Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Industriebrache als Wohnraum umnutzen:
Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG) bewerten, wenn das fertig errichtete Gebäude die Luftdichtheitskriterien nach EnEV 2014 nicht erfüllt

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Kurzinfo:
Ein Planer ist beauftragt für eine komplett umgenutzte Industriebrache in Wohnraum die Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zu führen. Im Rahmen der EnEV-Nachweisführung vor Baubeginn wurde eine mechanische Lüftungsanlage mit WRG eingeplant und in die Berechnungen nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10 mit aufgenommen. In der Energiebilanz wurden folglich sowohl Angaben zum Wärmerückgewinnungsgrad als auch zu den Antriebsenergien der Ventilatoren berücksichtigt. Die anzusetzenden Luftwechselraten für mechanische Belüftung mit „Zu- und Abluftanlagen mit WRG“ wurden für die Berechnung angesetzt. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme samt Lüftungsanlage wurde ein Luftdichtigkeitstest durchgeführt. Die Messergebnisse ergaben jedoch, dass die erforderlichen Messwerte an Gebäudedichtheit nicht erbracht werden. Es stellt sich die Frage wie die Lüftungsanlage in diesem Fall für den Energieausweis nach Fertigstellung des Gebäudes bilanziert wird.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, §, 6, Dichtheit, Gebäudehülle, Umbau, Industriebau, Brache, Industriebrache, Nachweis, EnEV-Nachweis, nachweisen, Nachweisführung, führen, Energieausweis, Berechnung, berechnen, Dichtheit, Luftdichtheit, Blower-Door, Test, Messung, Problem, Probleme, Undicht, DIN, Norm, 4108, Teil, 7, Lüftungsanlage, bilanzieren, Wärmerückgewinnung, WRG,

Auftrag: Ein Planer ist beauftragt für eine komplett als Wohnraum umgenutzte Industriebrach die Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zu führen. Als Berechnungsgrundlage nutzt der Planer die Normen DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) und 4701 (Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen), Teil 10 (Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung). Er hat den EnEV-Nachweis vor Baubeginn für den Bauantrag berechnet. Nach Beendigung der Baumaßnahmen soll er den EnEV-Nachweis als Energieausweise gemäß EnEV 2014, § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), Absatz 1 aktualisieren.

Praxis: Es handelt sich im Sinne der EnEV 2014 um ein neu zu errichtendes Wohngebäude. Dieser Neubau ist eigentlich eine Umnutzung einer Industriebrache, muss jedoch nach der EnEV 2014 wie ein Wohngebäude-Neubau geplant und berechnet werden.
Im Rahmen der EnEV-Nachweisführung vor Baubeginn wurde eine mechanische Lüftungsanlage mit WRG eingeplant und in die Berechnungen nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10 mit aufgenommen. In der Energiebilanz wurden folglich sowohl Angaben zum Wärmerückgewinnungsgrad als auch zu den Antriebsenergien der Ventilatoren berücksichtigt. Die anzusetzenden Luftwechselraten für mechanische Belüftung mit „Zu- und Abluftanlagen mit WRG“ wurden für die Berechnung angesetzt.

Probleme: Die Energiebilanzierung ging davon aus, dass die Luftdichtheit des fertig errichteten Gebäudes den Anforderungen der EnEV 2014, Anlage 4 (Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel), Nr. 2 erfüllt, d.h. dass bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pascal (Pa), der gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen – 1,5 pro Stunde (h-1) nicht überschreitet. Ist das Luftvolumen großer als 1.500 m³, so erhöht sich der Wert für ein Gebäude mit Lüftungsanlage auf 2,5 h-1 bzw. auf 4,5 h-1 für Gebäude ohne Lüftungsanlage.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme samt Lüftungsanlage wurde ein Luftdichtigkeitstest durchgeführt. Die Messergebnisse ergaben jedoch, dass die erforderlichen Messwerte an Gebäudedichtheit nicht erbracht werden. Die Messergebnisse lagen über 1,5/h bei n50 jedoch unter 3/h bei n50. Eine Nachbesserung der Gebäudehülle ist zu diesem Zeitpunkt mit moderatem Aufwand nicht mehr möglich. Der ursprüngliche EnEV-Nachweis muss nun auf Grund der nicht erfüllten Gebäudedichtigkeitsprüfung (Messwerte über 1,5/h bei n50) korrigiert werden.

Fragen: Wie muss die Lüftungsanlage in diesem Fall bilanziert werden? Wird die gesamte Lüftungsanlage mit WRG auf Grund der EnEV-2014-Vorgaben an die Luftdichtigkeit aus der Berechnung exkludiert, oder wird nur der Wärmerückgewinnungsgrad nicht in Ansatz gebracht und die Hilfsenergien weiterhin bilanziert? Welche Luftwechselrate wird in dieser Situation angesetzt? Welche sonstigen Probleme ergeben sich für die Nachweisführung?

Antwort: 20.09.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

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