Es handelt in diesem Praxisbeispiel um den Bau von neuen
Bungalows, Einfamilienhäusern und zweigeschossigen
Stadtvillen. Sie werden jeweils mit Gasheizungen mit
Brennwerttechnik ausgestattet sowie mit Solaranlagen für die
Bereitstellung von Warmwasser. Erfüllen diese Neubauten die
erhöhten, energetischen Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016), wenn deren
Außenwände aus 36,5 cm starken Bausteinen aus Porenbeton,
Porotonsteinen, Ziegeln oder Poritsteinen erbaut werden?
Antwort von Torsten Schoch, Dipl.-Ing. Xella Technologie und Forschung, Kloster Lehnin:
Gemäß
EnEV
2014 /
EnEV ab 2016 sind für neu zu errichtende
Gebäude die Anforderungen an den baulichen
Wärmeschutz über die Begrenzung des zulässigen
Transmissionswärmebedarfs sowie an das gesamte
Gebäude über die Begrenzung des
Primärenergiebedarfs gestellt. Zusätzlich sind
für neue Gebäude die Anforderungen aus dem
EEWärmG 2011 einzuhalten.
Mauersteine aus
Porenbeton und Ziegel verfügen heute über so
geringe Wärmeleitfähigkeiten, so dass
Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) von 0,18
bis 0,23 Watt pro Quadratmeter und Kelvin
(W(m²K)) bei einer Dicke von 36,5 Zentimeter
(cm) problemlos erreicht werden können.
Da die EnEV keine
Einzelanforderungen an Bauteile (außer dem
Mindestwärmeschutz, der bei 36,5 cm Mauerwerk
bei den heute üblichen Leitfähigkeiten aber nie
maßgebend ist) stellt, kann nicht pauschal
gesagt werden, ob die Anforderungen an das
Gebäude mit diesen Außenwänden im konkreten Fall
eingehalten werden. Die Ausführung der anderen
Bauteile (Dach, Decke, Fenster) ist hier mit
einzubeziehen, Angaben dazu liegen aber nicht
vor.
Sagen wir es so:
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass mit
den beschriebenen Außenwänden und der
Anlagenkonfiguration die Anforderungen erfüllt
werden können. Ob das für die jeweiligen
Haustypen der Fall sein wird, müssen die
Berechnungen zeigen.

Weitere Fragen und Antworten zur EnEV ab 2016
Praxis-Dialog: EnEV 2014 professionell anwenden

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