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EnEV ab 2016: Was fragen Fachleute? Übersicht der Antworten 10.12.2015

EnEV ab 2016: Was fragen Fachleute?
Erhöhter Wärmeschutz der
Hülle bei Neubauten

Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
© Foto: Maxim_Kazmin - Fotolia.com


Wie lässt sich der erhöhte Wärmeschutz der Gebäudehülle durch die EnEV ab 2016 ableiten? Wie wird diese neue Anforderung begründet? Gibt es dazu eine  Vergleichs-Tabelle für die U-Werte nach EnEV 2014 / ab 2016?

Unsere unverbindlichen Hinweise dazu:

Für die Frage zur Ableitung der geänderten Anforderungen empfehlen wir Ihnen unsere folgende Antwort in EnEV-online: Dokumente zur Standard-Erhöhung ab 2016

Die gesteigerten Anforderungen der EnEV 2016 sind eine Stufe in Richtung des Niedrigstenergie-Neubaus, den die EU-Gebäuderichtlinie von 2010 fordert. Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) ermächtigt die Bundesregierung im § 2a (Neubauten als Niedrigstenergiegebäude), dass sie die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schafft. Die EnEV ab 2016 ist ein Schritt in diese Richtung. Die anstehende EnEV 2017 wird den geforderten Niedrigstenergie-Neubau einführen.

Erläuterungen zu dem erhöhten Wärmeschutz nach EnEV ab 2016 sowie zu der Begründung der Methodik durch die Bundesregierung finden Sie in unseren beiden folgenden Dokumenten in EnEV-online:

Eine "Vergleichstabelle" der U-Werte für die Außenbauteile nach EnEV 2014 / ab 2016 gibt es nur für Nichtwohngebäude und zwar in der Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude), Tabelle 2 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche von Nichtwohngebäuden).

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-> Weitere Fragen und Antworten zur EnEV ab 2016

-> Praxis-Dialog: EnEV 2014 professionell anwenden

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