Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Anlagentechnik für neues Bankgebäude planen: Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG 2011 durch
Einsatz einer Kompressions-Kälteanlage erfüllen

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Kurzinfo:
Eine Diplom-Bauingenieurin plant die Anlagentechnik für ein neues Bankgebäude, berechnet die Energiebilanz nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und führt auch den Nachweis nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011). Das Bankgebäude umfasst auch eine Schalterhalle und Büroräume. Als Anlagentechnik sind ein Gasbrennwertkessel, eine Lüftungsanlage und zur Kühlung als Kälteerzeuger eine Kompressionskältemaschine vorgesehen. Das EEWärmeG 2011 wird laut Nachweis durch die kombinierte Anforderung der Gebäudequalität und die Nutzung der Wärmepumpe eingehalten. Ist es zulässig das EEWärmeG 2011 durch diesen Kälteerzeuger einzuhalten?

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Neubau, neu, errichten, Bankgebäude, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Nachweis, EnEV-Nachweis, Energiebilanz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG, 2011, Energiebedarf, Kühlbedarf, Wärmebedarf, Nutzungspflicht, Pflicht, erfüllen, nachweisen, Anlagentechnik, erneuerbare, Energie, Kälte, Kühlung, Kälteanlage, Kompression, Kompressionskälteanlage, Kompressions-Kälteanlage, Wärmepumpe, Gasbrennwertkessel, Gas, Brennwert, Kessel, Brennwertkessel, Lüftung, Lüftungsanlage, Kälteerzeuger, Anforderungen, Kombination, Nutzung, Kältemaschine, Gleichzeitigkeit, Abwärme, Abwärmenutzung, Ersatzmaßnahme, anerkannt, Kraft-Wärme-Kopplung, KWK, Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung,

Auftrag: Eine Diplom-Bauingenieurin plant die Anlagentechnik für ein neues Bankgebäude.
Sie berechnet auch die Energiebilanz nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und führt auch den Nachweis der Erfüllung der Nutzungspflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011).

Praxis: Es handelt sich um ein neues Bankgebäude, d.h. im Sinne der EnEV 2014 um ein „zu errichtendes Nichtwohngebäude“. Das Bankgebäude umfasst auch eine Schalterhalle und Büroräume. Als Anlagentechnik sind ein Gasbrennwertkessel, eine Lüftungsanlage und zur Kühlung als Kälteerzeuger eine Kompressionskältemaschine vorgesehen.

Probleme: Das EEWärmeG 2011 wird laut Nachweis durch die kombinierte Anforderung der Gebäudequalität und die Nutzung der Wärmepumpe eingehalten. Mit „Wärmepumpe“ ist die Kältemaschine gemeint.

Fragen: Ist es zulässig das EEWärmeG 2011 durch diesen Kälteerzeuger einzuhalten?

Antwort: 23.11.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Anlagentechnik für neues Bankgebäude planen: Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG 2011 durch Einsatz einer Kompressions-Kälteanlage erfüllen

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© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart