Kurzinfo: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte, aktuell geltende Fassung der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Die Praxis
zeigt, dass jede neue Fassung der Verordnung viele Fragen
eröffnet, die selbst Fachleute oft nur schwer beantworten
können. Kein Wunder, dass es dabei zu Missverständnissen
kommt. Die sechs häufigsten Irrtümer zur geänderten EnEV
2014 klärt Melita Tuschinski - Herausgeberin des
Experten-Portals www.EnEV-online.de - hier auf.
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Irrtum: Wer einen Energieausweis für ein
Bestandsgebäude benötigt kann frei wählen zwischen dem
Bedarfs- oder Verbrauchs-Ausweis.
Nein, diese Regel gilt für
alle Gebäude mit folgender Ausnahme:
Für Wohnhäuser, mit
höchsten vier Wohnungen, darf man nur einen
Bedarfs-Energieausweis ausstellen, wenn der Bauantrag
für das Haus vor der ersten Wärmeschutz-Verordnung
(WSchVO) vom 1. November 1977 eingereicht wurde und man
es bis zum heutigen Tag noch immer nicht mindestens auf
den Standard der WSchVO 1977 energetisch saniert hat.
In diesen Fällen darf der
Aussteller für dieses Haus nur einen Energieausweis auf
der Grundlage des berechneten Energiebedarf
(Bedarfsausweis) erstellen.
Infoquellen:
|
EnEV und EEWärmeG - klar und verständlich
|
EnEV 2014, § 17 Energieausweise, Absatz (2)
|
EnEV 2014, § 18 Bedarfsausweis
Autorin: Melita Tuschinski,
Redaktion
EnEV-online.de

Weitere Irrtümer zur EnEV 2014
aufgeklärt:
-
Irrtum: Die neue Energieeinsparverordnung heißt
amtlich „EnEV 2013“.
-
Irrtum: Die neue EnEV erhöht seit 1. Mai 2014 den
Energie-Standard für Gebäude.
-
Irrtum: Die geltende EnEV-Fassung für ein Bauvorhaben
hängt vom Datum der Baugenehmigung ab.
-
Irrtum: Wer seit dem 1. Mai 2014 in kommerziellen
Immobilienanzeigen nicht die geforderten
Energiekennwerte angibt begeht eine Ordnungswidrigkeit.
-
Irrtum: Wer seit 1. Mai 2014 ein Gebäude teilweise oder
ganz verkauft, neu vermietet oder verpachtet benötigt
nun unbedingt einen Energieausweis.
-
Irrtum: Wer einen Energieausweis für ein Bestandsgebäude
benötigt kann frei wählen zwischen dem Bedarfs- oder
Verbrauchs-Ausweis.

Quellen und weitere Informationen:
EnEV und EEWärmeG - klar und verständlich -
Ringbuch und E-Book
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