Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
   Home + Aktuell
   GEG 2020
   GEIG 2021
   EnEV 2014 Praxis
   · EnEV ab 2016
 · Nachrichten
 · EnEV 2014 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz

Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Öffentlich-rechtlichen Nachweis nach EnEV 2014 und für die KfW-Förderung eines neuen KfW-Effizienz-Hauses mit dezentralen Zu- und Abluftanlage führen

.
Kurzinfo:
Eine Energieberaterin hat den Auftrag erhalten für ein KfW-Effizienz-Einfamilienhaus den öffentlich-rechtlichen EnEV-Nachweis und KfW-Effizienzhaus-Nachweis zu führen. Für die Heizung sind Brennwertgeräte geplant und das Haus ist mit einem dezentralem Zu-und Abluftsystem ausgestattet. Die Planerin berechnet den EnEV-Nachweis nach DIN V 4108-6 (Berechnung Jahresheizwärmebedarf) und DIN V 4701-10 (Bewertung Anlagentechnik) mit Eingabe der detaillierten Anlagentechnik gemäß den Herstellerwerten der Geräte. Zur dezentralen Lüftung hat sie für jedes Haus ein Effizienzprotoll vom Lüftungshersteller erhalten. Die Anlagen sind nach der Nennlüftung DIN 1946-6 (Raumlufttechnik) ausgelegt. Es stellt sich die Frage, wie der Anlagen-Luftwechsel bei der Nachweis-Berechnungen berücksichtigt wird und welche Daten der Lüftungsanlage die Planerin in die EnEV-Software eingeben sollte.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Neubau, neu, errichten, bauen, planen, Wohngebäude, Wohnbau, Haus, Wohnhaus, Einfamilienhaus, EFH, Effizienzhaus, KfW-Effizienzhaus, KfW, Förderung, KfW-Förderung, KfW-Nachweis, EnEV-Nachweis, Nachweis, nachweisen, öffentlich-rechtlich, Berechnung, berechnen, KfW-70-Haus, KfW-70-Effizienzhaus, Heizung, Brennwertgerät, dezentral, Lüftung, System, Lüftungssystem, Abluft, Zuluft, Luftwechsel, DIN, V, 4108-6, 4701-10, 1946-6, Raumlufttechnik, Effizienzprotokoll, Hersteller, Lüftungshersteller, Anlagenluftwechsel, Leistungsaufnahme, Ventilator, Referenzgebäude, Wärmerückgewinnung, WRG, Betriebsweise, Korrekturfaktor, DIBt, Deutsches, Institut, Bautechnik, Berlin, Zulassung, bauaufsichtlich, Diagramm, Kennlinien, Korrektur, Europäisches Testzentrum, Wohnungslüftungsgeräte, TZWL, Dortmund, EnEV-Programm, EnEV-Software, Software

Auftrag: Eine Energieberaterin hat den Auftrag erhalten für ein neues KfW-Effizienzhaus den öffentlich-rechtlichen EnEV- und KfW-Effizienzhaus-Nachweis zu führen.

Praxis: Für mehrere neu geplante Einfamilienhäuser sollen EnEV-Nachweise im öffentlich-rechtlichen Verfahren erstellt werden, teilweise auch als KfW 70-Effizienzhäuser.
Für die Heizung sind jeweils Brennwertgeräte geplant mit dezentralen Zu-und Abluftsystemen.
Die Planerin berechnet den EnEV-Nachweis nach DIN V 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) in Verbindung mit DIN V 4701 (Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen), Teil 10 (Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung) und berücksichtigt die Anlagentechnik gemäß den Herstellerwerten der Geräte.
Zur dezentralen Lüftung hat sie für jedes Haus ein Effizienzprotoll vom Lüftungshersteller erhalten. Die Anlagen sind nach der Nennlüftung der DIN 1946 (Raumlufttechnik), Teil 6 (Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung) ausgelegt.

Probleme: Im Effizienzprotokoll der jeweiligen Haustypen schwankt der angegebene Wert für den effektiven Wirkungsgrad des Lüftungssystems nach dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) von 80 bis 85 Prozent (%).
Die spezifische Leistungsaufnahme des Lüftungssystems ist bei allen Haustypen gleich angegeben und zwar mit 0,09 Watt pro Kubikmeter pro Stunde (W/m³/h).
Die Anlagen-Luftwechselrate des Systems schwankt je nach Haustyp von 0,4 bis 0,65 pro Stunde (h-1). (Dies resultiere, wie die Planerin vom Hersteller erfuhr, auf den Anforderungen der Nennlüftung nach DIN 1946-6)
Leider konnte der Planerin bisher keine verbindliche Antwort bezüglich des EnEV-Nachweises als öffentlich-rechtlichem Nachweis erhalten.
Das Referenzgebäude rechnet sie mit einem Anlagenluftwechsel von 0,4 h-1.
Für das tatsächliche Gebäude liegt der Planerin das Effizienzprotokoll des Lüftungsherstellers mit einem Anlagen-Luftwechsel von beispielsweise 0,5 h-1 vor.
Die Wärmerückgewinnung (WRG) berücksichtige die Planerin bei der Anwendung der DIN 4701-10.
Im Berechnungsprogramm für den Nachweis hat sie bei der Lüftungsanlage die WRG aus dem Effizienzprotokoll beispielsweise mit 83 % eingegeben.
Die spezifische Leistungsaufnahme der Ventilatoren gibt sie ebenfalls mit 0,09 W/m³/h gemäß Effizienzprotokoll und Technischen Daten des Herstellers ein.
Es stellt sich die Frage, wie es sich mit dem Anlagen-Luftwechsel verhält!
Der mittlere Anlagenluftwechsel nach DIN 4701-10 ist standardmäßig mit 0,4 h-1 im Anhang D 3 (Berechnungsverfahren zur Ermittlung des bezogenen Jahresheizwärme-, Jahresheizenergie- und Primärenergiebedarfs mittels des Monatsbilanzverfahrens) der DIN 4108-6 angegeben. Geringere Anlagenluftwechsel sind unter gewissen Bedingungen erlaubt. Betriebsweisen, die für die Abluft kurzzeitig erhöhte Luftbelastungen einstellbar sind bleiben unberücksichtigt.
Die Planerin findet keine Aussage zu einer geplanten Anlage, die höher ausgelegt wird, wie in diesen Protokollen.
Die DIN V 4701-10 bringt auch Korrekturfaktoren für erhöhten Anlagenluftwechsel.
Wenn die Planerin den erhöhten Luftwechsel einsetzt und dazu den Korrekturfaktor aus der oben angegebenen Vornorm, verschlechtert sich natürlich der Primärenergiebedarf (QP).
Die Energieberaterhotline der KfW teilte der Planerin auf Anfrage mit, sie müsste die Daten der Bauaufsichtlichen Zulassung verwenden und mit einem Luftwechsel von 0,4 rechnen.
Angaben für das detaillierte Verfahren nach 4701-10 finden sich in der Zulassung des Lüftungsherstellers. Hier sind 85 % WRG angegeben, jedoch fehlen konkreten Angaben zur Leistungsaufnahme der Ventilatoren. Die Zulassung umfasst nur ein Diagramm mit Kennlinien, wobei keine bis 0,09 hinunter reicht. Alle Kennlinien beginnen etwa bei 0,30 und steigen an.
Auf Rückfrage an den Lüftungshersteller, wie dieses Diagramm zu lesen sei und wie man eine Eingabe im EnEV-Programm komme, erklärte man der Planerin, sie müsste sich an das Effizienzprotokoll und die dort angegebenen Werte halten. Ob der Korrekturwert für erhöhten Luftwechsel berücksichtigt werden müsste, wussten sie auch nicht.
In der Fachliteratur hat die Planerin auch keine Antwort dazu gefunden. Mit dem Europäischen Testzentrum für Wohnungslüftungsgeräte e.V. (TZWL) hat sie auch diese Fragen telefonisch erörtert. Da die Anlagen des Lüftungsherstellers jedoch nicht gelistet sind, konnte man der Planerin beim TZWL auch nicht weiterhelfen.

Fragen: Wie verhält es sich mit dem Anlagen-Luftwechsel bei der Nachweisführung? Welche Daten muss die Planerin bei der Berechnung des öffentlich-rechtlichen Nachweises eingeben für folgende Werte: Anlagenluftwechsel mit oder ohne Korrekturfaktor, Wärmerückgewinnung (WRG) oder Leistungsaufnahme der Ventilatoren?

Antwort: 23.03.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Öffentlich-rechtlichen Nachweis nach EnEV 2014 und für die KfW-Förderung eines neuen KfW-Effizienz-Hauses mit dezentralen Zu- und Abluftanlage führen

Wollen Sie den Premium-Zugang kennenlernen?
Über 800 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie als Abonnent in unserem Premium-Bereich.
->
Premium-Zugang: Informieren und bestellen

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|  Nachrichten  |  EnEV 2014 Text  Praxis-Dialog  Praxis-Hilfen  Kontakt

.

       Impressum

© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart