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EnEV: Ausnahmen aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit 20.12.2015  EnEV-Nachrüstpflichten im Bestand

Ausnahmen bei mangelnder Wirtschaftlichkeit
Was sollten Eigentümer, Käufer und Erben wissen?

Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
© Foto: alexandro900 - Fotolia.com


Wenn Eigentümer bestimmte Nachrüst-Investitionen nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch Energie-Einsparungen erwirtschaften können, erlässt die EnEV ihnen diese Pflichten.

Aufzählung

Nachrüstpflichten und Wirtschaftlichkeit

Aufzählung

Für welche Fälle greift diese Ausnahme?

Aufzählung

Für welche Fälle greift diese Ausnahme NICHT?

Aufzählung

Wo kann man Verstöße gegen diese Pflicht melden?


Nachrüstpflichten und Wirtschaftlichkeit

Nachrüstungen im Baubestand sind mit Investitionen verbunden.

Die Nachrüstpflichten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sollen energetische Qualität des entsprechenden Bestandsgebäudes verbessern. Als Folge der Nachrüstung soll sich der Energiebedarf für die Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung des Gebäudes sinken.

Damit sich eine solche Nachrüstung auch finanziell lohnt, d.h. wirtschaftlich ist, muss sie sich durch die künftigen, geminderten Energiekosten finanziell wieder "aufwiegen".

Wenn Eigentümer die notwendigen Investitionen nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch Einsparungen infolge der Sanierung erwirtschaften können, erlässt die EnEV ihnen diese Nachrüstpflichten. Leider regelt die EnEV nicht explizit was unter einer "angemessenen" Frist zu verstehen ist.

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Für welche Fälle greift diese Ausnahme?

Für die folgenden Pflichten können sich betroffene Eigentümer auf die mangelnde Wirtschaftlichkeit berufen:

-> Oberste Decken oder Dächer dämmen

-> Rohrleitungen und Armaturen dämmen

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Für welche Fälle greift diese Ausnahme NICHT?

Eigentümer von Bestandsbauten können sich bei folgenden Nachrüstpflichten NICHT darauf berufen, dass diese Nachrüstpflicht unwirtschaftlich sei, dass sie die Investition nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch Einsparungen infolge der Sanierung erwirtschaften könnten.

-> Zentralheizungen mit Regelungen ausstatten

-> Thermostate in beheizten Räumen installieren

-> Alte Heizkessel abschalten und erneuern

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Überblick und Fristen: EnEV-Nachrüstpflichten im Bestand

Aufzählung

Zentralheizungen mit Regelungen ausstatten

Aufzählung

Thermostate in beheizten Räumen installieren

Aufzählung

Rohrleitungen und Armaturen dämmen

Aufzählung

Bestimmte alte Heizkessel abschalten und erneuern

Aufzählung

Oberste Geschossdecken oder Dächer dämmen
 

Aufzählung

Ausnahmen von den Pflichten für kleine Wohnhäuser

Aufzählung

Ausnahmen aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit

Aufzählung

Verstöße gegen eine Nachrüstpflicht melden

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