Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
   Home + Aktuell
   GEG 2020
   GEIG 2021
   EnEV 2014 Praxis
   · EnEV ab 2016
 · Nachrichten
 · EnEV 2014 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz

Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Bauträger-Pflichten: Energieausweis und Energie-Angaben in Immobilien-Anzeigen für Wohnungen, die verkauft werden vor der Planung oder in der Bauphase

.
Kurzinfo:
Ein Diplom-Wirtschaftsingenieur ist für einen Bauträger tätig, der Wohnungen in verschiedenen Projektphasen anbietet und verkauft – manche werden noch geplant und andere befinden sich bereits in der Bauphase. Um potenzielle Käufer zu informieren, schaltet das Unternehmen auch Anzeigen in kommerziellen Medien wie Zeitungen oder Internet-basierten Immobilienportalen. Es stellt sich die Frage, wann ein Energieausweis auszustellen ist und ob der Bauträger in den Anzeigen auch Energie-Kennwerte nach der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) angeben muss.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Bauträger, Wohnung, anbieten, planen, verkaufen, Projektierung, Bauphase, Energieausweis, Immobilienanzeigen, Anzeigen, kommerziell, Medium, Medien, Zeitung, Zeitschrift, Internetportal, Internet-Portal, Immobilien-Portal, Immobilien, Kennwert, energetisch, Energieklassifizierung, Energieeffizienzklasse, angeben, Pflicht,

Auftrag: Ein Diplom-Wirtschaftsingenieur ist für ein Unternehmen tätig, welches Wohnungen als Bauträger-Projekte anbietet und verkauft.

Praxis: Es handelt sich in diesem Fall um Neubauten – Wohnungen in neu errichteten Immobilien. Diese werden in verschiedenen Phasen angeboten und verkauft:
• Manche Wohngebäude müssen erst noch projektiert werden.
• Andere Wohngebäude befinden sich bereits in der Bauphase.
Um potenzielle Käufer über die angebotenen Wohnungen zu informieren, schaltet das Unternehmen auch Immobilienanzeigen in Zeitungen und spezialisierten Portalen.

Probleme: Die EnEV 2014 fordert Energieausweise für Neubauten und Bestand. Auch verlangt sie, dass in Immobilienanzeigen unter bestimmten Voraussetzungen Energie-Angaben mit veröffentlicht werden. Es stellt sich die Frage hier ein Energieausweis auszustellen ist und ob der Bauträger in den Anzeigen auch Energie-Kennwerte mit angeben muss.

Fragen: Ab wann muss in diesen Fällen ein Energieausweis ausgestellt werden? Ab wann müssen in Immobilienanzeigen auch die Energie-Angaben zu den angebotenen Wohnungen mit veröffentlicht werden?

Antwort: 26.09.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Bauträger-Pflichten: Energieausweis und Energie-Angaben in Immobilien-Anzeigen für Wohnungen, die verkauft werden vor der Planung oder in der Bauphase

Wollen Sie den Premium-Zugang kennenlernen?
Über 800 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie als Abonnent in unserem Premium-Bereich.
Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten.
->
Premium-Zugang: Informieren und bestellen

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|  Nachrichten  |  EnEV 2014 Text  Praxis-Dialog  Praxis-Hilfen  Kontakt  |  Datenschutz  |

.

       Impressum

© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart