie des Inspektionsberichtes oder die verwendeten 
							Daten der behördlichen Kontrollstelle auf Verlangen gemäß § 26d 
							Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 8, 
							vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert zusenden. | EnEV 2014 § 27 Abs. 3, Nr. 3
 | EnEG 2013 § 8 Abs. 1, Nr. 3
 | bis 5.000 
							€ |