Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
   Home + Aktuell
   GEG 2020
   GEIG 2021
   EnEV 2014 Praxis
   · EnEV ab 2016
 · Nachrichten
 · EnEV 2014 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Denkmalgeschützte Reiterhalle und Stall in Wohnungen und Büros umnutzen nach EnEV 2009 und EnEV 2014

.
Kurzinfo:
Ein Bauingenieur/Bauphysiker hat den Auftrag erhalten eine Architektin bei der Planung der Umnutzung zweiter denkmalgeschützter Altbauten fachlich zu unterstützen: die ehemalige, unbeheizte Reiterhalle soll in Wohnungen und der Stall in Büroräume umgewandelt werden. Laut Denkmalschutz darf man äußere Wärmedämmung an die Bestandswände anbringen und eine Innendämmung ist Bauherrn unerwünscht. Es stellt sich die Frage wie der Planer mit den Anforderungen an den baulichen Mindestwärmeschutz und dem EnEV-Nachweis verfahren sollte und welche haftungsrechtlichen Aspekte es in diesem Fall zu beachten gilt.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV 2014, 2009, Energieeinsparverordnung, EnEG, 2013, Energieeinsparungsgesetz, Altbau, Baubestand, Denkmalschutz, Reiterhalle, Stall, Umnutzung, Umbau, umnutzen, umbauen, planen, Wärmeschutz, Innendämmung, DIN, 4108-2, Wirtschaftlichkeit, Ausnahme, Antrag, Nachweis, EnEV-Nachweis, Haftung, rechtliche, Aspekte,

Auftrag: Ein Bauingenieur/Bauphysiker hat den Auftrag erhalten eine Architektin bei der Planung der Umnutzung einer denkmalgeschützten Reiterhalle in Wohnungen sowie des ehemaligen Stalls in Büroräume fachlich zu begleiten.

Praxis: Folgende baulichen Maßnahmen sind soweit geplant:

1. Ehemalige Reiterhalle:
Von der alten Reithalle wird das Dach entfernt und innerhalb der bestehenden, denkmalgeschützten Mauern eine Wohneinheit errichtet. Dabei werden drei neue Wände an die alte Wand angeschlossen. Außer der alten Wand kann man alle Bauteile dämmen.
Die Frage ist, wie der Planer mit Anforderungen der EnEV 2009 bzw. EnEV 2014 mit dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) verfahren werden soll.
Der Mindestwärmeschutz wird nach aktuellem Planungs-Stand nicht eingehalten, da die Wand (45 cm Vollziegel) aus denkmalschutzgründen nicht von außen gedämmt werden kann und eine Innendämmung nicht gewünscht wird, um die ursprüngliche Optik zu erhalten.

2. Ehemaliger Stall:
Im Bereich des früheren Stalles soll eine Büronutzung entstehen.
Auch hier wird das Dach entfernt und die Bodenplatte neu erstellt.
Allerdings fallen in diesem Fall alle Außenwände unter die Anforderungen des Denkmalschutzes und sollen optisch ebenfalls erhalten bleiben.
Dieses schließt eine Innendämmung aus.

Probleme: In beiden Fällen wird erstmalig in den Gebäuden ein beheiztes Volumen geschaffen.
Aus der Sicht des Fragestellers wird dadurch formal einen Nachweis nach EnEV 2009 bzw. EnEV 2014 gemäß § 3 (Anforderungen Wohnbau) bzw. § 4 (Nichtwohnbau) erforderlich. Doch insbesondere für die künftigen Büros wird der EnEV-Nachweis voraussichtlich nicht erfüllbar sein wegen den ungedämmten Bauteilen.
Es ist jedoch auch der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 als anerkannte Regel der Technik zu gewährleisten, was im Bereich der denkmalgeschützten Wände nicht erfüllt wäre. Es stellt sich die Frage, ob es zulässig wäre, sich auf den § 24 (Ausnahmen) zu beziehen und die Nicht-Einhaltung des Mindestwärmeschutzes bzw. eine eventuelle Nichterfüllung der EnEV damit zu begründen.

Fragen: Wie kann, bzw. muss der EnEV-Nachweis für beide Bereiche geführt werden? Ist der Nachweis nach EnEV 2009 und EnEV 2014 überhaupt möglich? Wie ist mit den Auflagen des Denkmalschutzes zu verfahren, die eine Innendämmung nicht verbieten, diese aber vom Bauherrn nicht gewünscht ist? Wie kann sich der Planer in diesem Fall haftungsrechtlich absichern?

Antwort: 12.04.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Denkmalgeschützte Reiterhalle und Stall in Wohnungen und Büros umnutzen nach EnEV 2009 und EnEV 2014

Wollen Sie den Premium-Zugang kennenlernen?
Über 800 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie als Abonnent in unserem Premium-Bereich.
Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten.
->
Premium-Zugang: Informieren und bestellen

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|  Nachrichten  |  EnEV 2014 Text  Praxis-Dialog  Praxis-Hilfen  Kontakt

.

       Impressum

© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart