Wie lässt sich der erhöhte Wärmeschutz der Gebäudehülle
durch die EnEV ab 2016 ableiten? Wie wird diese neue
Anforderung begründet? Gibt
es dazu eine Vergleichs-Tabelle für die U-Werte nach
EnEV 2014
/ ab 2016?
Unsere
unverbindlichen Hinweise dazu:
Für die Frage zur
Ableitung der geänderten Anforderungen empfehlen
wir Ihnen unsere folgende Antwort in
EnEV-online:
Dokumente zur Standard-Erhöhung ab 2016
Die gesteigerten
Anforderungen der EnEV 2016 sind eine Stufe in
Richtung des Niedrigstenergie-Neubaus, den die
EU-Gebäuderichtlinie von 2010 fordert.
Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013)
ermächtigt die Bundesregierung im § 2a
(Neubauten als Niedrigstenergiegebäude), dass
sie die dafür notwendigen rechtlichen
Rahmenbedingungen schafft. Die EnEV ab 2016 ist
ein Schritt in diese Richtung. Die anstehende
EnEV 2017 wird den geforderten
Niedrigstenergie-Neubau einführen.
Erläuterungen zu
dem erhöhten Wärmeschutz nach EnEV ab 2016 sowie
zu der Begründung der Methodik durch die
Bundesregierung finden Sie in unseren beiden
folgenden Dokumenten in EnEV-online:
Eine
"Vergleichstabelle" der U-Werte für die
Außenbauteile nach EnEV 2014 / ab 2016 gibt es
nur für Nichtwohngebäude und zwar in der
Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude),
Tabelle 2 (Höchstwerte der
Wärmedurchgangskoeffizienten der
wärmeübertragenden Umfassungsfläche von
Nichtwohngebäuden).

Weitere Fragen und Antworten zur EnEV ab 2016
Praxis-Dialog: EnEV 2014 professionell anwenden

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