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EnEV ab 2016: Was fragen Fachleute? Übersicht der Antworten 14.12.2015

EnEV ab 2016: Was fragen Fachleute?
Anforderungen an kleine Gebäude bis 50 m²

Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
© Foto: Maxim_Kazmin - Fotolia.com


Für Neubauten erhöht die EnEV ab 2016 die energetischen Anforderungen. Greift diese Erhöhung auch für kleine Neubauten mit einer Nutzfläche bis zu 50 Quadratmetern (m²) - beispielsweise Container?

Unsere unverbindlichen Hinweise dazu:

In der Tat bezeichnet die EnEV 2014 im § 2 (Begriffsbestimmungen), Nummer 3 Gebäude mit einer Nutzfläche von höchsten 50 m² als "kleine Gebäude".

Im § 8 (Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen) regelt die Verordnung, dass die Außenbauteile dieser Neubauten nur die Anforderungen (U-Werte) der EnEV 2014, Anlage 3 (Anforderungen ... bei Errichtung kleiner Gebäude) erfüllen müssen.

Die entsprechenden U-Werte sind gelistet in der EnEV 2014, Anlage 3, Tabelle 1 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau ... von Bauteilen).

Die Anlage 3 der EnEV 2014 ändert sich ab 2016 NICHT, so dass wir davon ausgehen, dass der erhöhte Energie-Standard für kleine Neubauten auch NICHT gilt.

Für die Anlagentechnik der kleinen Neubauten gelten die Anforderungen der EnEV 2014, Abschnitt 4 (Anlagen der Heizungstechnik , Kühltechnik und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung). Diese gelten auch ab 2016 unverändert.

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