Erinnern wir uns: Die Bundesregierung schlug in
ihren Referenten-Entwürfen für die EnEV-Novelle
eine zweistufige Anhebung des Energie-Standards
für Neubauten vor:
-
beim Inkrafttreten der geänderten EnEV
-
ab dem Jahr 2016
Was die
voraussichtlich gesteigerten Baukosten
anbelangt, so begründete die Regierung den
gesteigerten Aufwand zur Erfüllung der
EnEV-Anforderungen folgendermaßen:
Erfüllungsaufwand
für die Wirtschaft:
"Der Wirtschaft entsteht durch die Anhebung
der Energieeffizienzstandards bei neuen
Nichtwohngebäuden der Wirtschaft sowie bei den
Wohngebäuden der Wohnungswirtschaft ein
Erfüllungsaufwand als einmaliger
Investitionsaufwand in einer Höhe von etwa 776
bis 866 Millionen Euro jährlich. Ab dem Jahr
2016 wird durch eine weitere Anhebung der
Neubaustandards zusätzlicher jährlicher
Erfüllungsaufwand in Höhe von 684 bis 774
Millionen Euro entstehen.
Der Wirtschaft entsteht darüber hinaus infolge
der Einführung eines Stichprobenkontrollsystems für Energieausweise und Berichte über die
Inspektion von Klimaanlagen ein jährlicher
Erfüllungsaufwand in Form von
Informationspflichten in einer Größenordnung von circa 2,6 Millionen Euro und 44 000 Stunden
sowie durch die zu erwartende Verteuerung von
Immobilienanzeigen ein jährlicher
Erfüllungsaufwand in Höhe von 650 000 Euro bis
3,25 Millionen Euro."
|
Bund: Entwurf für die EnEV-Novelle - 08.02.2013
Wenn wir diese Beträge addieren, ergeben sich folgende
Summen für die gesamte Erhöhung des EnEV-Standards von
Neubauten:
Aufwand |
Minimum |
Maximum in € |
Einmalige
Investition für Neubauten |
1.460.000.000 € |
1.640.000.000 € |
Jährlicher
Erfüllungsaufwand für das neue
Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und
Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen |
2.600.000.000 €
44.000 Stunden
|
Jährlicher
Erfüllungsaufwand durch die zu erwartende
Verteuerung von Immobilienanzeigen |
650.000 € |
3.250.000
€ |
Erinnern wir uns: Die Bundesregierung schlug in
ihren Referenten-Entwürfen für die EnEV-Novelle
eine zweistufige Anhebung des Energie-Standards
für Neubauten vor:
-
beim Inkrafttreten der geänderten EnEV
-
ab dem Jahr 2016
Was die
voraussichtlich gesteigerten Baukosten
anbelangt für die öffentliche Verwaltung, so begründete die Regierung den
gesteigerten Aufwand zur Erfüllung der
EnEV-Anforderungen folgendermaßen:
Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung:
"Bund, Ländern und Gemeinden entsteht durch die
Anhebung der Neubaustandards ein jährlicher
Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 54 bis 72
Millionen Euro. Ab dem Jahr 2016 wird durch eine
weitere Anhebung der Neubaustandards ein
zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von
ebenfalls etwa 54 bis 72 Millionen Euro
entstehen.
Den Ländern entsteht durch Einführung
von Stichprobenkontrollen bei Neubauten, soweit das Landesrecht keine solchen Kontrollen
vorsieht, ein weiterer Erfüllungsaufwand in Höhe
von voraussichtlich nicht unter 150 000 Euro
...
sowie im Zusammenhang mit der Anwendung eines
Kontrollsystems für Energieausweise und Berichte
über die Inspektion von Klimaanlagen ein
weiterer Erfüllungsaufwand in Höhe von circa 275
000 Euro jährlich und ein einmaliger Installationsaufwand
von circa 325 000 Euro. Davon entfallen etwa 2
454 Euro und knapp 43 Stunden jährlich auf
Informationspflichten (Aufwand für
Erfahrungsberichte der Länder)." |
Bund: Entwurf für die EnEV-Novelle - 08.02.2013
Wenn wir diese Beträge addieren, ergeben sich folgende
Summen für die gesamte Erhöhung des EnEV-Standards von
Neubauten:
Aufwand |
Minimum |
Maximum in € |
Einmalige
Investition für Neubauten |
108.000.000 € |
144.000.000 € |
Einführung von Stichprobenkontrollen bei Neubauten |
150.000 €
Bemerkung: Diese Neuerung hat der Bundesrat
"gekippt". Sie wurde nicht in die EnEV 2014
aufgenommen! |
Jährlicher
Erfüllungsaufwand für das neue
Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und
Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen |
jährlich
272.546 €
einmaliger Installationsaufwand
325.000 €
|
Jährlicher
Erfüllungsaufwand für den Erfahrungsbericht der
Länder |
2.454 €
43 Stunden |
Als
wissenschaftliche Grundlage und Erklärung der
wirtschaftlichen Vertretbarkeit für die geplante
Verschärfung diente der Bundesregierung die
Studie "Ergänzungsunter-Suchungen zum
Wirtschaftlichkeitsgutachten für die
Fortschreibung der Energieeinsparverordnung".
Dieses Ergänzungsgutachten lag u. a. dem Referentenentwurf
für die Energieeinsparverordnung vom 15. Oktober 2012
zugrunde. Nachdem die zuständigen Gremien den
Referentenentwurf vorgelegt hatten, haben sich maßgebliche
Änderungen ergeben, die eine Ergänzung des
Wirtschaftlichkeitsgutachtens erforderlich machten. Die
gegenüber der Ursprungsuntersuchung maßgeblichen Änderungen
werden im Ergänzungsgutachten mit den Ergebnissen der
Neuberechnungen zusammenfassend dargestellt.
Diese Publikation finden Sie veröffentlicht auch als Pdf-Download auf den
Webseiten des BBSR: |
BMVS:
Wirtschaftlichkeitsgutachten für EnEV-Fortschreibung
Wie Sie wissen, hat der Bundesrat der
EnEV-Novelle nur zugestimmt mit etlichen
Maßgaben, zu der auch die Verschärfung in einer
einzigen Stufe gehörte. Als Begründung führte
der Bundesrat folgende Argumente auf:
"Aufgrund der
langfristigen Planungszeiten sollten Änderungen
der Anforderungen nicht so kurzfristig (2014)
und nicht so häufig (Zwei-Jahres-Abstand)
erfolgen. Dies auch deshalb, da sich durch das
Zusammenspiel mit dem
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das nicht
zeitgleich novelliert wird, ohnehin zusätzliche
Änderungen der Anforderungswerte ergeben. Das
Zusammenlegen der beiden Verschärfungsstufen in
der EnEV 2012 ermöglicht sowohl für den Vollzug
als auch für die Aufsteller, die Planer und die
Bauherren eine verlässlichere
Planungssicherheit.
Das Zusammenlegen der Verschärfungsstufen
umfasst sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude,
da für beide Gebäudetypen die abgegebenen
Begründungen gleichermaßen gelten. Zudem sind die vorgesehenen Schritte im
Vergleich zum letzten Schritt des ehemaligen
Anforderungsniveaus der EnEV 09 zur EnEV 07 mit
jetzt jeweils vorgesehenen etwa 12,5 Prozent
klein.
Das Aufschieben
der Verschärfung der EnEV gibt der Novellierung
des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes zudem die
Möglichkeit, noch vor Eintreten der Verschärfung
im Jahre 2016 zu reagieren, um gegebenenfalls
aus dem Zusammenspiel der beiden Verpflichtungen
nicht bedachte Härtefälle zu berücksichtigen.
Die zweistufige
Veränderung des Primärenergiefaktors für Strom
wird ebenfalls zu einer Stufe zusammengelegt.
Anderenfalls würde das Anforderungsniveau für
mit einer Wärmepumpe beheizte Gebäude deutlich
reduziert."
|
Bundesrat: Beschluss zur EnEV-Novelle - 11.10.13
"Es gibt keinen
Zusammenhang zwischen steigenden Baupreisen und
energetischen Anforderungen" schlussfolgerte die
Deutsche Unternehmerinitiative Energieeffizienz
(DENEFF) im November 2014. In einer
Initialstudie hatten sich das
Beratungsunternehmen Ecofys und das
Architekturbüro Schulze Darup & Kollegen
wissenschaftlich mit dieser Behauptung
auseinandergesetzt. Anhand wesentlicher Bauteile
wie Außenwänden, Satteldächern, Fenstern und
Heizungspumpen sowie am Beispiel eines Neubaus
einer Doppelhaushälfte hatten sie untersucht,
wie sich die Kosten zwischen 1990 und 2014 bei
gestiegenen Effizienzanforderungen tatsächlich
entwickelt hätten. Weitere Informationen und den
Bericht der genannten Studie finden Sie unter: |
DENEFF: Studie berechnet Preisentwicklung
Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de
Welche Bauvorhaben sind betroffen?
Wie ändert sich der Primärenergiebedarf?
Wie ändert sich der Wärmeschutz der Hülle
Wie ändert sich die Bilanzierung von Strom?
Wie
erhöhen sich die Kosten und Aufwand?
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