Kurzinfo: Aktuell gilt die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Ab dem Jahr 2016
hebt diese Verordnung den energetischen Standard für
Neubauten, sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.
In EnEV-online sprechen wir deshalb von der "EnEV ab
2016" um
Missverständnisse vorzubeugen. Es handelt sich demnach um
die geänderte EnEV 2014 ab 2016. Lesen Sie wie sich
die energetischen Anforderungen an neue Nichtwohngebäude
ab 2016 heben.
Wichtige
Hinweise: Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen
und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich
Fehler ergeben haben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne
jegliche Gewähr
erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.