Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Abwärme aus Kälteanlagen in EnEV-Berechnung für Neubau eines Nichtwohngebäudes berücksichtigen

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Kurzinfo:
Es handelt sich um den geplanten Neubau eines Sozialgebäudes einer Firma. In dem Gebäude befinden sich große Kälteanlagen. Die Abwärme aus den Kälteanlagen soll für die Beheizung des Gebäudes genutzt werden. Die Beheizung erfolgt über Fußbodenheizung. Für die Warmwasserbereitung werden zusätzlich Gasbrennwertgeräte eingesetzt. Es stellt sich die Frage ob es möglich die Abwärme aus den Kältemaschinen in der Berechnung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) dermaßen zu berücksichtigen, so dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt werden und wenn möglich auch des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes EEWärmeG2011. Desgleichen stellt sich die Frage, wie der Planer die Angaben in der von ihm genutzten EnEV-Software vornehmen sollte.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Neubau, neu, zu, errichten, planen, bauen, Gebäude, Nichtwohngebäude, Sozialbau, Kälte, Anlage, Kälteanlage, Kälte-Anlage, Abwärme, Beheizung, Heizung, heizen, beheizen, nutzen, Produktion, Prozess, Produktionsprozess, Anrechnung, anrechnen, Anforderungen, Fußbodenheizung, Fußboden-Heizung, Abwärme-Leistung, Leistung, Warmwasser, Bereitung, Warmwasserbereitung, Gasbrennwertgerät, Kältemaschine, Software, EnEV-Software, Primärenergiebedarf, Jahres-Primärenergiebedarf, AGFW, Arbeitsblatt, AGFW-Arbeitsblatt, Primärenergiefaktor

Auftrag: Ein Energieberater führt für das neu geplante Sozialgebäudes einer Firma die Berechnungen für den Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) durch.

Praxis + Probleme: Es handelt sich um den geplanten Neubau eines Sozialgebäudes einer Firma. In dem Gebäude befinden sich große Kälteanlagen. Die Abwärme aus den Kälteanlagen soll für die Beheizung des Gebäudes genutzt werden.
Die Beheizung erfolgt über Fußbodenheizung mit einer Vorlauf-Temperatur von ca. 40 Grad Celsius (°C) und einem Wärmebedarf von ca. 80 Kilowatt (KW). Es stehen ca. 250 KW (47/40°C) Abwärme-Leistung der Kälteanlage zu verfügen. Für die Warmwasserbereitung werden zusätzlich Gasbrennwertgeräte eingesetzt.

Fragen: Ist es möglich die Abwärme aus der Kältemaschinen in der EnEV-Berechnung dermaßen zu berücksichtigen, so dass die Anforderungen der EnEV 2014 und wenn möglich auch des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes EEWärmeG2011 erfüllt werden können? Wie kann der Fragesteller diese Angaben in der EnEV-Software eingeben?

Antwort: 05.03.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Abwärme aus Kälteanlagen in EnEV-Berechnung für Neubau eines Nichtwohngebäudes berücksichtigen

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