Kurzinfo: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte, aktuell geltende Fassung der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Die Praxis
zeigt, dass jede neue Fassung der Verordnung viele Fragen
eröffnet, die selbst Fachleute oft nur schwer beantworten
können. Kein Wunder, dass es dabei zu Missverständnissen
kommt. Die sechs häufigsten Irrtümer zur geänderten EnEV
2014 klärt Melita Tuschinski - Herausgeberin des
Experten-Portals www.EnEV-online.de - hier auf.
5.
Irrtum: Wer seit 1. Mai 2014 ein Gebäude teilweise
oder ganz verkauft, neu vermietet oder verpachtet
benötigt nun unbedingt einen Energieausweis.
Nein, diese Regelung gilt
nicht erst seit 1. Mai 2014.
Bereits laut EnEV 2007 und
2009 mussten Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder
Leasinggeber einen Energieausweis ausstellen lassen um
ihn ihren potenziellen Käufern oder Neumieter zu zeigen
– spätestens wenn diese ihn verlangten.
Neu ist allerdings, dass
Betroffene nun den Energieausweis ihren Kunden bei der
Besichtigung vorlegen müssen und ihnen nach Abschluss
des Vertrages den Ausweis unverzüglich als Original oder
Kopie übergeben.
Infoquellen:
|
EnEV und EEWärmeG - klar und verständlich
|
EnEV 2009, § 16 Energieausweise, Absatz (2)
Autorin: Melita Tuschinski,
Redaktion
EnEV-online.de

Weitere Irrtümer zur EnEV 2014
aufgeklärt:
-
Irrtum: Die neue Energieeinsparverordnung heißt
amtlich „EnEV 2013“.
-
Irrtum: Die neue EnEV erhöht seit 1. Mai 2014 den
Energie-Standard für Gebäude.
-
Irrtum: Die geltende EnEV-Fassung für ein Bauvorhaben
hängt vom Datum der Baugenehmigung ab.
-
Irrtum: Wer seit dem 1. Mai 2014 in kommerziellen
Immobilienanzeigen nicht die geforderten
Energiekennwerte angibt begeht eine Ordnungswidrigkeit.
-
Irrtum: Wer seit 1. Mai 2014 ein Gebäude teilweise oder
ganz verkauft, neu vermietet oder verpachtet benötigt
nun unbedingt einen Energieausweis.
-
Irrtum: Wer einen Energieausweis für ein Bestandsgebäude
benötigt kann frei wählen zwischen dem Bedarfs- oder
Verbrauchs-Ausweis.

Quellen und weitere Informationen:
EnEV und EEWärmeG - klar und verständlich -
Ringbuch und E-Book
Wollen
Sie auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie
unseren
kostenfreien Newsletter, und
erfahren Sie monatlich per E-Mail,
welche neuen Informationen Sie in EnEV online
finden.

Folgende Praxishilfen
könnten Sie auch interessieren:
Checkliste: Geltende EnEV-Fassung
für Bauvorhaben: EnEV 2009, EnEV 2014 oder erhöhte EnEV ab 2016?
(25.11.2013)
Übersichts-Tabelle: Geltende EnEV-Fassung für Bauvorhaben: EnEV 2009, EnEV 2014 oder erhöhte EnEV ab 2016? (25.11.2013)

|