Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
EnEV Nachweis für Betriebsbau als Erweiterung einer Kläranlage: Im Gebäude sind Verdichter, Pumpen und sonstige verfahrenstechnischen Apparate aufgestellt

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein EnEV Nachweis erstellt werden muss für ein neues Betriebsgebäude auf einer Kläranlage. Dieses Gebäude dient hauptsächlich zur Aufstellung von Verdichtern, Pumpen und anderen verfahrenstechnischen Apparaten. In den Betriebsgebäuden befinden sich allerdings auch Räume die nach der geltenden Arbeitsstättenrichtlinie beheizt werden, da sie für den Aufenthalt von Personen dienen. Die Maschinenräume werden allesamt nicht beheizt, da die Verdichter und Pumpen jeweils genügend Abwärme produzieren. Es stellt sich die Frage ob für die Räume bzw. für ein gesamtes Gebäude in dem sich diese Räume befinden ein EnEV-Nachweis erstellt werden muss.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Nichtwohnbau, Nichtwohngebäude, Betriebsbau, Industriebau, Erweiterung, Bestand, Baubestand, Kläranlage, Verdichter, Pumpe, verfahrenstechnisch, Apparat, EnEV-Nachweis, führen, nachweisen, Gebäudetechnik, planen, Maschinenhalle, Maschine, Halle, Belüftung, belüften, beheizt, Beheizung, Kühlung, Raum, Räume, unbeheizt, Abwärme, Geltungsbereich, Verordnung, Anforderungen, Bestand, Baubestand, Erweiterung, erweitern, anbauen, Anbau, Produktionshalle, Produktion, Energie, Produktionsenergie, Nutzfläche, Zone, zonieren

Auftrag: Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein EnEV Nachweis erstellt werden muss für ein neues Betriebsgebäude auf einer Kläranlage. Dieses Gebäude dient hauptsächlich zur Aufstellung von Verdichtern, Pumpen und anderen verfahrenstechnischen Apparaten.

Praxis: Der Fragesteller plant die Gebäudetechnik für die Erweiterung einer Kläranlage. Es handelt sich um Betriebsgebäude, die hauptsächlich Maschinenhallen umfassen, in denen Verdichter, Pumpen, Behälter und sonstige Apparate aufgestellt werden, beispielsweise die Verdichter für die Belüftung der biologischen Reinigungsstufe oder Abwasserpumpen.

Probleme: Beheizte Räume: In den Betriebsgebäuden befinden sich allerdings auch Räume die nach der geltenden Arbeitsstättenrichtlinie beheizt werden, da sie für den Aufenthalt von Personen dienen, die u.a. auch das Abwasser analysieren. Ein Gebäude hat beispielsweise ca. 1.400 Quadratmeter (m²) Nutzfläche und die zu beheizenden Räume haben lediglich eine Fläche von ca. 60 - 80 m². Bei einem mittleren Wert von 70 m² würden die beheizten Räume im Vergleich zu den unbeheizten fünf Prozent darstellen.

Unbeheizte Räume: Die Maschinenräume werden allesamt nicht beheizt, da die Verdichter und Pumpen jeweils genügend Abwärme produzieren, dass diese sogar weggekühlt werden muss. Dabei handelt es sich um Abwärme in der Größenordnung von 20 bis 150 Kilowatt (kW).

Fragen: Müssen für die Räume bzw. für ein gesamtes Gebäude in dem sich diese Räume befinden ein EnEV-Nachweis erstellt werden?

Antwort: 23.09.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV Nachweis für Betriebsbau als Erweiterung einer Kläranlage: Im Gebäude sind Verdichter, Pumpen und sonstige verfahrenstechnischen Apparate aufgestellt

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