Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Öffentliches Gebäude sanieren und erweitern:
EnEV- und EEWärmeG-Nachweise führen sowie
Energieausweis als Aushang für Besucher ausstellen

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Kurzinfo:
Eine Diplomingenieurin führt die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEWärmeG 2011) für ein saniertes und erweitertes öffentlichen Bestandsgebäude. Auch stellt sie den Energieausweis nach EnEV 2014 aus, der für die Besucher im Gebäude ausgehängt werden soll. Im Zuge der Baumaßnahmen werden die Fenster und die Fassadendämmung teilweise erneuert. Auch erhält das Gebäude einen Anbau und wird teilweise aufgestockt. Für den Anbau wird eine neue Heizung installiert, die später auch das Bestandsgebäude möglicherweise mitversorgen soll. Für die Erfüllung der Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG 2011 wird auf dem 10 Meter (m) weit entfernten Sozialtrakt eine Solaranlage installiert. Es stellt sich die Frage welche Anforderungen das sanierte und erweiterte Gebäude erfüllen muss und welche Nachweise in diesem Fall erforderlich sind.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, öffentlich, öffentliches, Gebäude, Bestand, Baubestand, Altbau, Anbau, anbauen, erweitern, Erweiterung, aufstocken, Aufstockung, Nachweis, EnEV-Nachweis, nachweisen, Anforderung, Sanierung, sanieren, Fenster, erneuern, ersetzen, Dämmung, Fassade, Fassadendämmung, Energieausweis, Aushang, öffentlich, Besucher, Publikum, Solaranlage, Solarenergie, Sozialtrakt, Dusche, Heizung, neu, Heizungserneuerung, Heizungssystem, System, Pflicht

Auftrag: Eine Diplomingenieurin hat den Auftrag erhalten für die Sanierung, Erweiterung und Aufstockung eines öffentlichen Bestandsgebäudes die Nachweise gemäß EnEV 2014 und des EEWärmeG 2011 zu führen sowie den Energieausweis für den öffentlichen Aushang nach EnEV 2014 auszustellen.

Praxis + Probleme:

Sanierung und Erweiterung im Bestand:

Es handelt sich um ein bestehendes, öffentliches Gebäude mit regem Publikumsverkehr. Das Gebäude wird saniert, seitlich erweitert und teilweise aufgestockt.

  • Sanierung: Am Bestandsgebäude werden einige Fenster ausgetauscht und die Fassadendämmung wird teilweise erneuert.

  • Erweiterungen:

    • Aufstockung: Auf einem Teil des bestehenden Gebäudes wird im Obergeschoss eine Aufstockung mit einer Nutzfläche von ca. 190 m² errichtet.

    • Anbau: Das bestehende Gebäude erhält einen großflächigen Anbau. Die hinzukommende beheizte Nutzfläche beträgt über 500 Quadratmeter (m²).

  • Anlagentechnik:

    • Alte Heizung: Im sanierten Altbau und für die Aufstockung wird die alte Heizung weiterhin genutzt.

    • Neue Heizung: Für den Anbau ist ein separates Heizungssystem eingeplant. Ein späterer Anschluss des Bestandsgebäudes und der Aufstockung an das neue Heizungssystem ist angedacht.

    • Solaranlage: Auf dem Grundstück befindet sich auch ein Sozialtrakt. Um das EEWärmeG 2011 einzuhalten wird eine Solaranlage auf dem Dach dieses 10 m entfernten Gebäudes - das auch die Duschen umfasst – installiert.

Aushang Energieausweis:

Da es sich um ein öffentliches Dienstleistungsgebäude mit einer vielbesuchten Publikumsfläche über 500 m² handelt ist ein Aushang des Energieausweises – gemäß neuer EnEV 2014 - erforderlich.

Fragen: Muss ein EnEV-Nachweis für das Gebäude (Altbau-Sanierung, Anbau, Aufstockung) als ein Gesamtnachweis erstellt werden oder betrachtet man die einzelnen Baumaßnahmen jeweils gesondert? Welche Anforderungen stellt die EnEV 2014 an die zu erneuernden Bauteile im Bestandsgebäude? Sind für den öffentlichen Aushang drei einzelne oder ein gemeinsamer Energieausweise als Aushang erforderlich?

Antwort: 14.05.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Öffentliches Gebäude sanieren und erweitern: EnEV- und EEWärmeG-Nachweise führen sowie Energieausweis als Aushang für Besucher ausstellen

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© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart