Wer Arbeiten innerhalb oder an Bestandsbauten geschäftsmäßig
durchführt, bestätigt danach dem Eigentümer schriftlich,
dass die vom ihm geänderten Bauteile oder Anlagetechnik die
Anforderungen der EnEV 2014 erfüllen. Dieses regelt die
Energieeinsparverordnung im
§
26a (Private Nachweise). Diese Unternehmer-Erklärung
überreicht oder übersendet der Fachmann dem Eigentümer unverzüglich, nachdem
die Arbeit beendet ist.
Formulare:
Unternehmer-Erklärung in Nordrhein-Westfalen
Vom Ministerium
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen erhielt wir auf
unsere Frage nach Formularen für die
Unternehmer-Erklärung nach EnEV am 23. Oktober
2015 folgende Antwort:
"Zu Ihrer Frage darf ich auf die
Verordnung zur Umsetzung der
Energieeinsparverordnung (EnEV-UVO) des Landes
NRW verweisen. Dort sind in der Anlage 2 ein
Muster für eine Unternehmererklärung (TGA) gem.
§ 2 Abs. 3 EnEV-UVO und in Anlage 3 ein Muster
für die Unternehmererklärung gem. § 2 (6)
EnEV-UVO enthalten."
Die beiden
Formulare sind auf der folgenden Webseite als
Pdf-Dateien veröffentlicht.
Ministerium für Inneren und Kommunales des
Landes Nordrhein-Westfalen: Portal recht.nrw.de
- Verordnung zur Umsetzung der
Energieeinsparverordnung (EnEV-UVO)
Weitere Infos zur
Unternehmer-Erklärung nach EnEV:
Wenn Sie weitere
Formulare auch anderer Bundesländer kennen, bitte geben Sie uns über unser
Kontakt-Formular Bescheid.
Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT,
Freie Architektin
in Stuttgart, Herausgeberin und Redakteurin
EnEV-online.de
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