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EnEV 2014: Praxishilfen 12.12.2015  | Seite 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | Wärmeschutz

EnEV ab 2016: Wie erhöht sich der Wärme-schutz der Hülle von neuen Nichtwohnbauten?

EnEV hebt den Neubau-Standard ab 2016

© Foto: Pavel Losevsky - Fotolia.com


Den Wärmeschutz der Gebäudehülle von neuen Nichtwohnbauten erhöht die EnEV ab 2016 um ca. 20 Prozent!

Die Außenhülle eines neu geplanten und gebauten Nichtwohngebäudes darf die in der EnEV angegebenen Höchstwerte nicht überschreiten. Als Maßstab gelten die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile, die die wärmeübertragende Gebäudehülle bilden.
Die erlaubten Höchstwerte findet der Fachmann in der EnEV 2014, Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) in der Tabelle 2 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche von Nichtwohngebäuden) gelistet, wie folgt:

  • opake Außenbauteile (Außenwand, Dach, Decken, Böden)

  • transparente Außenbauteile (Fenster, Fenstertüren)

  • Vorhangfassaden

  • Glasdächer, Lichtbänder und Lichtkuppeln.

| EnEV 2014, Anlage 2,  Tabelle 2, U-Werte NWG


Wie erhöht die EnEV ab 2016 den Wärmeschutz der Gebäudehülle von Nichtwohnbauten?

Die neue EnEV 2014 schreibt vor, dass der Wärmeschutz der Gebäudehülle bei neu erbauten Nichtwohngebäuden ab 1. Januar 2016 um ca. 20 Prozent verbessert wird.

Dafür gibt die EnEV 2014, in Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) in der Tabelle 2 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche von Nichtwohngebäuden) die höchstzulässigen U-Werte der Außenbauteile des Gebäudes an. Diese gelten allerdings nur für Zonen mit Raum-Solltemperaturen von mindestens 19 °C, wenn sie beheizt werden.

Achtung: Für niedrig beheizte Zonen (von zwölf bis unter 19 °C) bleiben die höchstzulässigen Werte auch nach dem 1. Januar 2016 gleich.


Bestimmte neue Hallenbauten sind von der Erhöhung des Energie-Standards ab 2016 nicht betroffen!

Nichtwohnbauten mit einer Raumhöhe über 4 Meter (m) bilden eine Ausnahme, wenn sie durch dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen beheizt werden. Ihre Außenbauteile dürfen das Niveau der EnEV 2009 beibehalten. Dieses regelt die Verordnung in der Anlage 2 (Nichtwohnbau), 1.3 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten).

Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

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