Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Energieausweis für Nichtwohnbau mit unbeheizter,
jedoch belüfteter und beleuchteter Tiefgarage erstellen:
Thermisch konditionierten Zonen für Bilanz anlegen

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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur stellt für ein Nichtwohngebäude mit unterschiedlichen Zonen und einer unbeheizten Tiefgarage einen Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) aus. Das Gebäude ist in den oberirdischen Bereichen vollständig thermisch konditioniert. Die Tiefgarage verfügt in den Ebenen des ersten, zweiten und dritten Untergeschosses über eine Zu- und Abluftanlage sowie über Beleuchtung. Es stellt sich die Frage wie der Fachmann bei den Berechnungen für den Energieausweis die Tiefgarage berücksichtigen sollte, ob er das Parkhaus als Zone anlegen sollte, wenn auch nur zur Eingabe der Lüftungs- und Beleuchtungstechnik ohne thermische Hülle.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Bestand, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Tiefgarage, Garage, Parkhaus, konditioniert, thermisch, unkonditioniert, unbeheizt, ungekühlt, beleuchtet, Beleuchtung, belüften, Belüftung, EnEV-Bilanz, Bilanz, bilanzieren, Energiebilanz, System, Grenze, Systemgrenze, System-Grenze, Zone, zonieren, DIN, V, 18599, energetische, Bewertung, Gebäude, Geltungsbereich, Verordnung, Ermittlung, ermitteln, Hüllfläche, Hülle, Lüftungstechnik, Beleuchtungstechnik, Technik, Anlagentechnik, Anwendungsbereich, Anwendung, Einsatz, Energie, Heizungstechnik, Raumlufttechnik, RLT, Warmwasser-Versorgung, Strom, Verbrauch, Stromverbrauch, Raum, Räume, Energieträger,

Auftrag: Ein Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für ein Nichtwohngebäude mit unterschiedlichen Zonen und einer unbeheizten Tiefgarage einen Energieausweis auszustellen.

Praxis: Das Nichtwohngebäude ist in den oberirdischen Bereichen vollständig thermisch konditioniert. Die Tiefgarage verfügt in den Ebenen des ersten, zweiten und dritten Untergeschosses über eine Zu- und Abluftanlage sowie über Beleuchtung.

Probleme: Nach der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), § 1 (Zweck und Anwendungsbereich), Absatz 2 gilt die Verordnung „für Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden". Demzufolge würden unbeheizte Räume aus der Betrachtung entfallen, obschon sie beispielsweise belüftet und beleuchtet werden.
Nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden), Teile 1 (Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger), Kapitel 6 (Zonierung von Gebäuden), Unterkapitel 6.3 (Bildung von Zonen), Nummer 6.3.1. (Allgemeines) werden thermisch nicht konditionierte Bereiche in einem Nutzungsprofil zusammengefasst.

Fragen: Wie wird die Tiefgarage in diesem Fall bewertet? Kann es bei der Erstellung des Energieausweises sowohl als Zone als auch als thermische Hüllfläche außer Betracht gelassen werden? Muss das Parkhaus als Zone angelegt werden, wenn auch nur zur Eingabe der Lüftungs- und Beleuchtungstechnik ohne thermische Übertragungsflächen?

Antwort: 12.09.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis für Nichtwohnbau mit unbeheizter, jedoch belüfteter und beleuchteter Tiefgarage erstellen: Thermisch konditionierten Zonen für Bilanz anlegen

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