Für Neubauten erhöht die EnEV ab 2016 die energetischen
Anforderungen. Greift diese Erhöhung auch für kleine
Neubauten mit einer Nutzfläche bis zu 50 Quadratmetern (m²)
- beispielsweise Container?
Unsere
unverbindlichen Hinweise dazu:
In der Tat
bezeichnet die
EnEV 2014 im § 2 (Begriffsbestimmungen), Nummer
3 Gebäude mit einer Nutzfläche von höchsten
50 m² als "kleine Gebäude".
Im
§ 8 (Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude
aus Raumzellen) regelt die Verordnung, dass
die Außenbauteile dieser Neubauten nur die
Anforderungen (U-Werte) der
EnEV 2014, Anlage 3 (Anforderungen ... bei
Errichtung kleiner Gebäude) erfüllen müssen.
Die entsprechenden
U-Werte sind gelistet in der
EnEV 2014, Anlage 3, Tabelle 1 (Höchstwerte der
Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem
Einbau ... von Bauteilen).
Die Anlage 3
der EnEV 2014 ändert sich ab 2016 NICHT, so dass
wir davon ausgehen, dass der erhöhte
Energie-Standard für kleine Neubauten auch NICHT
gilt.
Für die
Anlagentechnik der kleinen Neubauten gelten die Anforderungen der
EnEV 2014, Abschnitt 4 (Anlagen der
Heizungstechnik , Kühltechnik und
Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung).
Diese gelten auch ab 2016 unverändert.

Weitere Fragen und Antworten zur EnEV ab 2016
Praxis-Dialog: EnEV 2014 professionell anwenden

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