Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Gemeinsame Heizung für drei Mehrfamilienhäuser im Energieausweis nach EnEV 2014 und EnEV 2009

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur prüft den vorgelegten Wärmeschutznachweis für drei neue Mehrfamilienhäuser und soll auch die Energieausweise ausstellen. Die drei freistehenden Gebäude sind über eine Tiefgarage verbunden und werden gemeinsam über die Heizungsanlage im Keller eines der drei Gebäude versorgt. Der Wärmeschutznachweis hat ein anderes Ingenieurbüro erstellt, welches auch eine Bestätigung für einen Antrag für eine KfW-Förderung abgegeben hat. Es stellt sich die Frage, wie eine gemeinsame Heizungsanlage in den Berechnungen für den EnEV-Nachweis berücksichtigt wird.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, EnEV-Nachweis, Wärmeschutznachweis, Haus, Mehrfamilienhaus Oma Mehrfamilienhäuser, freistehend, Wohngebäude, Wohnbau, gemeinsam, Heizung, Keller, KfW, Förderung, Antrag, Förderantrag, Bestätigung, prüfen, Prüfung, Rechenmethode, KfW- Förderkriterien, Heizungsanlage, Wärmeleistung, Nah-/Fernwärme, Nahwärme, Fernwärme, technische, Ausstattung, Dimensionierung, Regeln, Datenaufnahme, Datenverwendung, bestand, Baubestand, Änderung, Wärmebedarf, bewerten, DIN, V, 18599, 4701-10, Übergangsvorschrift, Verordnungsgeber, Rechenverfahren, Ausnahmefall,

Auftrag: Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten einen vorgelegten Wärmeschutznachweis zu prüfen und einen Energieausweis auszustellen.

Praxis: Es handelt sich hier um drei freistehende Mehrfamilienhäuser, die über eine Tiefgarage miteinander verbunden sind. Die Versorgung erfolgt über eine gemeinsame Heizungsanlage, die im unbeheizten Keller eines der drei Gebäude steht. Der Wärmeschutznachweis wurde von einem anderen Ingenieurbüro erstellt, welches auch unabhängig eine Bestätigung für den Antrag für eine KfW-Förderung abgegeben hat.

Probleme:

• Antwort auf einen früheren Praxisfall:
Gemäß einer früheren Praxis-Antwort in EnEV-online „Energieausweis ausstellen für zwei neue Mehrfamilienhäuser mit gemeinsamer Wärmepumpe“ muss jedes Gebäude für sich getrennt betrachtet und jeweils ein eigener Energieausweis erstellt werden. In dem Fall steht der Wärmeerzeuger im unbeheizten Keller eines der drei Gebäude. Deshalb muss für die beiden anderen Gebäude als Art der Versorgung „Nah- bzw. Fernwärme“ in der EnEV-Berechnung angesetzt werden.

• Primärenergiefaktor ermitteln:
Die Ermittlung eines Primärenergiefaktors für die Wärmebereitstellung, beispielsweise nach AGFW-Arbeitsblatt FW 309 Teil 1 (Energetische Bewertung von Fernwärme - Bestimmung der spezifischen Primärenergiefaktoren für Fernwärmeversorgungssysteme) ist nach der Erfahrung unseres Fragestellers sehr aufwendig und praxisfern. Auch müsste ein zusätzlicher Sachverständiger beauftragt werden um einen anlagenspezifischen Primärenergiefaktor zu ermitteln! Das Arbeitsblatt ist nach Angaben der AGFW auch eher für den Einsatz bei Großanlagen geeignet.

Hier stellt sich die Frage, ob es zu dieser Betrachtungsweise eine Alternative gibt:

• Rechenmethodik der KfW-Förderkriterien:
Betrachtet man die „Liste der Technischen FAQ“ der KfW, kann gemäß Punkt 5.10 (gemeinsame Heizungsanlage) diese rechnerisch angesetzt werden als:
- Nahwärme oder
- „eine jeweils (für jedes einzelne Gebäude) fiktive Heizungsanlage gleicher Bauart und Betriebsweise jedoch mit entsprechend reduzierter Größe und Leistung“.
Der Fragesteller berichtet, dass die KfW diese Vorgehensweise auch für Neubauten bestätigt hätte.

• Keine abweichenden Berechnungen:
Der Bauherr möchte verständlicherweise nicht zwei voneinander abweichende Berechnungen erhalten. Er möchte zwar mit dem KfW-Standard werben (Berechnung mit fiktiven Heizungen), doch möchte er dem Mieter nicht den Energieausweis (beispielsweise die abweichender Berechnung mit Primärenergiefaktor für Nahwärme) mit abweichendem Ergebnis vorlegen müssen.

Fragen: Wie kann eine gemeinsame Heizung für drei freistehenden Mehrfamilienhäuser in der EnEV-Nachweis-Berechnung angesetzt werden? Gibt es eine Alternative zu einer Berechnung des anlagenspezifischen Primärenergiefaktors durch einen Sachverständigen? Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass es für die vorliegende Heizungsanlage keine pauschalen f-Werte gibt? Ist der „Einsatz mehrerer fiktiver Heizungsanlagen“ eine mögliche Alternative in der Praxis?

Antwort: 03.03.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Gemeinsame Heizung für drei Mehrfamilienhäuser im Energieausweis nach EnEV 2009 und EnEV 2014

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