1. Frage: Die KfW fördert das Effizienzhaus 70 nur noch bis Ende
März 2016 und der erhöhte EnEV-Standard gilt ab Anfang
Januar 2016. Sind die Anforderungen an das
KfW-Effizienzhaus-70 bis Ende 2015 gleich mit den
Anforderungen an das KfW-Effizienzhaus-70 ab 2016? Wer die
KfW70-Förderung vor dem 1. April 2016 wahrnehmen will muss den Bauantrag
noch im Jahr 2015 einreichen oder gelten ab 2016 erhöhte
Anforderungen an KfW-Effizienzhaus-70?
2. Frage: Ein Antrag auf Förderung durch
KFW als Effizienzhaus 70 kann bis 30. März 2016 gestellt
werden. Die KfW nimmt Bezug auf die 'alte" EnEV 2014 (bis
2015). Muss der
Bauantrag demnach bis Ende des Jahres eingereicht sein?
Zunächst eine
Bemerkung zur Thematik allgemein: Wir (die
EnEV-online Redaktion) haben sehr viele Anfragen
zu dieser Problematik erhalten und auch
mitbekommen wie Missverständnisse dadurch
entstanden, dass manche Betroffene glaubten, sie
könnten auch bis Ende März 2016 nicht nur den
KfW-Förder- sondern auch den Bau-Antrag
einreichen und noch die niedrigeren
EnEV-Anforderungen bis Ende 2015 wahrnehmen!
Unsere
unverbindlichen Hinweise zu den Fragen:
Die KfW hat sich
in ihrer Förder-Messlatte stets am EnEV-Standard
orientiert, bzw. bei neuen Wohngebäuden an dem
Standard des Referenzhauses, welches die
Verordnung in der
Anlage 2 (Anforderungen an Wohngebäude)
definiert. Dieses Referenzhaus ändert sich im
Grunde genommen auch ab 2016 nicht. Nur die EnEV
selbst ändert ab 2016 ihre Anforderungs-Messlatte
für die Energieeffizienz: Der
Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzhauses
gilt nicht mehr als Höchstgrenze für das neu
geplante Wohnhaus, sondern muss erst rechnerisch
um 25 Prozent gemindert werden. Für das
KfW-Effizienzhaus-70 bleibt auch in den ersten
drei Monaten des Jahres 2016 die Messlatte das
Referenzhaus selbst als 100 Prozent, die es um
30 Prozent zu unterschreiten gilt.
Die KfW erneuert
ab dem 1. April 2016 ihr Förderangebot im
Programm "Energieeffizient Bauen".
-
Förderstandard
KfW-Effizienzhaus 70 läuft aus.
-
Neuer
Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 Plus
wird eingeführt.
-
Das
Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus
55 vereinfacht sich.
Ab 2016 gelten
aufgrund des erhöhten EnEV-Standards für neu
erbaute Wohngebäude höhere Anforderungen. Das
seit 2009 von der KfW geförderte Effizienzhaus
70 wird dann dem gesetzlichen Mindeststandard
bei Wohnungsneubauten entsprechen. Die Förderung
dieses Standards im Programm „Energieeffizient
Bauen“ wird daher zum 31. März 2016 auslaufen.
Weiter im Angebot
bleiben die beiden Förderstandards
KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Zusätzlich führt
die KfW ab dem 1. April 2016 das Effizienzhaus
40 Plus ein. Besonders an diesem neuen Standard
ist, dass ein wesentlicher Teil des
Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt
und gespeichert wird.
Auch bietet die
KfW für das KfW-Effizienzhaus 55 ein
vereinfachtes Nachweisverfahren an, das
„KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“. Bei
diesem Effizienzhausstandard können die
Sachverständigen aus standardisierten
Maßnahmenpaketen für Gebäudehülle und
Anlagetechnik wählen.
Informationen
finden Interessierte unter
www.kfw.de oder telefonisch über das
KfW-Infocenter 0800 / 539 9002.

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