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20.07.2015 |
2 von
6 | Betroffene Bauvorhaben
EnEV erhöht den
Neubau-Standard ab 2016
Welche Wohnbau-Vorhaben sind
vom höheren EnEV-Standard betroffen?
©
Foto: Cmon - Fotolia.com |
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Unter die erhöhten Anforderungen der EnEV ab 2016 fallen
folgende Bauvorhaben:
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Der Bauherr reicht den
Bauantrag am 1. Januar 2016 oder später ein.
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Der Bauherr erstattet die
Bauanzeige am 1. Januar 2016 oder später.
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Wenn der Bauherr weder
eine Genehmigung benötigt, noch eine Anzeige erstatten
muss ist das Datum maßgebend, wann er mit der
Bauausführung beginnt. Wenn er am 1.
Januar 2016 oder später damit beginnt das Bauvorhaben
durchzuführen, gilt der erhöhte EnEV-Standard ab 2016.
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Der Bauherr verlangt von
der Baubehörde, dass sie sein Bauvorhaben nach dem
erhöhten Standard beurteilen, wenn sie
über den Bauantrag oder die Bauanzeige noch
nicht bestandskräftig entschieden haben.
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Der Bauherr verlangt von
der Baubehörde,
dass sie sein Bauvorhaben nach dem erhöhten
Standard beurteilt, weil er
zukunftorientiert planen und bauen will. In
diesen Fällen werden die Architekten die
Bauvorhaben nach dem erhöhten EnEV-Standard
planen und nachweisen.
Achtung: Bauabnahme!
Bauherren bringen zur Bauabnahme immer häufiger
spezialisierte Bausachverständige mit, die genau prüfen ob
das Haus tatsächlich so ausgeführt ist wie es der Planer für
den endgültigen Energieausweis als EnEV-Nachweis berechnet
hat! Dieses betrifft insbesondere die Wärmebrücken-Details!!!
In der Praxis hat so mancher Bauherr das fällige
Planerhonorar erst bezahlt nachdem alle Details entsprechend
nachgebessert waren.
Autorin: Melita Tuschinski,
Redaktion
EnEV-online.de
Welche Bauvorhaben sind betroffen?
Wie ändert sich der Primärenergiebedarf?
Wie ändert sich der Wärmeschutz der Hülle?
Wie ändert sich die Bilanzierung von Strom?
Wie
erhöhen sich die Baukosten?
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