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EnEV ab 2016: Was fragen Fachleute? Übersicht der Antworten
25.04.2016

EnEV ab 2016: Was fragen Fachleute?

Bauherren wollen den höheren EnEV-Standard freiwillig erfüllen

Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
© Foto: Maxim_Kazmin - Fotolia.com


Wie jedes Mal, wenn eine neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft tritt, wollen Bauherren zunächst wissen, welche Version für ihr Bauvorhaben gilt und welche Anforderungen ihr Projekt dementsprechend erfüllen muss. Zu den letzten Übergängen von der EnEV 2009, über die EnEV 2014 bis hin zur EnEV ab 2016 haben wir in EnEV-online eine Tabelle veröffentlicht "EnEV 2009, EnEV 2014 oder erhöhter EnEV-Standard ab 2016? Welche Energie-Anforderungen gelten für Ihr Bauvorhaben?" Es stellt sich die Frage, ob die Bauherren tatsächlich auch bereits im Jahr 2014 oder 2015 verlangen konnten, dass man ihr Bauvorhaben beim zuständigen Bauamt nach den strengeren Vorschriften der EnEV ab 2016 genehmigt.

Unsere unverbindlichen Hinweise dazu:

Ja, das stimmt tatsächlich. Soweit die Anforderungen der nächstfolgenden EnEV-Fassung verkündet sind - wie es mit der EnEV ab 2016 bereits seit dem November 2013 der Fall war - konnten Bauherren jederzeit fordern, dass das zuständige Bauamt ihren eingereichten Bauantrag nach den Vorgaben der EnEV ab 2016 behandelt.

Dieses Vorgehen muss selbstverständlich mit dem planenden Architekten vorab abgesprochen sein, damit er sowohl die Planung als auch die EnEV-Nachweise an den entsprechenden Anforderungen ausrichten kann.

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-> Weitere Fragen und Antworten zur EnEV ab 2016

-> Praxis-Dialog: EnEV 2014 professionell anwenden

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