Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV ab 2016 Praxis-Hilfen: Checklisten, Bekanntmachungen, Gesetze und Normen
   Home + Aktuell
   Alle Regeln
   EnEV 2014/2016
   · EnEV ab 2016
 · EnEV 2014 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   Kombi-Paket
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Kontakt | AGB
   Impressum
   Datenschutz
EnEV 2016: Betroffene Bauvorhaben 20.07.2015  | 2 von 6 | Betroffene Bauvorhaben

EnEV erhöht den Neubau-Standard ab 2016

Welche Wohnbau-Vorhaben sind
vom höheren EnEV-Standard betroffen?

© Foto: Cmon - Fotolia.com


Unter die erhöhten Anforderungen der EnEV ab 2016 fallen folgende Bauvorhaben:

  • Der Bauherr reicht den Bauantrag am 1. Januar 2016 oder später ein.

  • Der Bauherr erstattet die Bauanzeige am 1. Januar 2016 oder später.

  • Wenn der Bauherr weder eine Genehmigung benötigt, noch eine Anzeige erstatten muss ist das Datum maßgebend, wann er mit der Bauausführung beginnt. Wenn er am 1. Januar 2016 oder später damit beginnt das Bauvorhaben durchzuführen, gilt der erhöhte EnEV-Standard ab 2016.

  • Der Bauherr verlangt von der Baubehörde, dass sie sein Bauvorhaben nach dem erhöhten Standard beurteilen, wenn sie über den Bauantrag oder die Bauanzeige noch nicht bestandskräftig entschieden haben.

  • Der Bauherr verlangt von der Baubehörde, dass sie sein Bauvorhaben nach dem erhöhten Standard beurteilt, weil er zukunftorientiert planen und bauen will. In diesen Fällen werden die Architekten die Bauvorhaben nach dem erhöhten EnEV-Standard planen und nachweisen.

Achtung: Bauabnahme!

Bauherren bringen zur Bauabnahme immer häufiger spezialisierte Bausachverständige mit, die genau prüfen ob das Haus tatsächlich so ausgeführt ist wie es der Planer für den endgültigen Energieausweis als EnEV-Nachweis berechnet hat! Dieses betrifft insbesondere die Wärmebrücken-Details!!! In der Praxis hat so mancher Bauherr das fällige Planerhonorar erst bezahlt nachdem alle Details entsprechend nachgebessert waren.

Autorin: Melita Tuschinski, Redaktion EnEV-online.de

zum Anfang der Seite

-> Welche Bauvorhaben sind betroffen?

-> Wie ändert sich der Primärenergiebedarf?

-> Wie ändert sich der Wärmeschutz der Hülle?

-> Wie ändert sich die Bilanzierung von Strom?

-> Wie erhöhen sich die Baukosten?

-> Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

zum Anfang der Seite

Diese Praxisbeispiele könnten Sie interessieren:

zum Anfang der Seite

 


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|  EnEV 2014 Text  Praxis-Dialog  Praxis-Hilfen  Kontakt

..  
 

       Impressum

© 1999-2024 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart