Die EnEV ab 2016 gilt
bekanntlich nur für Bauvorhaben, deren Bauantrag ab
dem 1. Januar 2016 eingereicht wird. Für eine neue
Fertigungshalle ist der Bauantrag bereits fertig.
Die Terminierung der Grundsteinlegung ist noch nicht
abgeschlossen. Kann sich diese denn bezüglich des
Wärmeschutzes noch auf dieses Praxisbeispiel
auswirken? Müssen die TGA-Komponenten nach der EnEV
2014 oder EnEV ab 2016 bewertet und geplant werden?
Unsere
unverbindlichen Hinweise dazu:
Für das gesamte
Bauvorhaben - einschließlich Anlagentechnik -
gelten diejenigen EnEV-Anforderungen, die an dem
Tag galten, wann der Bauantrag eingereicht
wurde. Dieser Termin ist ausschlaggebend. Somit
hat es der Bauherr in seiner Hand, ob er nach
EnEV 2014 (Bauantrag noch 2015 einreichen) oder
nach dem erhöhten Energie-Standard der EnEV ab
2016 (Bauantrag 2016 einreichen) bauen will.
In EnEV-online
finden Sie kurze Erläuterungen zu den
EnEV-Anforderungen ab 2016 für Nichtwohngebäude.

Weitere Fragen und Antworten zur EnEV ab 2016
Praxis-Dialog: EnEV 2014 professionell anwenden

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