Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
   Home + Aktuell
   GEG 2020
   GEIG 2021
   EnEV 2014 Praxis
   · EnEV ab 2016
 · Nachrichten
 · EnEV 2014 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz

Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
EnEV-Nachweis für Neubau Produktionshalle mit angrenzendem Bürogebäude beheizt über Abwärme
aus der Produktion und eines Niedrigtemperatur-Kessels

.
Kurzinfo:
Ein Bauingenieur soll für eine neue Produktionshalle mit angebautem Bürogebäude den Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) führen. Die Beheizung der Produktionshalle und des Bürogebäudes soll über die Abwärme (Kompressoren) und eines Niedrigtemperatur (NT)-Kessels erfolgen, der in einer bestehenden Halle installiert ist. Die EnEV 2014 listet handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden als Ausnahmen auf. Es stellt sich die Frage, ob diese Ausnahme auf die neue Produktionshalle zutrifft.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Neubau, neu, errichten, Produktionshalle, Bürogebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohngebäude, Heizung, Anlagentechnik, Abwärme, Produktion, Produktionsabwärme, Niedrigtemperaturkessel, NT-Kessel, Geltungsbereich, Verordnung, Ausnahme, Innentemperatur, niedrig, handwerklich, landwirtschaftlich, gewerblich, industriell, Betriebsgebäude, Industriebau, Primärenergiebedarf, Primärenergiefaktor, Energie,

Auftrag: Eine Diplom-Bauingenieurin hat den Auftrag erhalten für die neu erbaute Produktionshalle und angebautem Bürogebäudes den Nachweis nach der EnEV 2014 zu führen.

Praxis: Es handelt sich um eine neu zu errichtende Produktionshalle mit einer Grundfläche von ca. 150 x 60 Meter (m) und einem anschließenden Bürogebäude von 10 x 60 m.
Die Beheizung der Produktionshalle und des Bürogebäudes soll über die Abwärme (Kompressoren) und eines Niedrigtemperatur (NT)-Kessels erfolgen. Dieser ist in einer bestehenden Halle installiert.
Die neue Produktionshalle soll nicht gekühlt werden und mit einer Zu- und Abluftanlage ausgestattet sein.

Probleme: Laut den Angaben des Fachplaners für die Anlagentechnik soll die Produktionshalle über die Abwärme beheizt werden.
Im Winter soll der NT-Kessel unter vier Monate zusätzlich Heizung liefern.
Die EnEV 2014 listet im § 1 (Zweck und Anwendungsbereich) im Absatz 3 unter Nr. 9 als Ausnahme von der Verordnung auch bestimmte Betriebsgebäude: „Mit Ausnahme der §§ 12 und 13 gilt diese Verordnung nicht für … sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden.“
Es stellt sich die Frage, ob diese Ausnahme auf die neue Produktionshalle zutrifft.

Fragen: Unterliegt die neu zu errichtende Produktionshalle den Anforderungen der EnEV 2014?

Antwort: 01.09.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV-Nachweis für Neubau Produktionshalle mit angrenzendem Bürogebäude beheizt über Abwärme aus der Produktion und eines Niedrigtemperatur-Kessels

Wollen Sie den Premium-Zugang kennenlernen?
Über 800 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie als Abonnent in unserem Premium-Bereich.
Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten.
->
Premium-Zugang: Informieren und bestellen

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|  Nachrichten  |  EnEV 2014 Text  Praxis-Dialog  Praxis-Hilfen  Kontakt  |  Datenschutz  |

.

       Impressum

© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart